• FDIC-Chair Travis Hill sagt, dass Stablecoins unter dem GENIUS Act nicht durch die US-Einlagensicherung abgesichert werden sollen.
  • Issuer dürfen keine FDIC-Versicherung suggerieren, und „pass-through insurance“ über Drittstrukturen soll gezielt unterbunden werden.

Die FDIC zieht eine klare Linie zwischen Bankeinlagen und Stablecoins. In vorbereiteten Bemerkungen für den Washington Summit der American Bankers Association sagte Chair Travis Hill, dass es unter dem Stablecoin-Zahlungsrahmen des GENIUS Act keine staatliche Einlagengarantie für Stablecoins geben soll, sobald das Gesetz vollständig umgesetzt ist.

Verbot von FDIC-Labels und eine Absage an „Pass-Through“

Hill machte zwei Punkte besonders deutlich. Erstens sollen Stablecoin-Emittenten ausdrücklich daran gehindert werden, ihre Tokens als FDIC-versichert darzustellen. Das ist nicht nur Marketing-Kosmetik. In einem Markt, in dem „sicher wie Cash“ oft als Verkaufsargument genutzt wird, sind falsche Versicherungssignale ein realer Risikotreiber, vor allem für Retail.

Zweitens stellte Hill ein Modell ins Schaufenster, das die FDIC stoppen will: pass-through insurance. Der Mechanismus würde bedeuten, dass Einlagen, die ein Stablecoin-Emittent als Reserve bei einer Bank hält, im Bankausfall nicht als Firmenkonto behandelt würden, sondern nach den Ansprüchen der einzelnen Stablecoin-Holder aufgeteilt.

Damit könnte theoretisch deutlich mehr als die üblichen 250.000 Dollar pro Einleger in die Versicherungslogik rutschen.

Hill sagte, genau das sei nicht beabsichtigt. Die FDIC würde in so einem Szenario lieber die Reserveeinlage als normales Unternehmenskonto behandeln, also mit der bekannten Begrenzung.

Warum diese Klarstellung politisch wichtig ist

Der Hintergrund ist ein Vertrauensproblem, das Stablecoins seit Jahren begleitet. Sie sind technisch oft stabil, aber rechtlich nicht immer sauber einsortiert. Wenn die FDIC hier scharf trennt, nimmt sie eine Grauzone weg, in der sich Missverständnisse leicht in Panik verwandeln können, sobald eine Bank oder ein Emittent unter Druck gerät.

Für Banken ist die Botschaft ebenfalls eindeutig. Stablecoin-Reserven sind nicht automatisch eine Einlagenklasse mit Sonderstatus. Und für Emittenten heißt es: Wer Stabilität verkaufen will, muss sie über Reserven, Transparenz und Regulierungsrahmen belegen, nicht über das FDIC-Label.