Finanzminister Lars Klingbeil hat den Bundeshaushalt 2027 am 8. September im Bundestag vorgestellt. Seine Rede bringt Kryptoanlegern jedoch keine neue Klarheit: Klingbeil erwähnte weder Bitcoin noch andere Kryptowährungen nach § 23 EStG oder die einjährige Haltefrist.
Auch in den anschließenden Redebeiträgen der Allgemeinen Finanzdebatte wurde die geplante Neuordnung der Krypto-Besteuerung nicht erwähnt. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheit liegt damit weiterhin nicht vor.
Klingbeil setzt in Haushaltsrede andere Schwerpunkte
Klingbeil stellte im Bundestag einen Bundeshaushalt mit geplanten Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor. Davon sollen 56,3 Milliarden Euro in Investitionen fließen. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll auf 118,7 Milliarden Euro steigen.
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In seiner Haushaltsrede sprach der Finanzminister vor allem über Infrastruktur, Verteidigung, Wirtschaftswachstum, Sozialausgaben und die steigenden Zinskosten des Bundes. Außerdem verwies er allgemein darauf, dass die Bundesregierung in der angespannten Haushaltslage auch die Einnahmebasis stärken müsse. Klingbeil erklärte:
„Das waren schmerzhafte Kompromisse, die uns abverlangt wurden. In einer angespannten Haushaltslage mussten wir priorisieren und dabei auch die Einnahmebasis stärken.“
Welche zusätzlichen Einnahmen damit konkret gemeint sind, führte Klingbeil nicht aus. Kryptowährungen oder die Haltefrist erwähnte er in diesem Zusammenhang nicht.
Nach Klingbeils Rede folgte die Allgemeine Finanzdebatte. Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, AfD, Grünen und Linken diskutierten unter anderem über Neuverschuldung, Steuervergünstigungen, Energieabgaben, Sozialausgaben und den Bundesrechnungshof.
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Auch dabei wurden die Begriffe Krypto, Bitcoin oder Haltefrist nicht genannt. Die SPD-Haushaltspolitikerin Kathrin Michel sprach zwar über den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität, verband dies aber nicht mit Kryptowährungen oder einer Neuregelung privater Veräußerungsgewinne.
Haushaltsbegleitgesetz ändert § 23 EStG nicht
Parallel wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2027 erstmals beraten. Der am 7. September veröffentlichte Regierungsentwurf enthält unter anderem höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops sowie Änderungen bei Sozialleistungen, Rentenzuschüssen und Sondervermögen.
Das Einkommensteuergesetz wird darin jedoch nicht geändert. Eine Abschaffung der Krypto-Haltefrist ist darin auch nicht enthalten.
Dennoch scheint die Abschaffung der Haltefrist noch immer nicht ganz vom Tisch. Wie wir berichteten, bestätigten die SPD-Abgeordneten Philipp Rottwilm am 7. September und Annika Klose am 31. August den politischen Willen ihrer Partei, Kryptogewinne künftig den Kapitaleinkünften zuzuordnen. Details und einen Gesetzestext nannten beide nicht.












