Die Bundesregierung wird sich am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, voraussichtlich nicht mit der geplanten Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist befassen. Das Vorhaben fehlt nach der vorliegenden Planung auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Ursprünglich war eine Beratung an diesem Termin vorgesehen.

Damit verzögert sich der nächste Schritt einer Steuerreform, die für private Anleger erhebliche Folgen hätte. Eine offizielle Begründung für die ausbleibende Befassung liegt bislang nicht vor. Auch ein neuer Kabinettstermin ist nicht bekannt.

Frank Schäffler ruft weiterhin dazu auf, seinen Musterbrief an die zuständigen Politiker zu schicken, damit der Druck weiterhin hoch bleibt.

Finanzministerium will Bitcoin-Gewinne anders besteuern

Das Bundesfinanzministerium hatte am 30. September einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen vorgelegt. Verbände konnten dazu bis zum 6. Oktober Stellung nehmen.

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Kern des Vorhabens ist die steuerliche Gleichbehandlung bestimmter Kryptowährungen mit anderen Kapitalanlagen. Gewinne aus Bitcoin und vergleichbaren Kryptowerten sollen künftig grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.

Bislang gilt für private Anleger eine andere Systematik. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält und anschließend verkauft, muss auf den erzielten Kursgewinn grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen. Bei Verkäufen innerhalb der Jahresfrist können dagegen Steuern anfallen.

Nach dem Entwurf soll diese Steuerfreiheit für ab dem 1. Januar 2027 angeschaffte Kryptowerte entfallen. Für bereits zuvor erworbene Bestände ist eine Übergangsregelung vorgesehen.

Zudem sieht die Reform perspektivisch einen Kapitalertragsteuerabzug vor, der insbesondere für inländische Kryptodienstleister relevant wäre.

Nach der Kabinettspause bleibt der Zeitplan offen

Dass die Reform am Mittwoch nicht beraten wird, bedeutet allerdings keine Absage an das Vorhaben. Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Vor einer Umsetzung müsste zunächst die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen. Anschließend wären die parlamentarischen Beratungen erforderlich.

Politisch ist die Änderung umstritten. Erst am 12. Oktober beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit einer Eingabe zum Erhalt der bisherigen Haltefrist. Die Initiatoren wollen verhindern, dass langfristig gehaltene Kryptowährungen ihre steuerliche Sonderbehandlung verlieren.

Für Anleger entsteht damit vor allem Unsicherheit bei der Planung künftiger Bitcoin-Käufe. Der im Entwurf vorgesehene Stichtag Ende 2026 spielt dabei eine zentrale Rolle. Ob dieser Termin trotz der ausgebliebenen Kabinettsbefassung Bestand hat, ist derzeit offen.

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Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt weiterhin Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Private Veräußerungsgewinne aus Bitcoin können damit nach Ablauf der einjährigen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei bleiben.