- Das US-Justizministerium hat die zivilrechtliche Einziehung von 127.271 BTC beantragt; die Coins befinden sich bereits in staatlicher Verwahrung.
- On-Chain-Analyst zachxbt berichtet, dass Adressen aus der Einziehungsliste mit früher als „schwach“ eingestuften Wallets übereinstimmen, was Fragen zu forensischen Zugriffspfaden aufwirft.
Die größte gemeldete Bitcoin-Einziehungsmaßnahme der US-Justiz rückt technische Details in den Mittelpunkt. In einem zivilrechtlichen Verfahren verlangt das Department of Justice (DoJ) die Einziehung von rund 127.271 BTC, die als Erlöse und Hilfsmittel eines „Pig-Butchering“-Betrugssystems eingestuft werden. Die Vermögenswerte befinden sich nach Behördenangaben bereits in Verwahrung.
Parallel meldete der On-Chain-Ermittler zachxbt auf X (vormals Twitter), dass mehrere in den Gerichtsunterlagen genannte Adressen mit Wallets übereinstimmen, die in einer früheren Analyse wegen schwacher Schlüsselgenerierung aufgefallen waren. Seine Beobachtung löste eine Debatte über die forensische Herleitung und den operativen Zugriff aus.
Adressabgleich und Schwachstellenhinweise
Im Kern steht der Abgleich zwischen der Adressliste aus der Einziehungsklage und einem älteren Research, das bestimmte Ableitungspfade (etwa BIP49/P2SH-P2WPKH) und Hinweise auf fehlerhafte Zufallszahlengeneratoren (z. B. MT19937-32) dokumentierte.
Wenn Adressen aus beiden Quellen deckungsgleich sind, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechenden Wallets durch schwache Entropie oder reproduzierbare Schlüsselpfade angreifbar waren.
Das allein belegt nicht die konkrete Methode, mit der Ermittler die Kontrolle erlangten, liefert aber einen plausiblen technischen Kontext, warum genau diese UTXO-Cluster priorisiert gesichert wurden.
Ergänzend kommen klassische Zugriffspfade in Betracht: kooperative Schlüsselherausgabe, Beschlagnahmen bei Intermediären oder gerichtliche Anordnungen an Dienstleister mit temporärer Schlüsselkontrolle.
In allen Fällen ist eine lückenlose Beweiskette erforderlich – von der Sicherung der Private Keys über die Segmentierung in Behörden-Wallets bis zu auditierbaren Transfers.
Verwertungsschritte und Beobachtungspunkte
Sollte das Gericht der Einziehung stattgeben, folgen die üblichen Entscheidungen über Umgang und Verwertung der Bestände: Liquidation, treuhänderische Bindung oder Opferentschädigung.
Markteffekte entstehen erst durch tatsächliche Verkäufe. Ein gestaffelter, OTC-orientierter Ansatz würde den unmittelbaren Marktimpact begrenzen; sichtbare Börsenorders könnten Spreads und Intraday-Volatilität erhöhen. Für professionelle Marktteilnehmer bleiben deshalb drei Beobachtungspfade zentral.
Erstens offizielle Bekanntmachungen zum Timing der Verwertung und etwaigen Sperrfristen. Zweitens On-Chain-Signale aus bekannten Behörden-Wallets, die auf anstehende Transfers hindeuten. Drittens mikrostrukturelle Indikatoren wie Orderbuchtiefe, Perpetual-Basis und Funding-Sätze, um mögliche Sekundäreffekte früh zu erfassen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens akzentuiert der Fall zwei operative Lehren. Für Dienstleister: robuste Know-Your-Transaction-Workflows, Adress-Screenings und Monitoring bekannter Ableitungsmuster. Für Halter: Adresshygiene, aktuelle Wallet-Software, überprüfbare Entropiequellen und abgestufte Backup-Strategien. Die von zachxbt angestoßene Diskussion zeigt, wie eng sich juristische Einziehung, On-Chain-Forensik und operative Verwahrung inzwischen verzahnen.