• Vor dem Berufungsgericht argumentierte die Verteidigung, die erstinstanzlichen Beschlüsse hätten wesentliche Beweise und Experten ausgeschlossen und damit das Verfahren zulasten von Sam Bankman-Fried verzerrt.
  • Die Richter fragten nach konkretem Präjudiz und dem Zusammenhang zwischen abgelehnten Beweisanträgen und dem Schuldspruch wegen Betrugs rund um Kundengelder von FTX.

Die Berufung von Sam Bankman-Fried gegen seine Verurteilung wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem FTX-Fall wurde am Dienstag vor dem 2. US-Berufungsgericht in New York verhandelt.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Verfahrensentscheidungen des Bezirksgerichts – darunter der Ausschluss von Sachverständigen und bestimmter Verteidigungsargumente – den Angeklagten unbillig benachteiligt hatten.

Laut Bloomberg begegneten die Richter den Argumenten der Verteidigung mit hörbarer Skepsis und drängten auf genaue Angaben dazu, inwiefern die angefochtenen Entscheidungen die Verurteilung tatsächlich beeinflusst haben könnten.

Streit um den Zuschnitt der Verteidigung

Die Verteidigerin Alexandra Shapiro warf dem Bezirksgericht vor, die Verteidigung „an den Knien“ abgeschnitten zu haben. Wörtlich sagte ihr:

„Die Verteidigung wurde durch die Urteile des Richters in die Knie gezwungen.“

Gemeint sind vor allem Entscheidungen, mit denen das Gericht die Aussage mehrerer Experten zu Nutzungsbedingungen, Risikomanagement und Bilanzpraktiken ablehnte sowie Belege zur Einbindung von Unternehmensjuristen nur eingeschränkt zuließ.

Nach Darstellung der Verteidigung sei damit die zentrale Linie – dass umstrittene Geldflüsse im FTX-/Alameda-Komplex nicht zwangsläufig Betrug, sondern teilweise vertrags- und risikopolitische Fehleinschätzungen gewesen seien – nicht in der gebotenen Breite darstellbar gewesen.

Die Richter hakten wiederholt nach, welche konkreten Beweise bei Zulassung das Beweisergebnis realistisch verschoben hätten. Ein Mitglied des Gremiums verwies darauf, dass mehrere FTX-Insider unter Eid ausgesagt hätten, Kundenvermögen sei planvoll über Alameda Research zweckwidrig genutzt worden – eine Last, die bloße Auslegungen von Nutzungsbedingungen kaum tragen könnten. Shapiro entgegnete, die Jury habe ohne sachverständige Einordnung ein verkürztes Bild erhalten.

Hohes Berufungsbar für Verfahrensfehler

Rechtlich steht die Verteidigung vor einem hohen Standard: Das Berufungsgericht prüft, ob die angegriffenen Beschlüsse Ermessensfehler darstellen und ob diese die Ergebnisrelevanz überschreiten.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, das Verfahren sei fair geführt worden; Ablehnungen von Experten hätten sich auf Relevanz und Zuverlässigkeit der Ansätze gestützt. Zudem habe die Jury ausführliche Instruktionen zu den Tatbestandsmerkmalen von Draht- und Wertpapierbetrug erhalten, und die Beweislage – von interner Kommunikation über Buchungen bis hin zu Kontobewegungen – sei überwältigend gewesen.

Das Panel interessierte sich auch für die Anträge zur Beweisaufnahme rund um Kundenvertragsrecht und Sorgfaltspflichten. Während der Verteidigung zufolge englisches Vertragsrecht und interne „Risk Policies“ eine alternative Deutung nahelegten, stellten die Richter klar, dass Betrug nicht durch Vertragsauslegung legitimiert werden könne, wenn die Täuschungs- und Bereicherungselemente erfüllt seien.

Mögliche Ergebnisse reichen von einer Bestätigung des Urteils über eine Teilaufhebung bis hin zu einem neuen Verfahren. Üblicherweise folgt die Entscheidung des 2nd Circuit Wochen bis Monate nach der Verhandlung. Bis dahin bleibt Bankman-Fried verurteilt; eine Änderung des Status würde eine ausdrückliche Anordnung des Berufungsgerichts erfordern.

Für Beobachter ist die Auslegung zweier Schnittstellen ausschlaggebend. Erstens, inwieweit Prozessbeschränkungen die Substanz der Verteidigung in unzulässiger Weise verengten. Zweitens, ob zwischen etwaigen Fehlern und dem Schuldspruch ein kausaler Nexus besteht, der die Schwelle für eine Aufhebung überschreitet. Ohne eine solche Verknüpfung bleibt die Berufung – selbst bei punktueller Kritik an Verfahrensschritten – auf schwieriges Terrain gestellt.