• Der Bankenausschuss des US-Senats legt den Entwurf des CLARITY Acts am 16. Juli vor und eröffnet damit die Beratungen über ein einheitliches Regulierungswerk für digitale Vermögenswerte.
  • Der Entwurf regelt eine klare Aufgabenteilung zwischen SEC und CFTC und sieht Übergangsfristen für Registrierungen vor. Er stützt sich auf die im Repräsentantenhaus eingebrachte Vorlage H.R. 3633.

Bereits im Juni hielt der Bankenausschuss eine Grundsatzanhörung zur Marktstruktur digitaler Assets ab. Die bevorstehende Sitzung markiert nun den Beginn der konkreten Gesetzesausarbeitung. Vorsitzender Patrick McHenry und Ranking Member Sherrod Brown erwarten eine zügige Beratung im Plenum, da große Teile des Textes auf dem parteiübergreifenden House-Entwurf H.R. 3633 „Digital Asset Market Clarity Act of 2025“ beruhen.

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Parallel hat das Repräsentantenhaus die Woche ab dem 14. Juli zur „Crypto Week“ erklärt. Neben dem CLARITY Act stehen dort auch das Anti-CBDC Surveillance State Act sowie der bereits im Senat verabschiedete GENIUS Stablecoin Act auf der Tagesordnung. Beobachter gehen davon aus, dass der Senat seinen Text eng mit der House-Version verzahnt, um langwierige Vermittlungsverfahren zu vermeiden.

Kerninhalte des Entwurfs

Der jüngste Diskussionsstand sieht vor, dass digitale Vermögenswerte, die weder Beteiligungs- noch Rückzahlungsansprüche begründen, als Commodities gelten. Die Aufsicht läge damit bei der CFTC, während die SEC primär für Token mit Wertpapiermerkmalen zuständig bliebe.

Neue Registrierungskategorien sollen Emittenten und Handelsplattformen eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren einräumen, um bestehende Aktivitäten ordnungsgemäß anzumelden. Zugleich bestätigt der Gesetzentwurf ausdrücklich das Recht von US-Bürgerinnen und -Bürgern, selbstverwahrte Wallets zu nutzen und Peer-to-Peer-Transaktionen durchzuführen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die steuerliche Behandlung. Der Senat will sicherstellen, dass Kapitalerträge und Transaktionsgewinne weiterhin steuerpflichtig bleiben; zugleich sollen Melde- und Dokumentationspflichten an die technischen Realitäten von Blockchain-Netzwerken angepasst werden.

Wirtschaftsverbände begrüßen den Vorstoß, weil er erstmals Rechtsklarheit bei der Token-Klassifizierung schaffen könnte. Verbraucherschützer warnen hingegen, dass ein zu großzügiges Ausnahmeregime den Anlegerschutz schwächen könnte. Diese Differenzen dürften im Mittelpunkt der Debatte stehen, wenn der Entwurf nach der Sommerpause in die Ausschuss-Markups geht.

Der Bitcoin-Kurs reagierte positive auf diese Entwicklung und erreicht ein neues Allzeithoch von 116.900 USD durch einen Preisanstieg von 5,28% in den letzten 24 Stunden.