- Canary hat sein S-1 für den XRP-Spot-ETF überarbeitet und die Verzögerungsklausel gestrichen, sodass die Registrierung nach Section 8(a) automatisch wirksam werden kann.
- Ein Handelsstart Mitte November bleibt an die Nasdaq-Freigabe, die 8-A-Registrierung der Anteile und funktionierende Primärmarktprozesse gebunden; das Produkt reiht sich in wachsende XRP-Initiativen institutioneller Anbieter ein.
Canary Funds treibt den Marktstart eines XRP-Spot-ETFs voran. In einer geänderten S-1-Einreichung wurde die sogenannte „delaying amendment“ entfernt, die bislang verhinderte, dass eine Registrierung eigenständig wirksam wird.
Damit greift der automatische Wirksamkeitsmechanismus nach Section 8(a) des Securities Act von 1933. Als Zieldatum kursiert der 13. November, vorbehaltlich noch ausstehender Börsenzulassungen durch die Nasdaq und formaler Listing-Schritte.
Der ETF könnte damit live gehen, ohne dass es einer expliziten SEC-Abnahme bedarf – ein rechtlich zulässiger Weg, der Emittenten in Shutdown– oder Übergangsphasen Planungssicherheit verschafft.
Automatische Wirksamkeit nach Section 8(a) und was noch fehlt
Section 8(a) sieht vor, dass eine Registrierung 20 Tage nach Einreichung automatisch wirksam wird, sofern der Emittent nicht selbst verzögert oder die Behörde einschreitet. Mit der Streichung der Verzögerungsklausel verschiebt Canary das Timing von einer aktiven SEC-Freigabe zu einem gesetzlichen Default.
Für den Börsenstart sind dennoch mehrere Bausteine erforderlich. Zunächst die Form-8-A-Registrierung der ETF-Anteile unter dem Securities Exchange Act von 1934, die den Handel an der Nasdaq erst ermöglicht. Zudem benötigt die Börse Listing-Notices und Zertifizierungen, die die Aufnahme in den Handel ankündigen.
Auf Produktebene muss die Primärmarkt-Mechanik stehen: autorisierte Teilnehmer für Creation und Redemption, Bewertungs- und Preisreferenzen mit Ausreißerfiltern, ein belastbares Custody-Setup mit segregierten Wallets und Mehrparteien-Freigaben sowie klare Regeln für Corporate-Events wie Forks oder Airdrops.
Im Sekundärmarkt hängen Spreads und Orderbuchtiefe von einem funktionsfähigen Market-Maker-Set und der Stabilität der NAV-Berechnung ab.
Emittenten, die die automatische Wirksamkeit wählen, müssen diese operativen Leitplanken umso sauberer dokumentieren, um Anlegern Orientierung zu geben.
Nächste Schritte: Listing, Handel und operative Leitplanken
Der geplante XRP-ETF fällt in ein Umfeld wachsender institutioneller XRP-Exponierung. Zuletzt sorgte Evernorth mit einem neunstelligen XRP-Treasury-Aufbau und dem Nasdaq-Listing (Ticker XRPN) für Aufmerksamkeit.
Ein börsengehandeltes Spot-Vehikel würde diese Entwicklung ergänzen, indem es regulierte Handels- und Verwahrhüllen bereitstellt, die in vielen Mandaten Voraussetzung sind.
Für Investoren rücken nun mehrere Prüfpunkte in den Vordergrund. Prospektdisziplin: Wie präzise werden Bewertungsmethoden, Referenzbörsen, Fixing-Zeitpunkte und Abweichungsregeln beschrieben.
Gebührenprofil: Neben der Management-Fee sind Handels- und Swap-Kosten, Spreads und etwaige Cash-Drag-Effekte relevant, die die Tracking-Differenz beeinflussen.
Transparenz: Regelmäßige Bestands- und Zuflussberichte, Angaben zu AP-Teilnehmern und Custody-Partnern schaffen Vertrauen. Taktisch empfiehlt sich in den ersten Handelstagen eine disziplinierte Orderplatzierung über Limits, um mögliche Start-Volatilität und NAV-Abweichungen einzuhegen.
Regulatorisch bleibt die Restunsicherheit bestehen, dass die Behörde kurzfristig interveniert oder Nachbesserungen verlangt. Solche Eingriffe sind selten, aber möglich.
Zudem ist die Nasdaq-Zulassung conditio sine qua non: Ohne formales Listing-Approval greift der automatische Wirksamkeitsmechanismus nicht durch bis an den Handelstisch.
Bis zur finalen Notiz sollten Marktteilnehmer die Börsenmitteilungen, die EDGAR-Aktualisierungen des Emittenten und die Market-Maker-Kommunikation eng verfolgen.
 
		 
			 
                                 
                        





 
     
     
    