• Eric Balchunas hält einen Handelsstart des Grayscale Dogecoin ETF am 24. November für möglich, verweist aber auf ausstehende SEC-Schritte.
  • Grayscale hatte am 15. August 2025 ein S-1 für den Dogecoin Trust eingereicht, Ziel ist die Börsennotierung unter dem Ticker GDOG.

Grayscale treibt die Umwandlung seines Dogecoin-Trusts in einen börsengehandelten Fonds voran. Nach Einschätzung des Bloomberg-ETF-Analysten Eric Balchunas könnte der Start bereits am 24. November erfolgen.

Ein offizieller SEC-Fahrplan liegt nicht vor, die Prognose orientiert sich jedoch an Abläufen früherer Grayscale-Konvertierungen. Grundlage ist die am 15. August 2025 eingereichte S-1-Registrierung, mit der der Emittent die Zulassung des Produkts als ETF unter dem Ticker GDOG anstrebt.

Für einen tatsächlichen Handelsbeginn müssen zwei Pfade zusammenlaufen: die Wirksamkeit der Angebotsunterlagen und die Genehmigung der Börsenregeländerung für die Listung.

Parallel müssen operative Details stehen, darunter Verwahrstelle, Preisreferenzmethodik, autorisierte Teilnehmer für Creation/Redemption sowie die Anbindung der Market-Maker. Erst wenn diese Bausteine greifen, kann der Primärmarkt Anteile schöpfen und zurückgeben, damit der Börsenkurs eng am Nettoinventarwert bleibt.

In technischer Hinsicht dürfte GDOG – analog zu anderen Krypto-Spot-ETFs – eine indexbasierte Preisreferenz nutzen, die mehrere liquide Handelsplätze mit Qualitätsfiltern bündelt.

Für die Verwahrung werden klare Regelungen zu Schlüsselverwaltung, Versicherungsrahmen und Audit-Prozessen erwartet. Prospektseitig sind Gebührenstruktur, Ausnahmeregeln bei Marktstörungen und Transparenz über Kontrahenten maßgeblich.

Einordnung für professionelle Anleger

Für Portfoliomanager stehen drei Fragen im Vordergrund. Erstens die Liquidität: Entscheidend sind enge Geld-Brief-Spannen, belastbare Orderbuchtiefe und eine verlässliche Creation-Redemption-Schleife. In den Anfangstagen hängt dies stark von der Präsenz autorisierter Teilnehmer und der Kapazität der Market-Maker ab.

Zweitens die Tracking-Qualität: Abweichungen zwischen ETF-Preis und Nettoinventarwert sollten gering bleiben, andernfalls drohen höhere Rebalancing-Kosten für institutionelle Strategien.

Drittens die Verwahrung: Ein robuster Custody-Stack mit geprüften Prozessen, Multisig-Kontrollen und Versicherungsschutz ist für Risiko- und Compliance-Teams zentral.

Dogecoin als Basiswert unterscheidet sich in Profil und Nutzerbasis von Large-Caps wie Bitcoin oder Ether. Die Kursbildung kann in Phasen hoher Aufmerksamkeit stark schwanken.

Für Risikobudgets sind daher Value-at-Risk-Grenzen, Ausführungsfenster und Derivate-Hedges relevante Stellschrauben. Auf Retail-Seite sind die klar ausgewiesene Gesamtkostenquote, steuerliche Behandlung und die Verständlichkeit der Produktdokumente wichtig.

Sollte der Starttermin eintreffen, werden die ersten Handelstage Aufschluss über Orderbuchtiefe, Spread-Stabilität und die Geschwindigkeit der Primärmarktprozesse geben. Bei Verzögerungen bleibt die Beobachtung der SEC-Korrespondenz und der Börsenlogistik entscheidend.

In beiden Fällen gilt: Ein möglicher GDOG-Start erweitert das Spektrum regulierter Krypto-Exposure, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, interne Anlagerichtlinien mit Blick auf Volatilität, Liquidität und Verwahrung zu schärfen.