• BNY Mellon wurde als erste Bank identifiziert, die eine Ausnahme von den strengen Krypto-Depotvorschriften der SEC erhalten hat.
  • Diese Ausnahme könnte wird es traditionellen Banken erlauben, Bitcoin für ihre Kunden aufzubewahren.

In einem wegweisenden Schritt für den institutionellen Krypto-Markt wurde BNY Mellon, Amerikas größte Depotbank, während einer öffentlichen Anhörung in Wyoming als die erste Bank genannt, die eine Ausnahme von den strengen Krypto-Depotregeln der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) erhalten hat.

Konkret geht es um die Regeln der Staff Accounting Bulletin (SAB) 121, die Banken dazu verpflichten, digital verwahrte Krypto-Assets in ihrer Bilanz auszuweisen und entsprechende Verbindlichkeiten zu verbuchen. Diese Regeln wurden von der Krypto-Branche stark kritisiert, da sie als zu restriktiv gelten.

Damit wird weiterhin die Möglichkeit geschaffen, dass BNY als erste amerikanische Bank eine Lizenz erhalten soll, Bitcoin direkt für ihre Kunden in einem Bitcoin Wallet aufzubewahren. Michael Saylor führt aus, dass dies eine weitere Kapitalflut und damit einen steigenden Bitcoin Kurs nach sich ziehen könnte.

Hintergrund der SEC-Ausnahme für BNY Mellon

Chris Land, General Counsel der US-Senatorin Cynthia Lummis, erklärte am Montag vor dem Wyoming Select Committee on Blockchain, Financial Technology and Digital Innovation Technology, dass die SEC BNY Mellon eine sogenannte „Varianz“ von den SAB 121-Bestimmungen gewährt hat. Dies ermöglicht es der Bank, ihre Aktivitäten im Bereich der institutionellen Krypto-Verwahrung auszubauen, ohne den strikten Anforderungen von SAB 121 zu unterliegen.

Laut Land habe BNY Probleme mit den Bestimmungen der SAB 121 gehabt, die nun durch diese Ausnahme gelöst wurden. Diese Entwicklung sei besonders relevant für Wyoming, wo spezielle Bankcharter wie das Special Purpose Depository Institution (SPDI) existieren, die Unternehmen wie Custodia und Kraken halten. Für diese spezialisierten Banken könnten die neuen SEC-Richtlinien potenziell erhebliche Auswirkungen haben.

Paul Munter, Chef-Accountant der SEC, hatte in einer Rede die Ausnahmen von SAB 121 erwähnt, ohne jedoch spezifische Namen zu nennen. Er erklärte, dass diese Regel nicht auf Banken oder andere Finanzinstitute angewendet wird, die unter bestimmten Bedingungen Blockchain-Technologie nutzen, um traditionelle Finanzgeschäfte abzuwickeln.

Ein zentraler Punkt dieser Ausnahme für BNY Mellon ist die Sicherstellung, dass im Falle einer Insolvenz die verwahrten Krypto-Assets an die Kunden zurückgegeben werden. Außerdem dürften nur institutionelle Kunden bedient werden, was strengere Risikomanagement-Maßnahmen erfordert.

Trotz der Bedeutung dieses Schrittes blieben viele Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der genauen Rolle der Federal Reserve und der New Yorker Aufsichtsbehörden (NYDFS). BNY Mellon und die SEC lehnten Kommentare ab, was Spekulationen darüber aufwarf, welche weiteren Banken ähnliche Ausnahmen erhalten könnten.

Diese Ausnahme könnte den Weg für traditionelle Banken ebnen, stärker in den wachsenden Markt der Krypto-Verwahrung einzutreten.