• CZ sagt, er habe noch keine Rückzahlung beantragt und wolle eine Balance zwischen Dankbarkeit und Fairness wahren.
  • Im Fall einer Erstattung will er die Mittel in den USA reinvestieren, um Wertschätzung zu zeigen.

Binance-Gründer Changpeng „CZ“ Zhao hat auf X Überlegungen zu einer möglichen Rückerstattung der im DOJ-Vergleich gezahlten 4,3 Milliarden US-Dollar kommentiert. In einer Antwort auf eine Frage von Anndy Lian schrieb CZ:

„Ah, heikle Frage. 1. Ich weiß die Begnadigung bereits zu schätzen. Es besteht ein Gleichgewicht zwischen der Bitte um mehr und der Frage, was fair ist, und der Wertschätzung dessen, was man bereits bekommen hat. 2. WENN wir eine Rückerstattung erhalten, werden wir diese sowieso in Amerika investieren, um unsere Wertschätzung zu zeigen. Ich habe noch nicht gefragt, glaube ich.“

Die Aussage folgt auf die jüngste Präsidialbegnadigung und reiht sich in eine laufende Debatte über die rechtlichen und politischen Konsequenzen abgeschlossener Durchsetzungsmaßnahmen ein.

Zhao betonte, bisher keinen Antrag auf Rückzahlung gestellt zu haben. Der Subtext seiner Nachricht verweist auf zwei Ebenen. Erstens auf eine abwägende Haltung zwischen Dankbarkeit und dem Anspruch auf „Fairness“.

Zweitens auf ein klares Signal an den US-Standort, sollte eine Rückzahlung überhaupt in Betracht kommen. Mit dem Hinweis auf eine Reinvestition in Amerika adressiert CZ potenzielle Bedenken von Politik und Behörden, ohne den juristischen Rahmen vorwegzunehmen.

Offene Rechtslage und mögliche Implikationen

Ob bereits gezahlte Vergleichsbeträge rückabgewickelt werden könnten, hängt von den konkreten Vertragsklauseln, gerichtlichen Genehmigungen und der Haltung der beteiligten Behörden ab. Üblicherweise unterscheiden sich die Wirkungen einer Präsidialbegnadigung auf strafrechtliche Sanktionen von zivil- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen.

Ein Rückerstattungsprozess wäre daher komplex, mehrstufig und an Fristen sowie Verzichtserklärungen gebunden. In der Praxis spielen auch politische Signale eine Rolle, sie ersetzen jedoch keine formalen Verfahren.

Für Marktteilnehmer bleiben drei Punkte zentral. Erstens die Beständigkeit von Compliance-Strukturen. Banken, Broker und Zahlungsdienstleister erwarten belastbare Programme für KYC, Sanktionslisten, Transaktionsmonitoring und Berichtswesen.

Eine potenzielle Rückzahlung an eine Führungsperson ändert an diesen Kernanforderungen nichts. Zweitens die Governance. Investoren achten auf klare Zuständigkeiten, unabhängige Kontrolle und dokumentierte Entscheidungswege, die nach personellen Veränderungen tragfähig bleiben.

Drittens die Mittelverwendung. Sollte Kapital in US-Projekte fließen, beträfe dies voraussichtlich Infrastrukturfelder wie Verwahrung, Abwicklung, Sicherheit, Rechenzentren und Entwickler-Ökosysteme. Transparenz über Allokationen, Interessenkonflikte und Reporting wäre dabei ausschlaggebend.

Die öffentliche Stellungnahme von CZ wirkt damit in zwei Richtungen. Sie nimmt politischen Kritikern den Vorwurf, persönliche Vorteile priorisiert zu haben, und stellt gleichzeitig einen wirtschaftlichen Nutzen für die USA in Aussicht, falls eine Erstattung möglich wäre.

Zugleich hält sich Zhao mit Blick auf formale Schritte zurück und verweist auf den noch ungeklärten Rechtsrahmen. Für Beobachter bleibt entscheidend, ob aus dem Signal konkrete Anträge und Verfahren entstehen und wie Behörden den Grenzbereich zwischen Begnadigung und bereits vollzogenen Vergleichen bewerten.

In der Zwischenzeit gilt für die Branche, dass verlässliche Bank-Anbindungen, stabile Abwicklungswege und die kontinuierliche Stärkung interner Kontrollsysteme schwerer wiegen als persönliche Causae. Regulatorische Klarheit entsteht durch Regeln und Präzedenzfälle, nicht durch Tweets. Ob Zhaos Ankündigung einer potenziellen Reinvestition Wirkung entfaltet, entscheidet sich an den nächsten formalen Schritten und an der Reaktion der zuständigen Stellen.