• Die Anordnung öffnet 401(k)-Pläne für Kryptowährungen und andere alternative Anlagen. Bundesbehörden sollen Regeln und Leitlinien aktualisieren.
  • Die Maßnahme entfaltet keine sofortige praktische Wirkung. Arbeitgeber und Fondsanbieter warten auf präzisere Vorgaben und Haftungsrahmen.

US-Präsident Donald Trump hat eine Executive Order unterzeichnet, die den Zugang zu Kryptowährungen in 401(k)-Rentenplänen ermöglicht. Die Anordnung weist das Arbeitsministerium und die Börsenaufsicht an, regulatorische Hürden zu prüfen und Vorgaben für den Einsatz digitaler Vermögenswerte in beitragsorientierten Plänen anzupassen. Damit rückt ein kontrollierter Zugang zu Krypto-Exposure für Millionen amerikanische Sparer in den Fokus.

Regulatorischer Rahmen und Zeitplan

Die Executive Order entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf das Anlageuniversum von 401(k)-Plänen. Zunächst müssen die zuständigen Behörden präzisieren, wie Treuepflichten nach ERISA, Sorgfaltsmaßstäbe und Offenlegungspflichten im Kontext digitaler Vermögenswerte anzuwenden sind. Erwartet wird ein mehrstufiger Prozess mit Entwürfen, Kommentierungsphasen und finalen Leitlinien.

Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geeignetheit für unterschiedliche Risikoprofile, der Rolle von Volatilität sowie der Sicherung ausreichender Liquidität. Die Anordnung nennt ausdrücklich alternative Anlagen. Dazu zählen neben Krypto unter anderem Private-Equity-Beteiligungen und Immobilienvehikel, die je nach Ausgestaltung ebenfalls berücksichtigt werden können.

Für Plan-Sponsoren bleibt die Auswahl geeigneter Anlageoptionen eine Ermessensentscheidung. Arbeitgeber müssen nachweisbar prüfen, ob Kostenstrukturen, Risikoprofile und operative Prozesse angemessen sind. Denkbar ist die Einbindung über bestehende Strukturen wie sogenannte Brokerage Windows oder über neu konzipierte, breit gestreute Vehikel mit klaren Risikohinweisen. Produktanbieter und Verwahrstellen bereiten sich darauf vor, Standardprozesse für Bewertung, Handel, Verwahrung und Reporting konsistent auszugestalten.

Folgen für Anbieter und Arbeitgeber

Asset Manager sehen Potenzial für diversifizierte Produkte, die Krypto-Exposure in einem regulierten Rahmen bündeln. Möglich sind Zielrisikofonds oder Bausteine mit klar definierten Obergrenzen und automatischem Rebalancing.

Recordkeeper und Treuhänder werden die technische Abwicklung für tägliche Anteilspreisberechnung, Kostenverbuchung und Stresstests prüfen. Arbeitgeber benötigen interne Richtlinien, die Auswahlverfahren dokumentieren, Interessenkonflikte adressieren und Informationspflichten gegenüber den Teilnehmern sicherstellen.

Für Arbeitnehmer dürfte der Zugang zunächst begrenzt und optional ausfallen. Plan-Sponsoren werden die Risikokommunikation ausbauen und standardisierte Hinweise zu Kursschwankungen, Verwahrungsrisiken und regulatorischen Unwägbarkeiten bereitstellen. Marktteilnehmer erwarten, dass erste Umsetzungen nach Veröffentlichung finaler Leitlinien starten und phasenweise erfolgen. Die Akzeptanz hängt maßgeblich von der Bereitschaft großer Arbeitgeber ab, entsprechende Optionen aufzunehmen, sowie von der Verfügbarkeit kosteneffizienter, transparent strukturierter Produkte.