• Das Justizministerium hat eine Einziehungsklage über rund 127.271 BTC eingereicht, die mutmaßlich aus Betrugserlösen stammen und sich bereits in der Verwahrung der US-Regierung befinden.
  • Eine bestätigte Einziehung könnte die staatlichen Bitcoin-Bestände vorübergehend erhöhen und spätere Verwertungs- oder Entschädigungsverfahren auslösen, mit potenziellen Auswirkungen auf Marktliquidität und Preisbildung.

Die US-Regierung hat einen weiteren großen Bitcoin-Bestand unter Kontrolle. Nach Angaben des Justizministeriums wurde vor einem Bundesgericht eine zivilrechtliche Einziehungsklage über nahezu 127.271 BTC eingereicht.

Die Coins werden als Erlöse und Hilfsmittel eines sogenannten „Pig-Butchering“-Betrugssystems eingestuft und befinden sich bereits in der Obhut der Behörden. Beim aktuellen Kurs summiert sich der Bestand auf knapp 15 Milliarden US-Dollar. Das Verfahren zielt darauf ab, die Vermögenswerte dem Staat endgültig zuzusprechen, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung und möglicher Ansprüche von Geschädigten.

Hintergrund des Verfahrens und Verwahrung

Zivilrechtliche Einziehungsklagen ermöglichen es, Vermögenswerte unabhängig von strafrechtlichen Verurteilungen einzuziehen, wenn ein hinreichender Zusammenhang zu unrechtmäßigen Handlungen besteht. Im Mittelpunkt steht die Beweisführung, dass die BTC aus den angeblichen Betrugstaten stammen oder zu deren Durchführung genutzt wurden.

Während des Verfahrens bleiben die Coins in Verwahrung der Behörden. Operativ umfasst dies die Sicherung privater Schlüssel, die Segmentierung der Bestände in gesonderten Wallets sowie interne Kontrollmechanismen zur Nachvollziehbarkeit jeder Transaktion.

Kommt ein Gericht der Klage nach, folgen üblicherweise standardisierte Prozesse zur Verwertung oder anderweitigen Verwendung der Vermögenswerte. Historisch wurden eingezogene Kryptowährungen über Auktionen oder außerbörsliche Transaktionen veräußert.

In Fällen mit identifizierbaren Opfern kann ein Teil der Erlöse an Geschädigte ausgeschüttet werden. Der Zeitplan hängt von der Komplexität der Beweis- und Einspruchslage ab. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt unklar, ob die BTC veräußert, treuhänderisch verwaltet oder für Entschädigungen reserviert werden.

Markt- und Politikimplikationen

Ein bestätigter Zufluss dieser Größenordnung in den staatlichen Bestand hätte mehrere Implikationen. Kurzfristig erhöht sich der verwahrte Bestand in öffentlicher Hand, ohne dass dies unmittelbar eine Markttransaktion erfordert. Mittel- bis langfristige Effekte entstehen erst durch eine tatsächliche Verwertung.

Ein gestaffeltes, OTC-basiertes Vorgehen würde den Marktimpact begrenzen. Sichtbare Verkäufe über Börsen könnten hingegen die Spreads ausweiten und die Intraday-Volatilität erhöhen. Für Marktteilnehmer sind daher Signale zum Verwertungspfad und zu potenziellen Sperrfristen relevant.

Aus Compliance-Sicht unterstreicht der Fall die Durchsetzbarkeit bestehender AML- und Betrugsbekämpfungsregeln im Krypto-Sektor. Für Dienstleister ergeben sich Anknüpfungspunkte, Know-Your-Transaction-Verfahren und Adress-Screenings weiter zu schärfen.

Auch die Diskussion um staatliche Kryptobestände dürfte an Fahrt gewinnen. Je nachdem, ob und wie die Vermögenswerte liquidiert oder zur Opferentschädigung verwendet werden, verändern sich die Debatte über staatliche Haltepolitik und die Wahrnehmung regulatorischer Eingriffe am Markt.

Für professionelle Anleger bleiben drei Punkte maßgeblich. Erstens die Beobachtung offizieller Bekanntmachungen zum Fortgang des Verfahrens. Zweitens mikrostrukturelle Indikatoren wie Orderbuchtiefe, Perpetual-Basis und Funding-Sätze in Erwartung möglicher Verwertungen.

Drittens das Monitoring großer On-Chain-Bewegungen aus behördlich bekannten Wallets, die auf anstehende Transfers hindeuten könnten. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleibt der Bestand verwahrt und der Einfluss auf die Preisbildung vor allem potenzieller Natur.