Krypto Steuererklärung in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden

Mit dem Aufschwung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und vielen weiteren, hat sich die Frage nach deren Besteuerung zu einem wichtigen Thema für viele Investoren entwickelt.

Obwohl digitale Währungen in ihrer Natur dezentral und anonym sind, unterliegen sie in Deutschland der Steuerpflicht. Dieser umfassende Leitfaden soll Krypto-Investoren helfen, ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen und ihre Krypto-Steuererklärung richtig und vollständig auszufüllen.

Obwohl Kryptowährungen als innovative und digitale Assets betrachtet werden, betrachtet das deutsche Finanzamt sie als Wirtschaftsgüter, was bedeutet, dass Gewinne und Verluste aus Transaktionen in der Steuererklärung anzugeben sind. Die korrekte Versteuerung von Krypto-Assets ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein.

Die wichtigsten Tipps und Tricks werden in diesem Video und unserem Beitrag zusammengefasst:

Steuerpflicht von Kryptowährungen in Deutschland

Wann fallen Steuern an?

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gelten in Deutschland als private Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass der Handel oder die Nutzung von Kryptowährungen bestimmten steuerlichen Regelungen unterliegt, insbesondere wenn es um Veräußerungsgewinne geht. Steuern fallen an, wenn Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres erzielt werden.

Wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr beträgt, sind Gewinne steuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze von 600 Euro überschreiten. Liegt der Zeitraum zwischen dem Kauf und dem Verkauf über einem Jahr, sind die Gewinne steuerfrei.

Beispiele für steuerpflichtige Aktivitäten:
  1. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen:
    Wird eine Kryptowährung innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, muss dieser Gewinn versteuert werden.
  2. Tausch von Kryptowährungen:
    Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z. B. Bitcoin in Ethereum) kann steuerpflichtig sein, da dies als Verkauf gewertet wird.
  3. Mining:
    Die durch Mining erzielten Einnahmen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Hierbei handelt es sich um Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, die sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegen können.
  4. Staking und Lending:
    Auch das Staking von Kryptowährungen, bei dem die Nutzer ihre Coins dem Netzwerk zur Verfügung stellen, sowie das Verleihen von Kryptowährungen (Lending) sind steuerpflichtig. Hier handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ebenfalls angegeben werden müssen.
  5. Airdrops und Forks:
    Erhält man durch Airdrops oder Hard Forks neue Kryptowährungen, müssen diese versteuert werden, sobald sie verkauft oder getauscht werden. Der Zeitpunkt des Erhalts ist hier weniger relevant als der tatsächliche Verkaufszeitpunkt.
  6. NFTs (Non-Fungible Tokens):
    Der Handel mit NFTs unterliegt denselben steuerlichen Regelungen wie der Handel mit Kryptowährungen. Bei Veräußerung innerhalb eines Jahres sind die Gewinne steuerpflichtig.

Haltefristen und steuerfreie Gewinne

Eine der wichtigsten Regelungen für Krypto-Investoren in Deutschland ist die Haltefrist.

Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei.

Diese Regelung gilt jedoch nur für private Anleger. Verluste aus dem Verkauf innerhalb eines Jahres können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.

Spekulationsfrist und Freigrenze

Wenn die Gewinne innerhalb eines Jahres nach Erwerb erzielt werden, fallen sie unter die Spekulationsfrist. Gewinne unter 600 Euro bleiben steuerfrei (Freigrenze). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil, der über 600 Euro liegt.

Berechnung der Gewinne und Verluste

FIFO-Methode zur Gewinnberechnung

Die Berechnung der Gewinne erfolgt in der Regel nach der sogenannten FIFO-Methode (First In, First Out). Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Coins auch als die zuerst verkauften betrachtet werden. Dies hat besonders dann Auswirkungen, wenn man in mehreren Transaktionen Kryptowährungen gekauft hat und nun einen Teil davon veräußern möchte.

Beispiel für die FIFO-Methode:

  • Du kaufst im Januar 2021 einen Bitcoin für 20.000 Euro.
  • Im Mai 2021 kaufst du einen weiteren Bitcoin für 40.000 Euro.
  • Im Dezember 2021 verkaufst du einen Bitcoin für 50.000 Euro.

Nach der FIFO-Methode gilt der zuerst gekaufte Bitcoin als verkauft, also der Bitcoin, den du im Januar für 20.000 Euro erworben hast. Dein Gewinn beträgt also 30.000 Euro (50.000 Euro Verkaufspreis – 20.000 Euro Anschaffungskosten).

Verluste geltend machen

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können genutzt werden, um die Steuerlast zu senken. Diese Verluste können entweder mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnet oder auf zukünftige Jahre übertragen werden. Wichtig ist, dass die Verluste korrekt dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden.

Schritt-für-Schritt Anleitung: Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben

Um Krypto-Einkünfte korrekt in der Steuererklärung anzugeben, musst du die folgenden Schritte beachten:

1. Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ausfüllen

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden in der Anlage SO der Steuererklärung eingetragen. Diese Anlage wird verwendet, um sonstige Einkünfte, wie eben auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, anzugeben.

  • Zeile 43-46: Hier werden die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eingetragen. Trage die Summe der Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen ein.
  • Zeile 48: Verluste aus Veräußerungsgeschäften können hier angegeben werden, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.

2. Anlage KAP (Kapitalerträge) für Zinseinkünfte

Wenn du Zinseinkünfte aus Staking oder Lending erzielt hast, müssen diese in der Anlage KAP angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen.

3. Dokumentation und Nachweise

Es ist entscheidend, dass alle Transaktionen und Einkünfte sorgfältig dokumentiert werden. Dabei helfen verschiedene Krypto-Tracking-Tools, die Transaktionen automatisch aufzeichnen und steuerliche Berichte erstellen. Zu den relevanten Daten gehören Kaufpreis, Verkaufszeitpunkt, Haltefrist und Erträge aus Staking oder Lending.

4. Abgabefristen beachten

Die Steuererklärung in Deutschland muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Diese Frist gilt für private Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, hat in der Regel Zeit bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Relevante Formulare und Fristen

Formulare

  • Anlage SO: Dieses Formular wird verwendet, um die Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen anzugeben.
  • Anlage KAP: Wenn durch Staking oder Lending Zinsen erzielt wurden, werden diese in der Anlage KAP erklärt.

Fristen

  • 31. Juli: Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr.
  • 28. Februar: Verlängerte Frist bei Nutzung eines Steuerberaters.

Besondere Hinweise und Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrung von Transaktionsdaten

Krypto-Investoren sind verpflichtet, ihre Transaktionsdaten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das Finanzamt kann diese Daten anfordern, um die Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen. Zu den relevanten Informationen gehören Transaktionsnachweise, Wallet-Adressen und alle Belege für Einkünfte aus Staking oder Mining.

Unterstützung durch Steuerberater

Gerade bei komplexen Fällen oder umfangreichen Krypto-Portfolios kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Steuerberater verfügen über das notwendige Wissen und können sicherstellen, dass alle steuerlichen Regelungen eingehalten werden.

Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Versteuerung von Krypto-Assets in Deutschland mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der relevanten Vorschriften ist es durchaus möglich, die Steuererklärung selbstständig und korrekt zu erstellen. Halte dich an die FIFO-Methode zur Berechnung der Gewinne, achte auf die relevanten Haltefristen und trage alle steuerpflichtigen Einkünfte und Verluste in die entsprechenden Formulare (Anlage SO und Anlage KAP) ein.

Checkliste: So erstellst du deine Krypto-Steuererklärung

  1. Gewinne und Verluste berechnen (FIFO-Methode).
  2. Anlage SO ausfüllen (bei Veräußerungsgeschäften).
  3. Anlage KAP ausfüllen (bei Zinseinkünften aus Staking oder Lending).
  4. Fristen beachten (31. Juli des Folgejahres).
  5. Transaktionsdaten für zehn Jahre aufbewahren.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.