Die russische Staatsduma hat einen umfassenden Rechtsrahmen für den Handel und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen beschlossen. Der Entwurf öffnet den russischen Kryptomarkt für regulierte Firmen sowie Privatanleger, hält jedoch am Verbot von Kryptozahlungen fest.

Das Unterhaus des russischen Parlaments verabschiedete den Gesetzentwurf am 21. Juli in zweiter und dritter Lesung. Bevor das Gesetz rechtskräftig wird, muss jedoch noch der Föderationsrat zustimmen. Anschließend ist die Unterschrift von Präsident Wladimir Putin notwendig.

Das Gesetz soll am 1. September 2026 in Kraft treten und umfasst auch digitale Rechte, ausländische digitale Finanzinstrumente sowie die Aktivitäten von Börsen, Brokern, Verwahrstellen, Vermögensverwaltern, Clearinghäusern und Mining-Unternehmen.

Russland reguliert Kryptobörsen und Verwahrstellen

Laut dem Gesetzentwurf müssen Kryptobörsen und andere Anbieter zukünftig in ein staatliches Register aufgenommen werden. Bereits aktive Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist. Sie dürfen ihre Dienste noch bis zum 1. Juli 2027 ohne Registrierung anbieten.

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Danach sollen Banken Überweisungen ablehnen. Ein ausdrückliches Verbot selbstverwalteter Wallets oder privater Peer-to-Peer-Transaktionen enthält der Entwurf bemerkenswerterweise nicht. Die russische Nachrichtenagentur TASS schreibt:

„Digitale Währungen bleiben als Zahlungsmittel innerhalb Russlands verboten. Untersagt wird auch die Verbreitung von Informationen und Werbung über die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen.“

Bitcoin und andere Kryptowährungen werden damit nicht zu einer Alternative zum Rubel. Händler dürfen weder Kryptozahlungen annehmen noch mit entsprechenden Bezahlmöglichkeiten werben.

Der Entwurf sieht allerdings Ausnahmen vor. Kryptowährungen können bei Außenhandelsverträgen zwischen russischen und ausländischen Parteien sowie in gewissen anderen Ausnahmefällen verwendet werden. Auch registrierte Miner dürfen ihre geschürften Coins über registrierte Anbieter verkaufen.

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Russland hatte die Verwendung von Kryptowährungen im Außenhandel und das Mining bereits 2024 gesetzlich legalisiert. Das neue Gesetz nimmt diese bestehenden Regeln mit auf.

Kauflimit für russische Privatanleger

Erstmals dürfen auch nicht qualifizierte Anleger Kryptowährungen kaufen. Sie dürfen jedoch nur besonders liquide, von den zuständigen Stellen zugelassene Assets erwerben. Zudem gilt ein Kauflimit von 300.000 Rubel, umgerechnet rund 3.800 US-Dollar, pro Jahr und Anbieter. TASS erklärt:

„Nicht qualifizierte Anleger können die liquidesten Kryptowährungen über Vermittler erwerben. Qualifizierte Investoren dürfen dagegen ohne diese Beschränkung in sämtliche Kryptowährungen investieren.“

Das Gesetz ist deshalb keine Liberalisierung des russischen Kryptomarktes, sondern eine schrittweise Öffnung mit strengen Regeln. Vergleiche mit dem Clarity Act in den USA sind daher eher unpassend.

Wie wir heute berichteten, sieht US-Finanzminister Scott Bessent das Gesetz auf der Zielgeraden. Allerdings stellen sich wichtige US-Demokraten weiterhin quer.

Zum Redaktionszeitpunkt lag der Bitcoin-Kurs bei 65.732 US-Dollar und lag damit auf Wochensicht rund 1,6 Prozent im Plus. Die Marktkapitalisierung beträgt 1,32 Billionen US-Dollar.