Die CDU-Bundestagsabgeordneten Marvin Schulz, Lukas Krieger und Björn Simon haben neue Vorbehalte gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist geäußert.
Ihre von Frank Schäffler und Jens Leinert, Vorstandsmitglied des Bitcoin Bundesverbands, auf X verbreiteten Antworten richten sich gegen die steuerliche Sonderbehandlung von Kryptowährungen im Referentenentwurf sowie mögliche Nachteile für langfristige Anleger.
Schulz will den Entwurf in seiner jetzigen Form verhindern
Marvin Schulz verweist auf die bisherige Haltung seiner Partei. Eine Abschaffung sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. Er schreibt:
„Eine isolierte Sonderbehandlung von Kryptowerten gegenüber Gold, Fremdwährungen oder Oldtimern lässt sich systematisch nicht begründen und wirft ernst zu nehmende Fragen zum Gleichbehandlungsgrundsatz auf. Der Referentenentwurf des BMF hat das Kabinett noch nicht passiert – der Kabinettstermin ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. Ich setze mich dafür ein, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Form nicht beschlossen wird.“
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Schulz kritisiert außerdem die Verteilungswirkung. Eine Reform, die Langfristsparer belaste, aber kurzfristige Trader entlaste und für 2027 null Euro Mehreinnahmen ausweise, sei haushaltspolitisch nicht überzeugend.
Krieger warnt vor Entlastung kurzfristiger Händler
Lukas Krieger erklärt, er und seine Kollegen aus der Arbeitsgruppe Finanzen stünden dem Vorstoß aus systematischen, steuerpolitischen und praktischen Gründen äußerst skeptisch gegenüber.
Nach dem Entwurf würden Kryptogewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften den Kapitaleinkünften zugeordnet. Für ab 2027 erworbene Kryptos entfiele dadurch die Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Den vorgesehenen Bestandsschutz für bis zum 31. Dezember 2026 erworbene Kryptowerte bewertet Krieger vorsichtig positiv. Beim Referentenentwurf sieht er jedoch eine widersprüchliche Wirkung:
„Wer Kryptowerte bislang innerhalb eines Jahres mit hohen Gewinnen verkauft, kann derzeit mit einem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet werden. Bei einer Einbeziehung in das System der Kapitalertragsteuer würde grundsätzlich der dort geltende Steuersatz Anwendung finden. Die Reform könnte damit kurzfristige Geschäfte teilweise steuerlich entlasten, während langfristig orientierte Anleger durch den Wegfall der Steuerfreiheit nach einem Jahr zusätzlich belastet würden.“
Krieger verlangt zudem eine differenzierte Betrachtung von Bitcoin, Stablecoins, tokenisierten Wertpapieren, NFTs und DeFi-Anwendungen. Ihre Unterschiede müssten bei der steuerlichen Behandlung berücksichtigt werden.
Zudem erklärt Krieger, dass eine Kabinettsentscheidung keineswegs eine Verabschiedung bedeuten muss:
„Auch eine spätere Beschlussfassung durch das Bundeskabinett ist damit keineswegs vorweggenommen. Sollte aus dem Referentenentwurf schließlich ein Regierungsentwurf werden und dieser dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden, beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Spätestens dort haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch formell die Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung Einfluss zu nehmen.“
Simon hinterfragt die Ungleichbehandlung gegenüber Gold
Björn Simon, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, antwortete Leinert:
„Wie bereits in meiner letzten Antwort dargestellt, sehe ich eine isolierte Abschaffung der einjährigen Haltefrist kritisch. Die Frage, warum Kryptowerte künftig anders behandelt werden sollen als etwa Gold oder Fremdwährungen, bleibt aus meiner Sicht erklärungsbedürftig.“
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Auch die Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zu den praktischen Folgen für Bitcoin-Zahlungen hält Simon weiterhin für berechtigt. Er will die Einwände an die zuständigen Finanzpolitiker weitergeben:
„Ich bin selbst kein Fachpolitiker für Steuer- und Finanzpolitik und möchte daher den weiteren Beratungen innerhalb der Fraktion nicht vorgreifen. Ihren Hinweis auf den Referentenentwurf und die von Ihnen geschilderten praktischen Folgen werde ich aber erneut an die zuständigen Finanzpolitiker unserer Fraktion weitergeben.“
Kryptorevolution berichtete bereits über Stellungnahmen von Lars Ehm, Armin Laschet, Felix Schreiner, Roderich Kiesewetter, Andreas Lenz, Alexander Radwan, Thorsten Frei und Matthias Hiller sowie Alexander Jordan.
Einschließlich der drei neuen Schreiben sind im Umfeld von Schäfflers zweiter Briefaktion zwölf namentlich zuordenbare Unionsabgeordnete in den X-Antworten dokumentiert, zehn aus der CDU und zwei aus der CSU. Parallel kommt scharfe Kritik vonseiten der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des Bitcoin Bundesverbands, wie wir gestern berichteten.
Am 12. Oktober um 12 Uhr berät der Petitionsausschuss öffentlich über den Erhalt der Haltefrist. Für den 14. Oktober ist die Kabinettbefassung vorgesehen. Dann wird sich entscheiden, ob der dokumentierte Widerstand innerhalb der CDU/CSU die Abschaffung der Krypto-Haltefrist verhindern wird.












