Das österreichische Volksbegehren „Bitcoin für Österreich“ hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Mitinitiator Christian Friedl teilte gestern mit, dass die Marke von 10.000 Unterstützungserklärungen innerhalb kürzester Zeit überschritten wurde.

Damit hat die von ihm federführend ins Leben gerufene Initiative die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Unterstützungserklärungen erreicht, um offiziell einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres stellen zu können.

Bevor ein Volksbegehren in Österreich in die nächste Phase gehen kann, muss mindestens ein Promille der Wohnbevölkerung das Anliegen unterstützen. Zum Redaktionszeitpunkt entspricht dies 8.969 Unterstützungserklärungen.

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Mit dem Überschreiten der Marke von 10.000 Unterstützungserklärungen können die Initiatoren nun den nächsten Schritt einleiten. In der anschließenden offiziellen Eintragungswoche haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterzeichnen. Bereits abgegebene Unterstützungserklärungen werden auf das Gesamtergebnis angerechnet.

Friedl führt dazu aus:

“Die gesetzlich erforderliche Mindestzahl an Unterstützungserklärungen für einen Einleitungsantrag wurde überschritten. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, die offizielle Eintragungswoche beim Innenministerium zu beantragen.”

Das Volksbegehren ist seit dem 30. Januar 2025 beim österreichischen Innenministerium registriert. Unterstützungserklärungen können sowohl online über ID Austria als auch persönlich bei den zuständigen Gemeinden abgegeben werden.

Die Forderungen: Steuerfreiheit, Bitcoin-Reserve und stärkere gesetzliche Absicherung

Inhaltlich verfolgt die Initiative mehrere wirtschafts- und finanzpolitische Ziele. Ein zentraler Bestandteil des Volksbegehrens ist die Wiedereinführung der Steuerfreiheit für Bitcoin und andere Kryptowährungen nach Ablauf einer bestimmten Haltedauer.

Bis zur Steuerreform 2022 konnten österreichische Privatanleger ihre Bitcoin nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr grundsätzlich steuerfrei verkaufen. Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz, dessen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen am 1. März 2022 in Kraft traten, wurde die einjährige Spekulationsfrist für neu angeschaffte Kryptowährungen abgeschafft.

Seitdem unterliegen realisierte Kursgewinne einem Steuersatz von 27,5 Prozent – unabhängig von der Haltedauer. Die Neuregelung betrifft Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 erworben wurden.

Für ältere Bestände gilt grundsätzlich weiterhin die bisherige Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist. Das Volksbegehren fordert nun die Wiedereinführung einer steuerfreien Veräußerung nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine staatliche Bitcoin-Reserve. Diese soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zur Diversifizierung der Währungsreserven beitragen.

Darüber hinaus setzt sich das Volksbegehren für eine stärkere gesetzliche Absicherung des Besitzes, der Nutzung und des Handels mit Bitcoin ein. Weitere Forderungen betreffen den Ausbau der finanziellen Bildung sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die den Einsatz überschüssiger Energie für das Bitcoin-Mining erleichtern sollen.

Nächste Hürde: 100.000 Unterschriften für die Behandlung im Nationalrat

Die nächste Hürde liegt bei 100.000 Unterschriften. Wird diese Schwelle erreicht, ist der österreichische Nationalrat verpflichtet, sich mit den Forderungen des Volksbegehrens auseinanderzusetzen.

Die bereits gesammelten Unterstützungserklärungen werden dabei vollständig angerechnet. Bei derzeit mehr als 10.000 Unterstützungen fehlen der Initiative somit noch knapp 90.000 weitere Unterschriften.

Bei Erreichen der Schwelle von 100.000 Unterschriften muss der Nationalrat das Volksbegehren parlamentarisch behandeln. Eine Verpflichtung zur konkreten Umsetzung der Forderungen ergibt sich daraus jedoch nicht.

Damit ist das österreichische Volksbegehren grundsätzlich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag vergleichbar. Die Anforderungen für eine verpflichtende parlamentarische Behandlung sind allerdings deutlich höher.

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Auch in Deutschland steht die Besteuerung von Kryptowährungen auf der politischen Agenda. Heute muss sich der Deutsche Bundestag mit der Petition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist befassen. Wie wir bereits berichteten, ist der Widerstand gegen eine Abschaffung der Krypto-Haltefrist innerhalb von CDU und CSU deutlich gewachsen.