• SEC-Vorsitzender Gensler bestätigt Bitcoin als Nicht-Wertpapier, äußert sich jedoch nicht klar zu Dogecoin.
  • Dogecoin-Schöpfer Billy Markus fordert aufgrund technischer Ähnlichkeiten mit Bitcoin dieselbe Klassifizierung für DOGE.

In einem Interview mit CNBC’s Squawk Box bekräftigte der Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC), Gary Gensler, erneut, dass Bitcoin nicht als Wertpapier eingestuft wird und somit außerhalb des regulatorischen Einflusses der SEC liegt. Gensler verwies dabei auf die im Januar 2024 genehmigten Spot-Bitcoin-ETFs, die nun an den US-Börsen gehandelt werden, als Beweis für den Nicht-Wertpapierstatus von Bitcoin.

„Mein Vorgänger und ich haben deutlich gemacht, dass Bitcoin kein Wertpapier ist“,

sagte Gensler. Er fügte hinzu, dass Anleger nun über börsengehandelte Produkte (ETFs) an Bitcoin partizipieren können. Diese ETFs erlauben es, ohne direkte Investition in die Kryptowährung am Bitcoin-Kurs teilzuhaben und bieten dadurch eine breitere Marktakzeptanz.

Gensler ist bekannt dafür, den Großteil der Kryptowährungen als Wertpapiere gemäß den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen zu betrachten, was sie unter die Aufsicht der SEC stellt. Während Bitcoin in seiner eigenen Kategorie steht, sieht die SEC viele andere digitale Vermögenswerte, einschließlich Ethereum, potenziell als regulierungspflichtige Wertpapiere an.

Allerdings hat die Behörde vor kurzem die Zulassung von Spot-ETFs für Ethereum genehmigt, was von vielen als Zeichen gewertet wird, dass Ethereum möglicherweise auch als Ware betrachtet wird, ähnlich wie Bitcoin.

Dogecoin: Wertpapier oder nicht?

Parallel zu dieser Debatte tritt der Dogecoin-Schöpfer Billy Markus, auch bekannt als Shibetoshi Nakamoto, auf den Plan und fordert, dass Dogecoin (DOGE) ebenfalls als Nicht-Wertpapier eingestuft wird. Markus argumentiert, dass Dogecoin auf demselben Code wie Bitcoin basiert und technisch sehr ähnliche Mechanismen aufweist. Diese Gemeinsamkeiten sollten DOGE den gleichen regulatorischen Status wie Bitcoin verleihen.

Ein Nutzer der Plattform X konterte jedoch, dass Dogecoin im Gegensatz zu Bitcoin ein unbegrenztes Angebot habe. Dies sei laut Markus jedoch nur ein Detail im Code, das geändert werden könnte, sofern sich die Miner darauf einigen. Markus verwies darauf, dass dies der gleiche Prozess sei, der auch bei Bitcoin greifen würde und kritisierte Daniel dafür, diese technischen Feinheiten nicht zu verstehen.

Bemerkenswert ist, dass die SEC Dogecoin in keiner ihrer zahlreichen Regulierungsmaßnahmen gegen Krypto-Börsen explizit als Wertpapier benannt hat. Gleichzeitig hat die Behörde jedoch auch nie öffentlich bestätigt, dass Dogecoin ein Nicht-Wertpapier ist, was für einige Unsicherheit im Markt sorgt. Diese Unklarheit und das Fehlen einer eindeutigen Klassifizierung von Kryptowährungen wie DOGE führen zu anhaltenden Diskussionen und Unsicherheiten in der Krypto-Community.

Gensler äußerte in dem Interview auch, dass die Kryptowährungsbranche insgesamt nicht ohne ausreichenden Anlegerschutz fortbestehen könne. Dies sei notwendig, um die Risiken für Investoren zu minimieren, wie das Scheitern großer Krypto-Unternehmen in der Vergangenheit gezeigt habe, das zu erheblichen Verlusten für Kunden führte.

Er betonte, dass Unzufriedenheit mit den geltenden Vorschriften nicht gleichbedeutend mit deren Nichtexistenz sei und verwies darauf, dass der Krypto-Sektor sich an die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen halten müsse.

 

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