Der Widerstand innerhalb der CDU gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist ist innerhalb der letzten Wochen stark angewachsen. Insgesamt haben mindestens 14 CDU-Abgeordnete die Reform abgelehnt, erhebliche Zweifel formuliert oder ihre Zustimmung an hohe rechtliche und steuerpolitische Bedingungen geknüpft.

Anne König will die bestehende Haltefrist erhalten

Besonders eindeutig positionierte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König. Wie KryptoRevolution berichtete, erklärte sie:

„Nein, ich bin nicht für eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte. Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt.“

Der Wunsch nach höheren Steuereinnahmen genügt aus Königs Sicht nicht als sachliche Rechtfertigung für die Herauslösung von Kryptowährungen aus § 23 EStG. Sie will sich persönlich für den Erhalt der Haltefrist einsetzen, ihr endgültiges Abstimmungsverhalten jedoch erst nach Vorlage des Gesetzestextes festlegen.

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Nora Seitz lehnt Reform ab

Eine bislang von KryptoRevolution nicht aufgegriffene Stellungnahme stammt von Nora Seitz. Ihre persönliche Position fällt ebenfalls eindeutig aus:

„Ich halte persönlich nichts von der Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährung. Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.“

Eine Abstimmungszusage gibt Seitz dennoch nicht. Solange kein Gesetzentwurf vorliege, könne sie nicht sagen, wie sie im Bundestag votieren werde. Damit lehnt sie zwar das politische Ziel persönlich ab, hält sich bei der konkreten parlamentarischen Entscheidung aber noch alle Optionen offen.

Oliver Pöpsel sieht keinen Anlass für eine Änderung

Auch Oliver Pöpsel, ordentliches Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, verteidigt die bestehende Regelung. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr sei Ausdruck eines systematischen Gleichklangs mit Gold und Fremdwährungsgeschäften.

„Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.“

Pöpsel verweist zusätzlich darauf, dass die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion bestehe deshalb „kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“. Seine Position ist besonders relevant, weil die konkrete Gesetzesarbeit maßgeblich im Finanzausschuss stattfinden dürfte.

Stellungnahme von Oliver Pöpsel
Stellungnahme von Oliver Pöpsel, Quelle: AbgeordnetenWatch

Carsten Müller verteidigt § 23 EStG

Carsten Müller argumentiert fast identisch. Gewinne aus privaten Krypto-Veräußerungen werden innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz belastet; außerhalb der Haltefrist sind sowohl Gewinne steuerfrei als auch Verluste nicht mehr abziehbar.

Eine isolierte Verschärfung für Kryptowährungen würde Müller zufolge diese steuerliche Symmetrie und den Gleichlauf mit Gold oder Fremdwährungen durchbrechen. Auch er erklärte, aus Sicht der Unionsfraktion bestehe kein Reformbedarf. Eine persönliche Abstimmungszusage liegt jedoch nicht vor.

Stellungnahme von Carsten Müller
Stellungnahme von Carsten Müller, Quelle: AbgeordnetenWatch

Stefan Glaser warnt vor einem Systembruch

Stefan Glaser bezeichnet die Haltefrist ebenfalls als Bestandteil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Eine Sonderregel ausschließlich für Kryptowährungen würde diese Gleichbehandlung durchbrechen.

Glaser verweist zudem auf die noch ungeklärten Übergangsregeln, die künftige Verlustverrechnung und mögliche Bagatellgrenzen für Kleinanleger. Er will den Gesetzentwurf deshalb zunächst im parlamentarischen Verfahren prüfen. Ein ausdrückliches Nein zur späteren Gesetzesvorlage formuliert er nicht.

Stefan Glaser
Stellungnahme von Stefan Glaser, Quelle: AbgeordnetenWatch

Sophie Ramdor verweist auf die bisherige Unionsposition

Sophie Ramdor erklärte, die CDU/CSU habe sich bereits gegen die Abschaffung positioniert. Innerhalb der Fraktion werde kein sachlicher Grund gesehen, Kryptowährungen gegenüber Gold oder Fremdwährungen schlechterzustellen.

Sie betont außerdem, dass die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ramdor gehört allerdings dem Niedersächsischen Landtag und nicht dem Bundestag an. Ihre Aussage dokumentiert den Widerstand innerhalb der CDU, stellt aber keine potenzielle Gegenstimme im Bundestag dar.

Sophie Ramdor
Stellungnahme von Sophie Ramdor, Quelle: AbgeordnetenWatch

Gutting, Güntzler und Lehmann führen steuerrechtliche Argumente an

Wie KryptoRevolution berichtete, kritisierte Olav Gutting, Berichterstatter der Unionsfraktion für § 23 EStG, Klingbeils Pläne besonders ausführlich. Neben dem Systembruch warnt er vor einer pauschalen Zuordnung sämtlicher Kryptowährungen zu den Kapitaleinkünften. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs und DeFi-Erträge seien wirtschaftlich zu unterschiedlich.

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Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, sieht nach bisherigem Kenntnisstand ebenfalls keinen Bedarf für die Gesetzesänderung. Jens Lehmann argumentierte in einer KryptoRevolution vorliegenden Stellungnahme ähnlich und verwies ebenfalls auf die konsistente Behandlung privater Wirtschaftsgüter.

Abraham, Schulz, Hardt und Radomski verlangen hohe Hürden

Knut Abraham will einer Änderung „jedenfalls nicht ohne überzeugende steuerpolitische und systematische Begründung zustimmen“. Marvin Schulz warnt vor Konflikten mit dem Gleichbehandlungsgebot und fordert eine verfassungsrechtlich fundierte Prüfung, wie wir berichteten.

Jürgen Hardt verlangt ebenfalls eine überzeugende Begründung für die Abweichung von § 23 EStG.

Jürgen Hardt
Stellungnahme von Jürgen Hardt, Quelle: AbgeordnetenWatch

Kerstin Radomski hält insbesondere die fiskalische Rechtfertigung für fragwürdig, da Mehreinnahmen allein eine Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung nicht rechtfertigen würden. Beide legen sich ohne Gesetzentwurf nicht auf ihr Abstimmungsverhalten fest.

Kerstim Radomski
Stellungnahme von Kerstim Radomski, Quelle: AbgeordnetenWatch

Martin Plum, Justiziar der Unionsfraktion, kann die Kritik an der Reform nach eigener Aussage nachvollziehen. Seine Stellungnahme ist jedoch zurückhaltender: Plum bestätigt vor allem, dass innerhalb der CDU/CSU noch keine abschließende Entscheidung gefallen ist.

Damit existiert eine breite kritische Front innerhalb der Union. Von den 14 erfassten Abgeordneten gehört Ramdor einem Landtag an; 13 sitzen im Bundestag. Wie viele davon einem konkreten Gesetz tatsächlich die Zustimmung verweigern würden, bleibt offen.