Der CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting hält die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist für fachlich falsch und will den vorliegenden Entwurf von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil ablehnen.
Im X-Space mit Frank Schäffler am 27. Oktober schilderte der Berichterstatter der Unions-Arbeitsgruppe Finanzen erhebliche Widerstände innerhalb der Regierung und äußerte Zweifel an einer Verabschiedung noch 2026.
Seine Haltung habe er bereits der Fraktionsführung mitgeteilt. Von dieser Position wolle er nicht abrücken:
„Und dabei werde ich auch bleiben. Also bisher konnte mich keiner hier vom Gegenteil überzeugen. Und ich würde dann auch diesen Entwurf oder dieses Gesetz dann auch entsprechend ablehnen wollen.“
Gutting will die Bitcoin-Haltefrist behalten
Guttings Kritik richtete sich vor allem gegen die Überführung von Bitcoin und Altcoins aus den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in die Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG.
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Für Gutting ist die bisherige Haltefrist Ausdruck einer bewussten steuerlichen Unterscheidung zwischen kurzfristiger Spekulation und langfristiger privater Kapitalanlage. Den behaupteten Reformbedarf bezweifelt er:
„Der Missstand, den ja manche sehen, ich kann ihn ehrlich gesagt nicht erkennen. Wo soll denn der Missstand sein, der diese Reform notwendig macht? Und das ist eher so eine gefühlte Thematik, nur weil Krypto jetzt politisch irgendwie exponiert ist und da ein paar Jahre lang einige glückliche Gewinne gemacht haben, ist es aber immer noch kein Grund, da jetzt die Systematik über Bord zu werfen.“
Die Argumente des Finanzministeriums für einen Systemwechsel überzeugen den CDU-Mann nicht. Für Gutting macht eine Einordnung von Kryptowährungen ähnlich wie bei Gold, Silber oder Fremdwährungen mehr Sinn:
„Das kann man vertreten, aber auf der anderen Seite sind Bitcoin oder Ether keine Forderung gegen eine Bank, sie sind keine Aktie und auch kein Anteil an irgendeinem Unternehmen. Sie vermitteln auch keinen Zahlungsanspruch gegen den Emittenten und du hast keine feste Verzinsung und keine Mitgliedschaftsrechte.“
Auch die politischen Vereinbarungen verpflichteten ihn aus seiner Sicht nicht, dem Entwurf zuzustimmen:
„Im Koalitionsvertrag haben wir ja geregelt, dass wir das überprüfen. Aber da steht nicht drin, dass wir da das ganze System ändern müssen. Und jedenfalls der Koalitionsvertrag gibt diesen Schritt jetzt nicht her.“
Statt eines sofortigen Systemwechsels empfiehlt Gutting, zunächst die zusätzlichen Informationen aus der Umsetzung der Melderichtlinie DAC8 auszuwerten. Die prognostizierten Steuereinnahmen betrachtet er skeptisch, weil sie von der Kursentwicklung abhängen und Verluste in der Debatte vernachlässigt werden.
Gutting zweifelt am Zeitplan und lehnt Rückwirkung ab
Nach Guttings Kenntnisstand rund eine Stunde vor dem Gespräch stand der Entwurf nicht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am heutigen 28. Oktober. Die fachlichen Einwände seien gegenüber Ministerien und Kanzleramt vorgebracht worden. Zum Konflikt innerhalb der Regierung sagte er:
„Man kann es einfach sagen, die SPD hätte das gerne jetzt drauf und auch schnell durch. Von den Unionsministern und auch aus der Fraktion und der Arbeitsgruppe gibt es da erhebliche Bedenken.“
Eine Garantie für das Scheitern des Vorhabens gab Gutting aber nicht. Er rechnet grundsätzlich mit einem späteren Kabinettsbeschluss und warnt, dass ein vollständiges Kippen im parlamentarischen Verfahren selten sei. Einzelne Änderungen wären möglich, die Grundentscheidung für den Systemwechsel aber bereits getroffen, wenn das Kabinett den Entwurf beschließt. Gutting sagte:
„Natürlich gilt der Grundsatz, jedes Gesetz kann vom Parlament auch noch geändert oder verändert werden. Aber wenn du hier den Reißverschluss so ansetzt, dass du einfach jetzt wechselst von § 23 in § 20, dann kann man zwar innerhalb des Gesetzes noch das eine oder andere im parlamentarischen Verfahren verändern, aber die grundsätzliche Entscheidung wäre damit natürlich getroffen. Also wenn, dann müssen wir es im parlamentarischen Verfahren komplett kippen und das weißt du selber, das kommt selten vor.“
Ob das gesamte Verfahren einschließlich Bundestag und Bundesrat noch dieses Jahr abgeschlossen werden könne, kommentierte er mit: „Würde mich eigentlich wundern.“
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Damit gewinnt die Frage an Gewicht, wie Käufe zu Jahresbeginn behandelt würden, falls das Gesetz erst später 2027 verabschiedet wird. Gutting formulierte dazu eine klare politische Grenze:
„Also da ist eigentlich unsere Auffassung und Linie in der Union klar. Eine Rückwirkung gibt es mit uns nicht. Wenn, dann müsste man das Ganze wahrscheinlich nochmal verschieben.“
Als Möglichkeiten nannte er einen späteren Beginn zur Jahresmitte oder eine Verschiebung um ein ganzes Jahr. Beschlossen ist beides nicht.
Zahlreiche offene Fragen im Entwurf bleiben
Gutting kritisiert außerdem die aus seiner Sicht unzureichend geklärte Reichweite des Entwurfs. Er nennt Stablecoins außerhalb der E-Geld-Token-Ausnahme, Wrapped Tokens, Liquid-Staking-Token und Hybrid-Token. Ebenso problematisch seien Abgrenzungen bei Bridging, Wrapping, Unwrapping und Liquiditätsbereitstellung:
„Das ist alles noch unklar. Dazu wird ja dann verwiesen auf ein entsprechendes BMF-Schreiben, das dann irgendwie ein halbes Jahr oder ein Jahr später kommen soll. Aber bis dahin herrscht dann halt weitestgehend Rechtsunsicherheit.“
Nachweisprobleme bei selbst verwahrten Beständen würden zusätzliche Prüfprozesse bei Kryptodienstleistern und schwierige Einzelfälle bei den Finanzämtern auslösen. Gutting setzt deshalb auch auf Einwände der Länder, deren Verwaltungen die Neuregelung umsetzen müssten.
Ob sich die fachlichen Einwände politisch durchsetzen, ließ Gutting offen. Er verwies auf mögliche „Koppelgeschäfte“ innerhalb der Koalition, bei denen sachfremde Themen miteinander verhandelt werden. Sein persönliches Nein zum vorliegenden Entwurf steht damit neben der weiterhin offenen Entscheidung der Regierung.













