Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucks hält Bitcoin für nicht geeignet, um damit private Altersvorsorge zu betreiben. In einer Antwort auf Abgeordnetenwatch vom 26. Oktober bestreitet er zudem Bitcoins Verlässlichkeit als Inflationsschutz und verweist auf eine Studie. Seine Aussagen stehen im Zusammenhang mit der Debatte über die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist.

Lucks: Bitcoin nicht für Altersvorsorge geeignet

Ausgangspunkt war die Frage einer Bürgerin, wie Inflation bei der Besteuerung berücksichtigt werden solle, falls die Haltefrist entfällt. Lucks beantwortet diese steuerliche Frage nicht, sondern stellt die Anlagethese infrage. Er schreibt:

„Nach aktuellem Forschungsstand ist Bitcoin kein verlässlicher Schutz vor Inflation. Eine Studie mit Daten aus den Jahren 2015 bis 2024 findet keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Bitcoin-Renditen und der Inflationsrate. Der Kurs reagiert vielmehr auf Wechselkurse, Zinsentwicklungen und spekulatives Anlegerverhalten.“

Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist: CDU-Mann Güntzler nimmt Klingbeils Steuerpläne auseinander

Gold und Staatsanleihen bieten laut dem Grünen-Politiker einen besseren Schutz in Inflationsphasen. Lucks behauptet:

„Gold und inflationsgeschützte Staatsanleihen bieten in Inflationsphasen einen deutlich verlässlicheren Schutz. Bitcoin kann allenfalls als kleine Beimischung zur Risikostreuung sinnvoll sein. Wegen seiner hohen Volatilität eignet er sich jedoch kaum als Baustein für die private Altersvorsorge.“

Lucks verlinkt eine im Munich Personal RePEc Archive hinterlegte Studie mit dem Titel „Bitcoin and Inflation: A Cross-Country Assessment of Hedging Effectiveness“ von Muhammad Aman, Amjad Ali und Marc Audi.

Die Arbeit stammt aus dem Jahr 2025 und untersucht monatliche Bitcoin-Renditen und Inflationsdaten aus Industrie- und Schwellenländern für den Zeitraum 2015 bis 2024. Sie verwendet mehrere ökonometrische Verfahren, darunter Regressionsmodelle und Analysen zeitlich veränderlicher Korrelationen. Als Vergleich dienen Gold und inflationsgeschützte US-Staatsanleihen.

Im Ergebnis findet die Untersuchung keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Bitcoin-Renditen und Inflation. In einzelnen Schwellenländern beobachtete Zusammenhänge seien nicht stabil. Die Autoren sehen mögliche Diversifikationseffekte, bewerten Bitcoin jedoch als unzuverlässigen Inflationsschutz.

Abschaffung der Haltefrist bleibt das politische Ziel

Wie Kryptorevolution bereits im Juli berichtete, stellte Lucks bei einer Diskussionsrunde der Frankfurt School die steuerliche Behandlung von Bitcoin derjenigen von ETFs gegenüber. Er kritisierte, dass junge Menschen auf ETF-Erträge Steuern zahlen müssten, während Kryptogewinne nach Ablauf eines Jahres steuerfrei bleiben können.

Lesetipp: Krypto-Haltefrist: CDU-Mann Bareiß macht Anlegern Hoffnung – Kein Anlass für Änderung

Auch in der Bundestagsdebatte vom 8. Oktober verteidigte er die Einordnung in § 23 EStG, wollte aber die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist streichen. Gewinne sollen laut den Grünen unabhängig von der Haltedauer dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.

Bei der Petitionsanhörung am 12. Oktober hinterfragte Lucks anschließend den geplanten Systemwechsel des Finanzministeriums zu Kapitaleinkünften:

„Warum um alles in der Welt diese Verschiebung der Kryptotauschwerte in den § 20? Warum nicht in § 23 einfach die Haltefrist streichen?“

Die neue Antwort führt die Linie der Grünen und von Lucks fort. Der konkrete Vorstoß der Grünen ist zuletzt allerdings im Bundestag gescheitert. Am 8. Oktober 2026 lehnten die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist mit 445 Gegenstimmen bei 132 Ja-Stimmen ab.

Indes gibt es aktuell weiterhin keine neuen Entwicklungen zum Entwurf des SPD-geführten Finanzministeriums. Wie wir berichteten, enthält laut FDP-Politiker Frank Schäffler die ihm vorliegende vorläufige Kabinettsplanung bis zum 18. November keinen Termin zur Abschaffung der Haltefrist.