- Richterin Torres bestätigt die Strafe von 125 Mio. USD und verweist auf das achtjährige „rücksichtslose“ und „ungeheuerliche“ Verhalten von Ripple.
- Die Ablehnung des Antrags dürfte das Verfahren zwischen Ripple und der SEC verlängern; Berufungen gelten als wahrscheinlich.
Richterin Analisa Torres vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hat einen gemeinsamen Antrag von Ripple und der SEC abgelehnt, der Änderungen am endgültigen Urteil verlangte. Wie wir berichteten, strebten die Parteien an, eine permanente Unterlassungsverfügung aufzuheben und die Strafe von 125 Mio. USD auf 50 Mio. USD zu reduzieren.
#XRPCommunity #SECGov v. #Ripple #XRP BREAKING: Judge Torres has denied the parties’ Motion for an Indicative Ruling. pic.twitter.com/9AMhGcQUsU
— James K. Filan 🇺🇸🇮🇪 (@FilanLaw) June 26, 2025
Ripple und die SEC stützten sich dabei auf Rule 60(b), die es einem Gericht erlaubt, eine Partei unter bestimmten Bedingungen von einem rechtskräftigen Urteil zu befreien. Richterin Torres befand jedoch, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, und betonte, Gerichtsbeschlüsse müssten dem öffentlichen Interesse dienen, nicht allein den Parteien.
Richterin zitiert öffentliches Interesse und frühere SEC-Argumente
In ihrer Verfügung hob die Richterin frühere SEC-Ausführungen hervor, in denen Ripple ein „rücksichtsloses“ und „ungeheuerliches“ Verhalten über acht Jahre hinweg attestiert wurde – Grundlage für die im August 2024 verhängten Sanktionen.
„Nichts davon hat sich geändert – und die Parteien tun kaum so, als wäre es anders“, heißt es in dem Urteil.
Ripple argumentierte, veränderte SEC-Leitlinien und der Verzicht auf andere Krypto-Durchsetzungen rechtfertigten eine mildere Strafe. Torres entgegnete, in keinem der angeführten Fälle seien gerichtliche Sanktionen oder Unterlassungsverfügungen aufgehoben worden; eine Rücknahme würde die Verbindlichkeit des Urteils untergraben.
Endgültiges Urteil und Zeitplan für die Berufung
Bereits 2023 stellte das Gericht fest, dass Ripple mit dem unregistrierten Verkauf von XRP an institutionelle Investoren gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat. Daraus folgte im August 2024 eine Strafe von 125 Mio. USD sowie ein Vertriebsverbot für institutionelle Anleger in den USA. Sowohl Ripple als auch die SEC legten im Oktober 2024 Berufung ein, bevor sie sich Anfang 2025 auf einen Vergleichsvorschlag verständigten.
Der nun abgelehnte Antrag war Teil dieser Einigung. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Vergleichsbedingungen gerichtliche Standards nicht aushebeln können: Die Aufhebung der Unterlassungsverfügung sei nur deshalb vorgesehen, weil die Parteien es so vereinbart hätten.
Wie wir bereits berichteten, sieht Anwalt Bill Morgan in der Ablehnung einen entscheidenden Schritt: Der Berufungsprozess kann nun unbeeinträchtigt fortgesetzt werden. Morgan hatte empfohlen, dass Ripple die Strafe und die Verfügung als pragmatische Lösung akzeptieren könnte.
Zum Redaktionsschluss notiert der XRP-Kurs bei 2,13 USD.