- Tether wird in einem US-Verfahren aufgefordert, eingefrorene USDT im Wert von rund 344 Millionen Dollar freizugeben.
- Die betroffenen Tron-Wallets wurden zuvor von OFAC blockiert und mit der iranischen Revolutionsgarde in Verbindung gebracht.
Tether steht in New York vor einem heiklen Antrag. Kläger mit langjährigen US-Urteilen gegen Iran wollen Zugriff auf 344,1 Millionen USDT erhalten, die derzeit auf zwei Tron-Wallets eingefroren sind.
Kläger berufen sich auf Urteile gegen Iran
Der Antrag wurde von Anwalt Charles Gerstein beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht. Gerstein vertritt Kläger, die seit Jahren rechtskräftige US-Urteile gegen Iran halten. Hintergrund sind Vorwürfe einer Beteiligung Irans an terroristischen Anschlägen.
In der Einreichung erklären die Kläger, sie hätten Kontrolle über zwei Wallet-Adressen auf der Tron-Blockchain. Auf diesen Adressen liegen demnach 344.149.759 USDT. Die Token sind aktuell eingefroren und können nicht bewegt werden.
Brisant ist die Vorgeschichte. Die Wallets wurden Anfang des Jahres vom Office of Foreign Assets Control, kurz OFAC, blockiert. Die US-Sanktionsbehörde hatte die Adressen damals mit der iranischen Revolutionsgarde, also der IRGC, in Verbindung gebracht.
Damit liegt der Fall an der Schnittstelle von Stablecoin-Infrastruktur, Sanktionen und zivilrechtlicher Vollstreckung.
Stablecoins geraten tiefer in Rechtsverfahren
Für Tether ist der Antrag nicht nur eine technische Frage. Stablecoin-Emittenten können Token auf bestimmten Adressen einfrieren, wenn Behörden, Gerichte oder Compliance-Regeln dies verlangen.
Genau diese Fähigkeit unterscheidet zentral ausgegebene Stablecoins von vielen anderen Kryptoassets. Sie macht USDT für Ermittler greifbarer, schafft aber auch schwierige Abwägungen.
Die Kläger wollen die eingefrorenen Mittel offenbar nutzen, um ihre Urteile gegen Iran durchzusetzen. Ob sie tatsächlich Zugriff erhalten, hängt nun davon ab, wie das Gericht die Eigentums-, Kontroll- und Sanktionsfragen bewertet.
Besonders kompliziert ist dabei, dass eingefrorene Kryptoassets zwar technisch auf der Blockchain sichtbar sind, rechtlich aber mehreren Ebenen unterliegen: Wallet-Kontrolle, Emittentenrechte, OFAC-Vorgaben und gerichtliche Vollstreckung.
Der Fall zeigt, wie Stablecoins zunehmend in geopolitische und juristische Konflikte hineingezogen werden. Was früher wie ein reines Krypto-Compliance-Thema wirkte, landet nun direkt vor Bundesgerichten.







