- Die Schweiz schreibt den Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) ins Gesetz, setzt den automatischen Datenaustausch jedoch erst später um.
- Der Steuerausschuss pausiert die Festlegung von Partnerstaaten, wodurch der Zeitplan für den ersten Datentransfer offen bleibt.
Die Schweiz nimmt Tempo aus dem Krypto-Meldewesen. Zwar wird der Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) zum 1. Januar gesetzlich verankert, die Anwendung im Marktalltag erfolgt aber frühestens 2027.
Begründet wird die Verzögerung damit, dass die zuständige Steuerkommission ihre Beratungen zu den Partnerstaaten ausgesetzt hat. Ohne definierte Gegenparteien lässt sich kein automatischer Austausch starten. Für Unternehmen bedeutet das eine Atempause – und Zeit, Prozesse geordnet auf die künftigen Pflichten auszurichten.
Der Bundesrat und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen flankieren die Verschiebung mit Übergangsbestimmungen und punktuellen Anpassungen im Steuerrecht.
Ziel ist, inländischen Krypto-Dienstleistern – Börsen, Brokern, Verwahrstellen – die CARF-Konformität zu erleichtern. Praktisch geht es um Meldeformate, Identifikationspflichten und technische Schnittstellen, die in der Finanzbranche erst sauber implementiert werden müssen.
Offene Partnerliste, globaler Rahmen
CARF ist ein OECD-Standard aus 2022, der den automatischen Austausch von Krypto-Kontoinformationen zwischen Staaten vorsieht, um Steuerumgehung über digitale Vermögenswerte zu erschweren.
Nach OECD-Angaben haben 75 Staaten – darunter auch die Schweiz – zugesagt, den Rahmen innerhalb von zwei bis vier Jahren einzuführen. Länder wie Argentinien, El Salvador, Vietnam und Indien sind bislang nicht an Bord.
Für die Schweiz erschwert die noch offene Partnerliste die terminliche Planung: Wer keine klaren Gegenstellen hat, kann keinen produktiven Austausch aufsetzen.
Ursprünglich hatte der Bundesrat im Juni den Fahrplan skizziert, CARF ab Januar 2026 zu übernehmen und 2027 erstmals Daten zu teilen. Daran hält man in der Richtung fest, der Takt ist jedoch langsamer.
Für Marktteilnehmer bleibt entscheidend, dass die rechtliche Grundlage steht und technische Vorarbeiten anlaufen können. Erst wenn Partnerstaaten feststehen und die Infrastruktur stabil ist, wird der Schalter tatsächlich umgelegt. Bis dahin gilt: Vorbereitung ja, Vollbetrieb später.






