• Kraken beantragt einen Geschworenenprozess, um SEC-Vorwürfe zu widerlegen, dass Cardano (ADA) ein nicht registriertes Wertpapier sei.
  • Die SEC hat diese digitalen Assets ohne stichhaltige Begründung als Wertpapiere klassifiziert, was Kraken entschieden zurückweist.

Kraken hat sich offiziell gegen die Vorwürfe der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zur Wehr gesetzt. Die Behörde behauptet, dass Kraken nicht registrierte Wertpapiere an US-Investoren angeboten habe. Die Börse sucht nun im Rahmen einer Klageerwiderung den Weg in den Gerichtssaal, um diese Vorwürfe durch ein Geschworenengericht klären zu lassen.

Beginn des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit begann im November 2023, als die SEC Kraken beschuldigte, nicht registrierte Wertpapiere an US-Investoren angeboten zu haben. In einer Stellungnahme am Donnerstag wies Kraken die Anschuldigungen entschieden zurück. Die Börse argumentierte, dass die in Frage stehenden digitalen Assets – darunter Cardanos ADA, sowie SOL, ALGO, MATIC, NEAR, FIL, MANA, FLOW, ICP, OMG und ATOM – nicht die Kriterien für Wertpapiere erfüllen.

Kraken betonte, dass die SEC keine klare Erklärung dafür geliefert hat, warum diese Token als Wertpapiere eingestuft wurden. Insbesondere sei nicht nachgewiesen worden, dass diese Assets den Howey-Test nicht bestehen, einen rechtlichen Standard, der dazu dient zu bestimmen, ob ein Vermögenswert als Wertpapier qualifiziert wird.

Kraken hat ebenfalls argumentiert, dass die SEC in ihren regulativen Bemühungen über das Ziel hinausgeschossen ist. Laut der Einreichung hatte Kraken versucht, die Bedenken der SEC anzugehen, doch die unklaren Richtlinien der Behörde machten eine Lösung schwierig. Daher hat Kraken nun einen Geschworenenprozess beantragt, um sicherzustellen, dass die Angelegenheit fair vor Gericht behandelt wird.

Die Börse hob hervor, dass die SEC bisher nicht spezifisch darauf hingewiesen hat, welcher Teil der Operationen von Kraken gegen die Wertpapiergesetze verstoßen haben soll. Kraken betonte, dass sie keine traditionellen Wertpapiere wie Anleihen oder Aktien anbietet, sondern eine Plattform für den Handel mit digitalen Vermögenswerten bereitstellt, die im Allgemeinen nicht als Wertpapiere klassifiziert werden. Ein früherer Versuch, die Klage abweisen zu lassen, wurde vom Gericht abgelehnt, sodass die Börse ihre Verteidigung gegen die Behauptungen der SEC fortsetzen muss.

In seiner neuesten Antwort hob Kraken Bedenken hinsichtlich der von der SEC in der Klage verwendeten Terminologie hervor. Die Börse argumentierte, dass bestimmte Begriffe, darunter „Krypto-Asset-Wertpapiere“, „an Kraken gehandelte Wertpapiere“, „eigene Vermögenswerte“ und „Investoren“, mehrdeutig und unklar seien.

Ein zentraler Begriff, „Krypto-Asset-Wertpapiere“, wurde in der geänderten Klageeinreichung der SEC adressiert. Die Behörde stellte klar, dass dieser Begriff nicht impliziert, dass alle Krypto-Assets standardmäßig als Wertpapiere gelten.

Cardano (ADA)-Preisanalyse

In den letzten 24 Stunden verzeichnete der ADA-Kurs einen Anstieg von 0,28 % auf 0,33 $ zum Redaktionszeitpunkt (17.09.2024, 12:44 Uhr). Im Verlauf der letzten Woche hingegen gab es einen Abwärtstrend, mit einem Minus von 2,69 %.

 

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Jonas Wermle ist ein angesehener Blockchain-Reporter mit einem tiefen Verständnis für Kryptowährungen und deren zugrunde liegende Technologien. Seine Leidenschaft liegt insbesondere im Erkunden des Potenzials der Blockchain-Technologie für Entwicklungsländer in Afrika. Seit Jahren berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Welt der digitalen Assets, wobei er sich darauf konzentriert, wie Blockchain-basierte Innovationen positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Inklusion in Afrika haben können. Seine Artikel zeichnen sich durch fundierte Analysen, klare Einblicke und eine leidenschaftliche Begeisterung für die transformative Kraft der Technologie aus.