Der Bundestag hat am 8. Oktober den automatischen internationalen Austausch von Steuerinformationen über Kryptotransaktionen beschlossen. Die Regelung soll deutschen Behörden Zugang zu Daten über Geschäfte bei Anbietern in teilnehmenden ausländischen Staaten ermöglichen. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten dafür, die AfD dagegen.
Krypto-Steuerdaten sollen grenzüberschreitend fließen
Mit dem beschlossenen Vertragsgesetz stimmt Deutschland einer mehrseitigen Vereinbarung zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte, dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), zu. Deutschland hatte die Vereinbarung am 26. November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet.
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Die teilnehmenden Steuerbehörden sollen Informationen über Krypto-Nutzer regelmäßig und automatisch austauschen. Dazu gehören Name, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum. Erfasst werden außerdem die jeweilige Kryptowährung, zusammengefasste Bruttotransaktionsbeträge beziehungsweise Marktwerte sowie die Anzahl der Einheiten und meldepflichtigen Transaktionen.
Deutschland soll entsprechende Informationen über Nutzer, die in anderen Vertragsstaaten steuerlich ansässig sind, an deren Behörden übermitteln. Im Gegenzug erhält die deutsche Finanzverwaltung Daten aus dem Ausland. Voraussetzung ist jeweils, dass die Austauschbeziehung zwischen den beteiligten Staaten wirksam ist.
Auch eine ergänzende Vorlage zum internationalen Finanzkonten-Datenaustausch wurde angenommen. Sie erweitert den bestehenden Rahmen unter anderem auf neue digitale Finanzprodukte, Krypto-Derivate und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.
Meldepflichten für Anbieter bestehen bereits
Die Entscheidung führt die Meldepflichten für Kryptoanbieter nicht ganz neu ein. Der Bundestag hatte das DAC8-Umsetzungsgesetz bereits am 6. November 2025 beschlossen. Das daraus hervorgegangene Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet Anbieter, bestimmte Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Das Vertragsgesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der internationale Datenaustausch ist ab September 2027 vorgesehen und soll zunächst Kryptotransaktionen aus dem Kalenderjahr 2026 erfassen. Nutzer müssen den Anbietern unter anderem eine Selbstauskunft zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit erteilen.
Der neue Beschluss ergänzt diesen bestehenden Rahmen um die Grundlage für den zwischenstaatlichen Austausch nach der CARF-Vereinbarung. Die Bundesregierung schreibt im Gesetzentwurf:
„Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Mehrseitige Vereinbarung kein Erfüllungsaufwand.“
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Auch für Krypto-Unternehmen entsteht dem Entwurf zufolge kein zusätzlicher Aufwand, weil die Vereinbarung ausschließlich den Austausch zwischen den zuständigen Behörden regelt.
Der Bundestagsbeschluss bedeutet allerdings noch kein sofortiges Inkrafttreten. Das Vertragsgesetz sieht dafür den Tag nach der Verkündung vor. Der konkrete Austausch mit Partnerstaaten hängt zudem von den einzelnen zwischenstaatlichen Vereinbarungen ab.
Parallel zum Ausbau des Datenaustauschs debattierte der Bundestag gestern über die Besteuerung von Kryptowährungen. Wie Kryptorevolution berichtete, scheiterten sowohl der Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist als auch der Antrag der Linken. Die SPD bekräftigte in der Debatte allerdings ihr Ziel einer Reform und verwies auf den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.












