Der CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler hat erhebliche Bedenken gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist geäußert. In einer Antwort auf Abgeordnetenwatch vom 21. Oktober 2026 nennt er zahlreiche Gründe, warum die von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil geplante Reform problematisch ist. Die Entscheidung über eine Zustimmung der Unionsfraktion lässt er jedoch offen.

Güntzler verteidigt die einjährige Krypto-Haltefrist

Güntzler bekräftigt zunächst seine bisherige Position, welche er bereits in der öffentlichen Debatte über die Anträge der Grünen und Linken vertrat. Eine gesonderte Behandlung von Kryptowährungen müsse sich laut Güntzler daran messen lassen, wie vergleichbare Vermögenswerte im Steuerrecht eingeordnet werden. Er schreibt:

„Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sie gilt ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte. Wer sie nur für Kryptowerte abschaffen will, muss erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“

Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist: Abschaffung offenbar vor dem Aus – Schäffler enthüllt Kabinettsplanung

Zugleich hält er eine pauschale Zuordnung zum Kapitalvermögen für unzureichend. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs und DeFi-Erträge unterschieden sich wirtschaftlich voneinander deutlich.

Einen zentralen Widerspruch sieht Güntzler bei der Gerechtigkeitswirkung der Reform. Während langfristige Anleger ihre bisherige Steuerfreiheit verlieren würden, könnten kurzfristige Händler mit hohem Einkommen profitieren:

„Erstens würde die Neuregelung Spitzenverdiener im kurzfristigen Handel entlasten. Ihr Steuersatz sinkt von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Belastet würde dagegen der langfristige Vermögensaufbau, der heute nach einem Jahr steuerfrei ist.“

Auch die vorgesehene Übergangsregelung greift er an. Für bis Ende 2026 erworbene Kryptowährungen soll nach dem Entwurf zwar Bestandsschutz gelten. Güntzler sieht darin jedoch keine ausreichende Antwort auf die Probleme der Reform:

„Zweitens ist ein Bestandsschutz für bis Ende 2026 erworbene Kryptowerte vorgesehen. Er mildert Fragen des Vertrauensschutzes, löst aber nicht das Grundproblem. Zudem schafft er neue Stichtags- und Nachweisprobleme.“

Darüber hinaus verweist er auf ein weiteres Problem: eine mögliche Doppelbesteuerung bei Kryptowährungen, die unentgeltlich oder als Vergütung erlangt wurden. Offen sei, wie bereits versteuerte Kryptowährungen berücksichtigt werden, wenn sie später nicht als Anschaffungskosten angesetzt werden können.

Zweifel an Steuerabzug und Verfassungsmäßigkeit

Beim geplanten Steuerabzug an der Quelle befürchtet Güntzler eine ungleiche Belastung der Marktteilnehmer. Dieser funktioniert nur bei inländischen Anbietern. Für andere Formen der Verwahrung und des Handels erwartet er Schwierigkeiten:

„Wer seine Kryptowerte selbst verwahrt oder über ausländische Plattformen handelt, bliebe schwer erfassbar. Das ginge zulasten inländischer Anbieter und steuerehrlicher Anleger. Ob die erhofften Mehreinnahmen so überhaupt erzielt würden, ist fraglich.“

Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts argumentiert Güntzler, dass zusätzliche Steuereinnahmen allein keine punktuelle Abweichung von einer „folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung rechtfertigten“.

Lesetipp: Krypto-Haltefrist: CDU-Mann Bareiß macht Anlegern Hoffnung – Kein Anlass für Änderung

Eine verbindliche Absage an die Reform gibt Güntzler aber wieder nicht. Zum weiteren Vorgehen der CDU/CSU-Fraktion erklärt er:

„Ob und in welcher Form wir einer Regelung zustimmen, entscheiden wir im parlamentarischen Verfahren auf Grundlage des dann beschlossenen Kabinettentwurfs. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich. An diesen Maßstäben muss sich der Entwurf messen lassen.“

Beim Zeitplan deutet sich weiterhin eine Verzögerung an. Wie wir berichteten, ist laut Informationen von Frank Schäffler weder für den 28. Oktober noch für November ein Kabinettsbeschluss vorgesehen.

Schäffler hatte außerdem darauf hingewiesen, dass eine erst 2027 beschlossene Regelung unter bestimmten Voraussetzungen bereits für dasselbe Steuerjahr gelten könnte. Die Verzögerung ist deshalb noch keine Garantie für den Fortbestand der Haltefrist im kommenden Jahr.