Die Bundesregierung erwartet von der geplanten Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist keine Auswirkungen auf die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland. Das erklärte das Bundesfinanzministerium auf eine Frage der AfD-Abgeordneten Iris Nieland.

Krypto-Standort laut BMF nicht in Gefahr

Wie wir berichteten, wollte Nieland wissen, welche Folgen der BMF-Referentenentwurf vom 30. September für private Krypto-Investitionen sowie den deutschen Krypto- und Fintech-Standort hätte. Der Entwurf sieht vor, Gewinne aus “Tauschkryptowerten” den Kapitaleinkünften zuzuordnen. Die Steuerfreiheit für private Investoren nach einem Jahr würde damit entfallen.

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Da die Frage am 4. November nicht im Plenum aufgerufen wurde, erfolgte stattdessen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen BMF-Staatssekretärs Michael Schrodi. In der Anlage zum Plenarprotokoll 21/104 schreibt Schrodi:

„Durch die geplante Neuregelung der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen erwartet die Bundesregierung keine Auswirkung auf die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland.“

Wieder einmal zeigt sich deutlich, dass das Finanzministerium unter Führung von Lars Klingbeil scheinbar lieber im Blindflug an der Krypto-Steuer schraubt, als die Folgen für Anleger und den Standort auf einer belastbaren Datengrundlage zu prüfen.

Schrodi nennt weder Daten noch eine Untersuchung, auf die sich diese Erwartung stützt. Auch zwischen den von Nieland angesprochenen privaten Investoren und Krypto-Unternehmen unterscheidet die Antwort nicht.

Nicht die erste Datenlücke

Bereits im Oktober hatte die AfD-Abgeordnete Diana Zimmer eine markante Datenlücke bei der geplanten Krypto-Steuerreform aufgezeigt.

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Sie fragte, wie viele zusätzliche, steuerlich zu berücksichtigende Veräußerungen entstehen könnten, wenn Menschen Bitcoin oder andere Kryptowerte zum Bezahlen nutzen. Damit berührt ihre Frage auch den möglichen Mehraufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzbehörden im Verhältnis zu den prognostizierten Mehreinnahmen.

Schrodi nannte in seiner Antwort vom 21. Oktober keine Größenordnung. Die Art des Entgelts werde in der Steuererklärung nicht gesondert erfasst. Deshalb lägen der Bundesregierung keine nach Anzahl und Art aufgeschlüsselten Informationen über solche Veräußerungen vor.

Zur geplanten Abschaffung der Haltefrist herrscht indes weiterhin Schweigen. Laut Stellungnahmen des BMF befindet sich der Referentenentwurf weiterhin in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein Kabinettstermin ist weiterhin nicht öffentlich bekannt.