• Die Banco Central do Brasil (BCB) erklärt Stablecoin-Zahlungen zu Devisentransaktionen und unterstellt sie den Regeln für den grenzüberschreitenden Zahlungs- und Kapitalverkehr, inklusive AML/KYC, Transparenz und Verbraucherschutz.
  • Mit den Resolutionen 519, 520 und 521 entstehen SPSAVs als neue, lizenzpflichtige Kategorie virtueller Vermögensdienstleister (Broker, Verwahrer, Intermediäre); Inkrafttreten ab 02.02.2026, zusätzliche Meldepflichten ab 04.05.2026.

Mit den heute veröffentlichten Resolutionen schiebt die Banco Central do Brasil (BCB) Stablecoin-basierte Zahlungen in das Devisen- und Zahlungsregime des Landes.

Praktisch heißt das: Wer USDT, USDC oder andere auf Fremdwährungen lautende Stablecoins für Zahlungen einsetzt – insbesondere grenzüberschreitend –, unterliegt künftig den Devisenregeln, die bisher für Banküberweisungen, Kartenzahlungen oder Remittances in Fremdwährung galten.

Dazu zählen Sorgfaltspflichten (KYC/AML/Sanktionslisten), Transparenz- und Informationsstandards gegenüber Kunden sowie Pflichten zur ordnungsgemäßen Einordnung des Zahlungszwecks.

Die Einstufung adressiert ein regulatorisches Vakuum: Stablecoins wurden bislang häufig als „digitale USD-Ersatzinstrumente“ für Handel, Handelsspannenfinanzierung und Remittances verwendet – ohne dass die Abläufe stringent im FX-Rahmen verankert waren.

Mit der Devisenqualifikation werden Treuhand- und Reserveanforderungen, Einlöseprozesse, Preis- und Gebührenoffenlegung und disziplinierte Meldewege eingefordert.

Für Nutzer bedeutet das mehr Rechtssicherheit, für Anbieter höhere Compliance-Kosten – insbesondere bei Use Cases, die Stablecoin-Rails (z. B. auf Ethereum oder Solana) mit klassischen Zahlungsströmen kombinieren.

Zeitplan, Lizenzpfade und Pflichten für SPSAVs

Kern der Reform ist die Schaffung der Sociedades Prestadoras de Serviços de Ativos Virtuais (SPSAVs) – lizenzierte Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen. Unter die Kategorie fallen Krypto-Broker, Verwahrer (Custodians), OTC-Desks, Wallet- und Zahlungsintermediäre sowie Börsen, soweit sie in Brasilien tätig sind oder brasilianische Kunden adressieren.

Die BCB definiert operationale Standards und Genehmigungsprozesse (Resolution 519), Aufsichts- und Berichtspflichten (Resolution 520) sowie Übergangs- und Kooperationsmechanismen mit anderen Behörden (Resolution 521).

Das Rahmenwerk tritt am 2. Februar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen SPSAVs zugelassene Prozesse für Onboarding, Transaktionsmonitoring, Sanktions-Screening, Betrugsprävention und Incident-Management nachweisen.

Verstärkte Meldepflichten für Kapitalmarkt- und grenzüberschreitende Transaktionen beginnen am 4. Mai 2026. Erwartet werden strukturierte Reports zu Volumina, Gegenparteien, Zahlungszwecken und Reservezusammensetzung (bei Stablecoin-Bezug), um Geldwäsche-, Steuer- und Marktintegritätsrisiken adressieren zu können.

Für Marktteilnehmer ergeben sich vier unmittelbare Handlungsfelder. Erstens Lizenzierung: Anbieter mit Brasilien-Exposure müssen entscheiden, ob sie lokal lizensieren, Dienstleistungsschnittstellen über Drittanbieter nutzen oder BRA-Kunden aus dem Service ausschließen.

Zweitens Produkt- und Vertragsdesign: Stablecoin-Payment-Flows erfordern FX-konforme Vertragsmodule, Kundenaufklärung sowie Preis-/Gebühren-Transparenz in Reals und Fremdwährung. Drittens Daten- und Prozess-Standardisierung: ISO-20022-fähige Datenpfade, Orakel-/Reserve-Atteste, Reconciliation und Audit-Trails müssen so strukturiert werden, dass BCB-Reporting ohne Medienbrüche möglich ist.

Viertens Risikosteuerung: Anbieter brauchen SLA-gestützte Verfügbarkeiten, Wiederanlaufpläne, Schlüssel- und Verwahrarchitekturen (MPC/HSM) sowie Notfallprozesse für Netz- und Gegenparteienstörungen.

Auch Kunden-PSPs – etwa Fintech-Remitters, Marktplätze oder Treasury-Abteilungen – sind betroffen. Sobald Stablecoins als Zahlungsmittel in Fremdwährung verwendet werden, greifen FX-Limitierungen, Dokumentations- und Zweckbindungspflichten sowie konforme Einlöseroutinen.

Für Cross-Border-Händler ist relevant, ob Stablecoin-Abwicklung gegenüber klassischen Rails (SWIFT, Kartenschemes, PIX International) Kosten- und Geschwindigkeitseffekte bringt, nachdem zusätzliche Compliance-Schichten einzukalkulieren sind.

Die BCB folgt mit dem Schritt einem internationalen Trend, Stablecoins in bestehende Devisen- und Zahlungsregime einzubetten, anstatt sie als separate Assetklasse zu behandeln.

Der Ansatz spiegelt Brasiliens Ziel, Innovationsnischen zu ermöglichen und zugleich Finanzstabilität zu schützen: Stablecoin-Zahlungen bleiben möglich, werden aber an banknahe Anforderungen geknüpft. Ob sich dies skalierend durchsetzt, hängt von Lizenzgeschwindigkeit, Melde- und IT-Aufwand und der Kompatibilität mit PIX, PIX Internacional und künftigen DREX-(Real-Digital-)Initiativen ab.