Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger berichtet nach Gesprächen mit zuständigen Fachkollegen der Unionsfraktion von anhaltenden Vorbehalten gegen den Entwurf zur Krypto-Besteuerung von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil. In einer auf X veröffentlichten Antwort verteidigt er die einjährige Haltefrist.
Die Stellungnahme wurde vom X-Nutzer @WolfgangHoessl geteilt, der nach eigenen Angaben am 13. Oktober 2026 die Antwort erhalten hatte. FDP-Politiker Frank Schäffler griff das Schreiben auf und wertete es als weiteres positives Signal aus der Union.
Bitcoin-Haltefrist: Fachkollegen bleiben mit dem Entwurf unzufrieden
Pilsinger schreibt, er habe den Referentenentwurf in der vergangenen Woche mit den zuständigen Fachkollegen seiner Fraktion in Berlin besprochen. Zum Ergebnis dieser Beratungen erklärt er:
„Ich habe in der vergangenen Woche mit den zuständigen Fachkollegen in der Fraktion in Berlin über den vorliegenden Referentenentwurf gesprochen. Die Rückmeldung ist klar: Wir sind mit dem Entwurf in seiner jetzigen Form weiterhin nicht zufrieden. Stand jetzt gibt es daher aus unserer Sicht keinen Anlass, unsere bisherige Position zu verändern.“
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Eine verbindliche Zusage, die Reform insgesamt zu verhindern, enthält seine Antwort jedoch nicht. Welche Änderungen die Fachkollegen konkret verlangen oder welche Regelung die Fraktion letztlich unterstützen könnte, lässt das Schreiben auch offen.
Für Pilsinger hat die einjährige Haltefrist eine Funktion: Sie unterscheide den kurzfristigen Handel von langfristigem Vermögensaufbau und sei aus Sicht vieler langfristiger Anleger ein wichtiger Bestandteil verlässlicher steuerlicher Rahmenbedingungen. Er schreibt:
„Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Die bisherige einjährige Haltefrist ist aus Sicht vieler langfristiger Anleger ein wichtiger Bestandteil verlässlicher steuerlicher Rahmenbedingungen. Sie unterscheidet zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Vermögensaufbau und ist deshalb nicht bloß ein steuerliches Detail.“
Der CSU-Politiker wendet sich auch gegen eine vorschnelle steuerliche Gleichsetzung von Bitcoin und Altcoins mit Aktien oder klassischen Kapitalanlagen. Seine Begründung lautet:
„Bitcoin ist kein Unternehmensanteil, begründet keine Kapitalforderung und wirft keine Dividenden ab. Deshalb muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob eine pauschale Verschiebung in die Systematik der Kapitalertragsteuer überhaupt sachgerecht ist.“
Pilsinger verbindet diese grundsätzliche Frage mit den möglichen Folgen für unterschiedliche Anlegergruppen. Eine Abschaffung der Haltefrist würde nach seiner Einschätzung gerade jene treffen, die aus bereits versteuertem Einkommen Vermögen aufbauen und privat vorsorgen wollen. Kurzfristige Händler könnten dagegen unter Umständen von einer niedrigeren pauschalen Besteuerung profitieren. Diese Verschiebung bezeichnet er als „ein fragwürdiges Signal“.
Auch wirtschaftspolitisch spricht sich Pilsinger für Kontinuität aus. Deutschland solle bei digitalen Vermögenswerten und neuen Technologien nicht „ohne Not Standortvorteile“ aufgeben. „Innovationsfreundlichkeit, Eigentumsschutz und private Vermögensbildung“ müssen laut dem Politiker auch im Krypto-Bereich ernst genommen werden.
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Pilsinger betont, dass der Referentenentwurf noch kein beschlossenes Gesetz sei. Für die weiteren Beratungen kündigt er an:
„Im weiteren Verfahren werden wir als Union sehr genau darauf achten, dass die bestehende Systematik nicht leichtfertig aufgegeben wird. Ich werde mich bei den Kollegen dafür einsetzen, dass die Einwände gegen die Abschaffung der Haltefrist in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden.“
Für morgen, den 14. Oktober, ist die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Steuerentwurf vorgesehen. Bei der Petitionsanhörung am gestrigen 12. Oktober verteidigte das Bundesfinanzministerium die geplante Abschaffung der Haltefrist.
BMF-Referatsleiter Jan-Peter Wißborn verwies dabei auch auf Diskussionen, wonach die Reform auf Gold ausgeweitet werden könnte. Wie Kryptorevolution in den vergangenen Tagen immer wieder berichtet hat, gibt es zahlreiche Stellungnahmen aus CDU und CSU gegen die Abschaffung der Haltefrist. Ob dies für einen Stopp des Vorhabens reicht, könnte sich bereits in den nächsten Tagen zeigen.












