- Donald Trump kündigt ein Dekret an, das 401(k) Konten den direkten Kauf von Bitcoin erlaubt.
- Das Vorsorgevermögen von 9 Billionen Dollar erhält damit Zugriff auf digitale Vermögenswerte.
Die Mitteilung aus dem Weißen Haus traf die Märkte am Donnerstag kurz vor Handelsschluss. Präsident Donald Trump will mit einem neuen Executive Order alle regulatorischen Beschränkungen beseitigen, die Altersvorsorgepläne bislang vom Handel mit Bitcoin ausschließen. Nach Angaben des Arbeitsministeriums tritt das Dekret unmittelbar in Kraft, sobald es noch in dieser Woche unterzeichnet ist.
Rahmen und Zeitplan
Das Arbeitsministerium soll innerhalb von 180 Tagen detaillierte Richtlinien veröffentlichen. Treuhänder müssen künftig nachweisen, dass Verwahrung, Liquidität und Marktrisiko der digitalen Positionen professionell gemanagt werden. Zunächst gilt eine Obergrenze von fünf Prozent des Nettovermögens je Plan, um eine schrittweise Integration zu gewährleisten. Die Börsenaufsicht plant ergänzend, spotbasierte Bitcoin Fonds als zulässige Anlageklasse einzustufen. Dieser Schritt soll Pensionskassen einen standardisierten, aufsichtsrechtlich geprüften Zugang eröffnen.
Vermögensverwalter wie Fidelity, BlackRock und Vanguard bereiten laut Branchenkreisen Pilotportfolios vor, die Bitcoin als strategische Beimischung testen. Interne Schätzungen beziffern mögliche Zuflüsse im ersten Jahr auf 150 bis 300 Milliarden Dollar. Institutionelle Trader erwarten eine höhere Nachfrage nach Absicherungsinstrumenten wie Futures und Optionen, sobald die ersten Pensionsgelder fließen.
Implikationen für Märkte
Die Öffnung des größten privaten Vorsorgepools der Vereinigten Staaten verändert die Liquiditätsstruktur des Bitcoin Marktes. Bisher dominierte kurzfristig orientiertes Kapital aus Hedgefonds und privaten Tradern. Langfristige Pensionsströme könnten die Volatilität tendenziell mindern und zugleich neue regulatorische Anforderungen etablieren. Custody Anbieter investieren daher in verstärkte Sicherheitssysteme und Berichtsstandards, um den Prüfungsansprüchen von Pensionskassen gerecht zu werden.