• Die BoE stellt ein aufsichtsrechtliches Rahmenwerk für in Pfund denominierten, systemischen Stablecoins zur Diskussion, die im Zahlungsverkehr breit eingesetzt werden und Stabilitätsrisiken erzeugen können.
  • Vorgesehen ist eine Mindestreserve von 40 % als unverzinste Sichtguthaben bei der BoE und bis zu 60 % in kurzlaufenden britischen Staatsanleihen; Abschluss der Konsultation 10. Februar 2026, finale Regeln H2 2026.

Die Bank of England (BoE) hat am Montag ein Konsultationspapier zu einem Regime für „systemische Stablecoins“ vorgelegt – Pfund-Token, die weit verbreitet im Zahlungsverkehr genutzt werden und damit aus Sicht der Notenbank makroprudenzielle Relevanz erreichen können. Ziel ist ein banknahe(n)s Sicherheiten- und Einlöseregime, das Wertstabilität, sofortige Einlösung und krisenfeste Abwicklung gewährleistet.

Zentrale Bilanzvorgabe: Emittenten sollen mindestens 40 % ihrer Stablecoin-Verbindlichkeiten als unverzinste Einlagen bei der BoE halten; die übrigen bis zu 60 % können in kurzfristige UK-Staatsanleihen (Gilts, Geldmarktäquivalente) investiert werden. Die Struktur soll Liquidität im Stressfall sicherstellen und zugleich Zins- und Kreditrisiken begrenzen.

Das Papier adressiert zudem typische Policy-Bausteine:

  • Einlöserecht zum Nennwert mit klaren Cut-off-Zeiten, SLA-gestützten Prozessen und Priorisierung im Störfall.
  • Operationale Resilienz (IT-Kontrollen, Wiederanlaufpläne, Drittparteimanagement).
  • Kundenschutz durch Segregation von Kundenmitteln, Insolvenzferne und klare Governance.
  • Koordination mit der Payment Systems Regulator und ggf. der FCA, um Doppelregulierung zu vermeiden und Zuständigkeiten zu ordnen.

Adressiert werden auch Orakel-/Datenanforderungen (Transparenz über Reservezusammensetzung, Atteste, Meldewesen), Sanctions/KYC-Pflichten entlang der Customer Journey und die Zuordnung systemischer Token zu Einlagensicherung und Notfallfazilitäten – der Entwurf deutet auf strenge, aber nicht identische Regeln im Vergleich zu Banken hin.

Marktauswirkungen: Zahlungsverkehr, Geldmärkte und Geschäftsmodelle

Für Zahlungsdienstleister und Händler könnte ein BoE-geprüftes Pfund-Stablecoin-Regime Settlement-Risiken verringern und T+0-Abwicklung bei planbaren Gebühren ermöglichen. Wallet-Provider und PSPs müssen zugleich Compliance-Pipelines (KYC/AML, Sanktionslisten, Travel Rule) in die Ausführungsschicht integrieren, ohne Nutzer- und Händlerdaten übermäßig offenzulegen.

Auf Geldmarkt-Ebene verankert das 40/60-Modell eine strukturelle Nachfrage nach-Reserven und kurzlaufenden Gilts. Das kann Liquidität in den vorderen Laufzeiten stützen und Renditen in ein engeres Band ziehen, während es Geschäftsmodelle von Emittenten auf skalierte, schlanke Administration und Netzwerkeffekte ausrichtet – Zinserträge verbleiben weitgehend in der Gilt-Komponente, da BoE-Einlagen unverzinst sind.

Für Emittenten stellen sich Fragen nach Ertragsmodell, Skalierung und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber tokenisierten Einlagen oder potenziellen CBDC-Lösungen. Entscheidend werden Kosten pro Transaktion, Interoperabilität mit ISO-20022-Rails, Bank-/Treasury-Systemen und Cross-border-Pipelines, sowie die Akzeptanz durch Händler und PSPs sein.

Die BoE bittet um Stellungnahmen bis 10. Februar 2026 und plant, die finalen Regeln in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu veröffentlichen. Bis dahin dürften Pilotprojekte zu Reserve-Attesten, Einlöse-Stressszenarien und operationalen Tests die Diskussion mit Daten unterfüttern. Für Marktteilnehmer empfiehlt sich, Bilanz- und IT-Readiness-Assessments frühzeitig zu starten, um Übergangsfristen und Lizenzpfade ohne Zeitdruck zu nutzen.