Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß spricht sich gegen die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist aus und beruft sich dabei ausdrücklich auf die Position der Unionsfraktion. In einem von Frank Schäffler auf X geteilten Antwortschreiben begründet er seine Ablehnung mit der bestehenden Steuersystematik und fehlenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Bareiß sieht keinen Anlass für eine Änderung
Das Schreiben ist auf den 6. Oktober 2026 datiert. Bareiß reagiert darin auf einen Bürgerbrief zur geplanten Krypto-Steuerreform durch das SPD-geführte Bundesfinanzministerium. Seine zentrale Aussage lautet:
„Für mich sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Es besteht überhaupt kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche Maßnahme ist zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte.“
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Entscheidend ist für ihn der Vergleich mit anderen Vermögenswerten, die ebenfalls unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte fallen. Bareiß betont, dass die Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ein „Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht“ sei:
„Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“
Neben der grundsätzlichen Ablehnung nennt Bareiß konkrete Fragen zur Umsetzung. Zum Zeitpunkt seines Schreibens sei der Union noch unklar gewesen, wie das Finanzministerium Übergangsregeln, eine vernünftige Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger ausgestalten wolle.
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Bareiß kündigt zudem an, den Entwurf gemeinsam mit den Fachpolitikern seiner Fraktion genau zu prüfen. Seine Anforderungen formuliert er so:
„Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.“
Vor wenigen Tagen teilte Schäffler auf X den Screenshot der Kabinettsplanung. Demnach ist weder am 28.10. noch im gesamten November die Beratung über die Krypto-Steuerpläne von Finanzminister Lars Klingbeil eingeplant. Allerdings ist der geteilte Planungsauszug ausdrücklich vorläufig.
Die Verzögerung bedeutet deshalb noch keine endgültige Aufgabe der Reform. Schäffler hatte außerdem darauf hingewiesen, dass eine erst 2027 verabschiedete Regelung unter bestimmten Voraussetzungen für dasselbe Steuerjahr gelten könnte. Für Krypto-Anleger bleibt damit der Widerstand der CDU/CSU entscheidend.












