• Die FSA erwägt eine Neuklassifizierung von Krypto als Finanzprodukte mit Insiderhandelsaufsicht, standardisierten Offenlegungspflichten und Technologieprofilen für 105 Tokens.
  • Gewinne aus den zugelassenen Kryptowerten sollen künftig wie Aktien mit einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 20 Prozent belastet werden.

Japans Finanzdienstleistungsaufsicht (FSA) arbeitet an einer Reform, die Kryptowährungen regulatorisch an klassische Finanzprodukte heranführt. Kernpunkte der Initiative sind eine formale Einstufung als Finanzprodukte, die Ausdehnung von Insiderhandels- und Marktmissbrauchsregeln sowie ein verbindlicher Katalog an Offenlegungspflichten für derzeit 105 auf inländischen Börsen gelistete Kryptoassets, darunter Bitcoin und Ether. Die Behörde zielt damit auf ein einheitliches Rahmenwerk, das Handelsregeln, Anlegerschutz und Marktintegrität bündelt.

Börsen sollen zu jedem gelisteten Token ein Mindestset an Informationen veröffentlichen. Dazu zählen nach jetzigem Stand Angaben zu einem identifizierbaren Emittenten oder Sponsor, die Beschreibung der zugrunde liegenden Blockchain-Architektur, Governance-Mechanismen, Risiken und ein Volatilitätsprofil

Die Pflichtangaben sollen vergleichbar zu Wertpapierprospekten standardisiert werden, um die Bewertung durch Anleger und die Aufsicht zu erleichtern. Erstmals würden damit klare Insiderhandelsvorschriften auf Krypto gelten, inklusive Melde- und Sanktionsregimen bei Verstößen.

Für Handelsplätze und Emittenten erhöht sich der Compliance-Aufwand. Neben der fortlaufenden Pflege der Token-Dossiers rücken Prozesse zur Ad-hoc-Publizität in den Fokus, etwa bei Protokoll-Änderungen, Sicherheitsvorfällen oder Tokenomics-Anpassungen. Ebenso relevant wird die Zuordnung von Verantwortlichkeiten, wenn es keinen klassischen Emittenten gibt, sondern dezentrale Communities oder Foundations die Entwicklung treiben.

Steuerpolitische Neuausrichtung: Pauschale 20 Prozent auf Kursgewinne

Parallel verfolgt die FSA eine steuerliche Neuordnung. Bisher werden Kryptogewinne als „sonstige Einkünfte“ behandelt, was für Vieltrader Spitzensteuersätze von bis zu 55 Prozent bedeuten kann.

Künftig sollen Erträge mit den 105 zugelassenen Tokens analog zu Aktien und Investmentfonds pauschal mit 20 Prozent besteuert werden. Das würde die Planbarkeit für private und institutionelle Marktteilnehmer erhöhen und die steuerliche Behandlung zwischen Assetklassen harmonisieren.

Für in Japan ansässige Börsen und Broker könnte die Umstellung den Zugang zu einem breiteren Anlegerkreis erleichtern, insbesondere zu Kunden mit Wertpapierdepots, die standardisierte Steuerreports, Verlustverrechnung und Quellensteuer-Logiken gewohnt sind.

Gleichzeitig dürfte die FSA an die pauschale Besteuerung Anforderungen koppeln, etwa klare Trennung zwischen gelisteten, geprüften Token und nicht zugelassenen Assets. Für letztere könnten weiterhin strengere oder abweichende Regeln gelten.

Die Behörde peilt eine Vorlage des Gesetzespakets in der ordentlichen Parlamentssitzung 2026 an. Bis dahin sind Konsultationen mit Marktteilnehmern und Ressorts zu erwarten, um Detailfragen zu klären.

Dazu zählen die Definition „identifizierbarer Emittent“ in dezentralen Settings, Schwellenwerte für Ad-hoc-Pflichten, die Einbindung ausländischer Entwicklerteams, die Anerkennung ausländischer Börsendaten für Marktmissbrauchsprüfungen sowie Übergangsfristen für bereits gelistete Tokens.

Für internationale Beobachter wäre Japan damit einer der ersten großen Märkte, der Krypto systematisch in eine Finanzproduktlogik mit Insiderhandelsaufsicht und standardisierten Offenlegungen überführt und zugleich steuerlich auf das Kapitalertragssystem umstellt. Entscheidend für die Praxis wird sein, wie granular die Offenlegungsvorgaben ausgestaltet werden, wie streng die Zulassungskriterien für die 105 Tokens bleiben und ob die pauschale Besteuerung auch künftig auf neue Listings ausgeweitet wird.