- Bancor verklagt Uniswap aufgrund der mutmaßlichen Verletzung seines patentierten CPAMM-Handelsmodells.
- Dieser Rechtsstreit hat das Potenzial, den Umgang von DeFi-Plattformen mit geistigem Eigentum im Bereich der Blockchain-Technologie grundlegend neu zu definieren.
Uniswap, eine führende dezentrale Börse (DEX), sieht sich mit einer rechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert, die das Ökosystem des dezentralen Finanzwesens (DeFi) nachhaltig verändern könnte. Die Entwickler des Bancor-Protokolls reichten eine Patentverletzungsklage ein mit der Begründung, Uniswaps Kerntechnologie nutze unrechtmäßig eine patentierte Innovation von Bancor.
Die Klage wurde beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht und zielt sowohl auf Uniswap Labs als auch auf die Uniswap Foundation ab. Kern des Rechtsstreits ist die Nutzung des von Bancor patentierten CPAMM-Mechanismus (Constant Product Automated Market Maker) – ein im DeFi-Sektor etabliertes Modell.
Bancor reklamiert Urheberschaft an zentraler DEX-Innovation für sich
Eingereicht wurde die Klage von der Bprotocol Foundation und LocalCoin Ltd., den Entitäten hinter der ursprünglichen Entwicklung von Bancor. Den Gerichtsdokumenten zufolge hat Bancors Team das CPAMM-Modell bereits 2016 konzipiert und Anfang 2017 zum Patent angemeldet.
Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) erteilte Bancor später zwei Patente für diese Technologie. Das Bancor-Protokoll, offiziell im Juni 2017 gestartet, war die erste DEX, die auf Basis des CPAMM-Modells operierte.
Kern des Disputs ist die Behauptung, dass das im November 2018 gestartete Uniswap-Protokoll maßgeblich auf Bancors patentierter CPAMM-Struktur aufbaue. Bancor wirft Uniswap Labs vor, diese Technologie ohne entsprechende Lizenz, Genehmigung oder Partnerschaftsvereinbarung genutzt zu haben. Die Klageschrift führt zudem die Uniswap Foundation als Mitbeklagte auf, die die fortgesetzte Nutzung des mutmaßlich patentverletzenden Designs gefördert und ermöglicht haben soll.
Mark Richardson, Projektleiter bei Bancor, unterstrich die Notwendigkeit, patentierte Innovationen zu schützen. Er führte aus, Bancors CPAMM-Technologie stelle einen der signifikantesten Fortschritte im Blockchain-Sektor dar.
„„In den vergangenen acht Jahren hat Uniswap unsere patentierte Technologie ohne Genehmigung genutzt“, so Richardson.
Er warnte ferner, ein Versäumnis bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums könne
„die Innovation branchenweit zum Nachteil aller DeFi-Akteure hemmen“.
Mögliche Auswirkungen auf Uniswap und den gesamten DeFi-Sektor
Der CPAMM-Mechanismus substituiert traditionelle Orderbuchsysteme durch eine Smart-Contract-gestützte Preisbildung, die an das Verhältnis des Token-Angebots gekoppelt ist. Dieses Modell ermöglichte einen kontinuierlichen, dezentralen Token-Austausch ohne Intermediäre und fand breite Akzeptanz bei DeFi-Plattformen. Bancors Whitepaper aus dem Jahr 2017 definierte hierfür die Grundlagen, die seither von zahlreichen Projekten – allen voran Uniswap – adaptiert wurden.
In der Klageschrift wird ausgeführt, dass auch nachfolgende Versionen von Uniswap, einschließlich der jüngsten Version 4, weiterhin denselben Kernmechanismus nutzen. Bancor verlangt nun finanziellen Schadensersatz, bezifferte die Forderung in der Klageschrift jedoch nicht konkret.
Nach Bekanntwerden der Klage gab der Kurs des Uniswap-Tokens UNI um über drei Prozent nach und notierte zum Redaktionsschluss bei 5,80 US-Dollar. Ungeachtet dessen erreichte Uniswap kürzlich ein kumuliertes Handelsvolumen von drei Billionen US-Dollar, was seine dominante Stellung im dezentralen Handel unterstreicht.
Weder Uniswap Labs noch die Uniswap Foundation haben bislang eine öffentliche Stellungnahme abgegeben. Rechtsexperten erwarten, dass der Fall signifikante Auswirkungen auf den Schutz geistigen Eigentums im Bereich der Blockchain-Technologie sowie für dezentrale Handelsplattformen haben wird.