Die US-Regierung treibt die Öffnung der betrieblichen Altersvorsorge für Bitcoin und andere Kryptowährungen voran. Das US-Arbeitsministerium hat am 5. November 2026 einen finalen Regelentwurf zur Zulassung alternativer Anlageformen in 401(k)-Rentenplänen beim Weißen Haus eingereicht.

Der Entwurf liegt nun beim Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA), das neue Bundesvorschriften vor ihrer Veröffentlichung prüft.

Bitcoin und Krypto sollen Einzug in US-Rentenpläne halten

Die geplante Öffnung geht auf eine Verordnung von US-Präsident Donald Trump vom 7. August 2025 zurück. Sie soll den Zugang zu alternativen Anlageklassen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge erleichtern. Dazu zählen neben Fonds mit Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten auch Private Equity, Immobilien und Infrastrukturprojekte.

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Der potenzielle Markt ist groß. Nach Angaben des Weißen Hauses nehmen mehr als 90 Millionen US-Amerikaner an arbeitgebergestützten, beitragsorientierten Altersvorsorgeprogrammen teil. Würden mehr 401(k)-Anbieter digitale Vermögenswerte in ihre Anlageangebote aufnehmen, könnte dies die Nachfrage nach entsprechenden Fonds und anderen Anlageprodukten erhöhen. Verpflichtet wären die Anbieter dazu nicht.

Bereits im Mai 2025 hatte das US-Arbeitsministerium frühere Warnhinweise zu Kryptowährungen zurückgenommen. Diese hatten die Verwalter von 401(k)-Plänen zu besonderer Vorsicht bei Krypto-Investments angehalten. Mit der Rücknahme kehrte die Behörde zu einem neutraleren Ansatz bei der Beurteilung einzelner Anlageklassen zurück. Planverwalter müssen mögliche Mehrkosten weiterhin gegen Renditechancen, Risiken und die Vorteile einer breiteren Streuung abwägen.

Neue Vorschriften sollen Haftungsrisiken für Planverwalter begrenzen

Der am 31. März 2026 veröffentlichte Regelvorschlag des Arbeitsministeriums sieht einen rechtlichen Schutzrahmen für verantwortliche Planverwalter vor. Wer bei der Auswahl von Anlageoptionen bestimmte Sorgfaltskriterien einhält, soll besser vor Klagen geschützt sein. Eine pauschale Haftungsbefreiung ist damit nicht verbunden.

Eine automatische Aufnahme von Bitcoin in sämtliche 401(k)-Portfolios ist nicht vorgesehen. Arbeitgeber und zuständige Planverwalter entscheiden weiterhin, welche Anlageprodukte sie anbieten. Dabei gelten unverändert die gesetzlichen Sorgfalts- und Treuepflichten nach dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA).

Die geplante Öffnung ist politisch umstritten. Die Senatoren Elizabeth Warren und Bernie Sanders warnten in einem Schreiben an die US-Regierung vor Risiken für Rentensparer. Im Mittelpunkt stehen die Kursschwankungen von Kryptowährungen sowie die Kosten und die eingeschränkte Handelbarkeit mancher alternativer Anlageprodukte. Auch die Frage, ob Bitcoin für die langfristige Altersvorsorge geeignet ist, wird abseits der USA kontrovers diskutiert.

Am 6. November wurde zudem bekannt, dass Warren im Januar 2027 voraussichtlich den Vorsitz des Bankenausschusses im US-Senat übernehmen wird. Damit könnte sie größeren Einfluss auf die Beratungen über die Regulierung des Kryptosektors gewinnen.

Ein möglicher weiterer Stillstand bei der Gesetzgebung würde jedoch nicht automatisch bedeuten, dass die Aufsichtsbehörden ihre Regelsetzung einstellen.

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Trotz der gescheiterten Verfahrensabstimmung über den CLARITY Act am 15. September 2026, die auch im Abstimmungsprotokoll des US-Senats dokumentiert ist, und der anschließenden Zinserhöhung der US-Notenbank um 25 Basispunkte am 16. September legte Bitcoin gegenüber Mitte August zu.

Die Fed erhöhte den Leitzinskorridor damals auf 3,75 bis 4,00 Prozent. Ausgehend von rund 63.000 US-Dollar am 15. August stieg Bitcoin bis zum 7. November auf rund 75.800 US-Dollar. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent.