Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine geplante Reform der Krypto-Besteuerung am 12. Oktober im Petitionsausschuss des Bundestages verteidigt. Die ProHaltefrist-Vertreter Dr. Ingo Heuel und Nicole Nowak warnten dagegen, dass der Wechsel zur Abgeltungsteuer kurzfristige Händler begünstige und langfristige Sparer belaste.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Kryptogewinne künftig unter § 20 Einkommensteuergesetz fallen sollen.

BMF verteidigt Wechsel zu Kapitaleinkünften

Der zuständige BMF-Referatsleiter Jan-Peter Wißborn begründete den Systemwechsel mit dem Handel über Börsen und Banken sowie einem gesetzlich geregelten Kapitalertragsteuerverfahren. Eine Sonderregel innerhalb von § 23 halte er für schwer abzugrenzen. Der Referatsleiter des Finanzministeriums wollte ausdrücklich nicht erklären, wieso sich Kryptowährungen von Gold unterscheiden:

„Ansonsten fällt uns da die Abgrenzung, dass wir jetzt sagen, wir würden Krypto im § 23 die Haltefrist abschaffen und für andere Wirtschaftsgüter eine Haltefrist beibehalten, durchaus schwer. […] Wenn wir jetzt diese Einordnung in Paragraf 20 betrachten […] glauben wir, damit dem Krypto, dem Tausch-Krypto heutzutage eher gerecht zu werden. Es ist nun mal ein Wirtschaftsgut geworden, was über Börsen, über Banken, über andere, auch viele schon mittlerweile im Portfolio haben, gehandelt wird. […] Und wir glauben, dass das das System gebietet. Die Österreicher haben schon vor vier Jahren gemacht und deshalb jetzt der Vorschlag aus dem BMF.“

Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist vor dem Aus? In der Union formiert sich Widerstand

Max Lucks (Grüne) betonte erneut, dass seine Partei die Haltefrist ebenfalls abschaffen, Kryptowährungen aber in § 23 belassen und Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuern will. Dies passt zu dem letzten Gesetzesvorschlag der Grünen, der jedoch letzte Woche im Bundestag scheiterte. Lucks wollte vom BMF wissen:

„Warum um alles in der Welt diese Verschiebung der Kryptotauschwerte in den Paragrafen 20? Warum nicht im § 23 einfach die Haltefrist streichen? […] und macht stattdessen diese offene Flanke im Paragrafen 20 auf […] Sie hat weniger Rechtssicherheit. Die BFH-Rechtssprechung ist angesprochen worden.“

Heuel hält die Zuordnung zum Kapitalvermögen für systemwidrig. Bei Bitcoin gebe es weder eine Unternehmensbeteiligung noch einen Schuldner. Eine abweichende Behandlung gegenüber Gold sei deshalb begründungsbedürftig. Zu den Folgen sagte er:

„Der Trader, der Händler, der profitiert von Ihrer Reform. Und die, die zehn Jahre Sparplan bedienen mit den Raten, die Sie ab 2027 zahlen, das sind die Verlierer dieser Reform. Das müssen Sie erklären.“

Nowak betonte den fehlenden Emittenten von Bitcoin und dessen Bedeutung für private Vorsorge:

„Aber dass man das besteuert, private Vorsorge, obwohl man gezwungen ist und sich nicht auf die Rente verlassen kann, da sehe ich überhaupt keinen Gerechtigkeitsaspekt darin. Wir können uns nicht auf die Rente verlassen.“

Ruppert Stüwe (SPD) hielt dagegen, dass Krypto- und Kapitalerträge gleichermaßen die “persönliche Leistungsfähigkeit” erhöhten:

„Die Gewinne aus Kryptowährungen genauso wie die Gewinne aus Kapitalerträgen steigern Ihre persönliche Leistungsfähigkeit. Und wieso sehen Sie aus Gerechtigkeitsgründen unterschiedliche Art der Besteuerung? Sollten wir nicht alles konsequenterweise und gerechterweise gleich besteuern?“

Isabelle Vandre (Linke) kritisierte die steuerliche Begünstigung von Meme- und Privacy-Coins gegenüber tokenisierten Anleihen:

„Der Punkt ist ja, dass die aktuelle steuerliche Bevorteilung von Tausch-Kryptowerten auch sogenannte Meme-Coins wie etwa den von Donald Trump herausgegebenen Dollar-Trump-Meme-Coin oder Privacy-Coins wie Monero, die fast ausschließlich für illegale Zwecke genutzt werden, mitumfasst und sich mir schon die Frage stellt, warum sollte diese eine Gruppe von Kryptowerten steuerlich besser gestellt werden als zum Beispiel die tokenisierte Anleihe von KfW und anderen Security-Tokens. Also Ungerechtigkeiten bestehen ja bereits innerhalb des Systems und deswegen sehen wir hier tatsächlich eine Änderung.“

Lesetipp: Krypto-Haltefrist: Steuerberater und Verbände laufen Sturm gegen Abschaffung

Einnahmenschätzungen und Verlustverrechnung bleiben unklar

Lucks nannte für das Grünen-Modell rund zwölf Milliarden Euro aus einer Schätzung der Frankfurt School sowie eine eigene Erwartung von fünf Milliarden Euro.

Heuel verwies dagegen auf BMF-Ansätze von 160 Millionen Euro im ersten Jahr und 350 Millionen Euro in der Ausbaustufe. Er kritisierte die Hochrechnung von Steuersoftware-Daten und fehlende Gegenrechnungen der Verwaltungskosten. Unterstützung bekam er von Dirk Brandes (AfD):

„Wie belastbar ist die Einnahmenschätzung? Und steht der zusätzliche Aufwand bei Landesfinanzbehörden, Banken und Kryptobörsen dazu in einem vernünftigen Verhältnis?“

Heiko Hain (CDU/CSU) wollte wissen, wie zukünftig mit der Verlustverrechnung umgegangen werden wird und ob bei den Berechnungen der Steuermehreinnahmen auch mögliche Ausweichbewegungen auf andere Märkte, Gold etc. mit eingerechnet wurden.

Das Ministerium erwähnte daraufhin auch Vorschläge, die Reform auf Gold auszuweiten. Wißborn sagte:

„Das ist ja auch ein Thema, was hier angesprochen wurde, auch in der Ressortabstimmung. Wir haben eine Verbände- und Länderstellungnahme angesprochen. Das ist sicherlich auch ein Punkt, über den noch mal gesprochen wird. […] wir haben alle Verbände- und Länderstellungnahmen ausgewertet, dass es auch dann eine Möglichkeit gäbe, eher noch Richtung Gold auszuweiten. Es gibt viele Vorschläge, die aktuell im Raum sind.“

Nachfolgend kannst du dir die gesamte Anhörung ansehen: