• In Deutschland bleiben Kryptowährungsgewinne nach 1-jähriger Haltezeit steuerfrei.
  • Die Regelung unterscheidet Deutschland von vielen anderen Ländern mit restriktiveren Steuermodellen.

Die deutsche Finanzpolitik behält einen signifikanten Anreiz für Langzeitinvestoren im Kryptomarkt bei. Die steuerliche Sonderregelung, die Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen nach einer Halteperiode von mindestens einem Jahr vollständig von der Einkommenssteuer befreit, bleibt weiterhin in Kraft.

Diese Regelung, die Kryptowährungen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ klassifiziert, positioniert Deutschland weiterhin als einen der steuerlich attraktivsten Standorte für langfristig orientierte Krypto-Investoren in Europa.

Die Steuerregelung basiert auf § 23 des deutschen Einkommensteuergesetzes, der private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen demnach nur dann der Besteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.

Nach Ablauf dieser Frist können Trader ihre Positionen steuerfrei liquidieren – unabhängig von der Höhe der realisierten Gewinne.

Divergenz im internationalen Steuerregime

Die deutsche Haltefristregelung steht im deutlichen Kontrast zu den Steuersystemen vieler anderer Länder.

Während beispielsweise die USA Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer mit bis zu 20 Prozent Kapitalertragssteuer belegen und Frankreich einen pauschalen Steuersatz von 30 Prozent anwendet, bietet der deutsche Ansatz eine verlässliche Steuerbefreiung nach einem klar definierten Haltezeitraum.

Die Europäische Kommission hat zwar mit MiCA (Markets in Crypto-Assets) einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen geschaffen, überlässt die steuerliche Behandlung jedoch weiterhin den Mitgliedstaaten.

Diese regulatorische Fragmentierung führt zu einem uneinheitlichen Wettbewerbsumfeld innerhalb der EU, was vermehrt zu steuerlich motivierten Anlageentscheidungen führen kann.

„Die Beibehaltung der Jahresfrist ist ein Beleg für die Kontinuität in der deutschen Krypto-Steuerpolitik, während andere Jurisdiktionen ihre Regelungen verschärfen“,

erklärt Dr. Andreas Müller, Steuerexperte für digitale Vermögenswerte bei der Beratungsgesellschaft Crypto Tax Consult in Frankfurt.

„Für institutionelle und private Trader mit längerfristigem Anlagehorizont bleibt Deutschland dadurch ein interessanter Standort.“

Praktische Implikationen für Trader

Für Krypto-Investoren in Deutschland ergeben sich aus der bestehenden Regelung konkrete Handlungsanweisungen. Eine präzise Dokumentation aller Transaktionen ist essentiell, um die Haltedauer nachweisen zu können.

Dies umfasst den Zeitpunkt des Erwerbs, die Anzahl der erworbenen Einheiten sowie den gezahlten Preis in Euro. Die FIFO-Methode (First In, First Out) wird standardmäßig bei der Berechnung der Haltedauer angewendet, sofern Investoren nicht eine spezifische Identifizierung der verkauften Einheiten nachweisen können.

Dies bedeutet, dass bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst verkauft gelten. Beachtenswert ist zudem, dass das Staking oder Lending von Kryptowährungen die Haltefrist unter Umständen zurücksetzen oder verlängern kann.

Die Finanzbehörden haben hierzu unterschiedliche Interpretationen, was eine individuelle steuerliche Beratung ratsam macht.

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