Der digitale Euro wird von führenden Persönlichkeiten der EZB, wie zum Beispiel Piero Cipollone, als eine digitale Innovation verkauft, die die EU-Bürger in den nächsten Jahren unbedingt brauchen. Dabei soll die Privatsphäre maximal geschützt werden und es sollen keine Hintertürchen offen bleiben.
Laz Peper, Research Director bei Coin Center, hat sich den neuen Vorschlag der EZB genauer angeschaut und kommt leider zu einem wenig überraschenden Ergebnis.
Der digitale Euro: Nicht besonders privat und wenig Ähnlichkeit mit echtem Bargeld
Der digitale Euro ist eine digitale Zentralbankwährung (CBDC), die von der Europäischen Zentralbank ausgegeben wird und langfristig schrittweise das Bargeld ersetzen soll. Hierbei kritisierten Datenschützer und einige prominente Stimmen aus der Bitcoin-Community, dass der Staat geheime Hintertürchen einbauen könnte.
Cipollone versicherte jedoch, dass die Europäer keine Überwachung befürchten müssen. Er führt dazu im Detail aus:
“Der digitale Euro gewährleistet ein Höchstmaß an Datenschutz, wie es die derzeitige Technologie zulässt.”
Auch Transaktionen könnten offline durchgeführt werden, sodass der digitale Euro auch ohne bestehenden Internetzugang genutzt werden kann:
“Die Transaktionen finden direkt zwischen Privatpersonen statt, und die entsprechenden Details sind nur dem Zahler und dem Zahlungsempfänger zugänglich.”
Hierbei verwendet Cipollone nicht den Begriff Peer-to-Peer, sondern beschreibt den genauen technologischen Ablauf differenzierter. Peper von Coin Center führt aus, dass eine Online-Transaktion laut Cipollone so ablaufen würde:
- “Alice möchte Geld an Bob senden.
- Alice initiiert die Transaktion über die Anwendung eines Zahlungsdienstleisters, eines sogenannten Payment Service Providers (PSP).
- Der PSP authentifiziert Alice und prüft die Transaktion.
- Alices PSP übermittelt die Zahlungsanweisung an die Digital Euro Service Platform (DESP) des Eurosystems.
- Die DESP leitet sie zur Prüfung an Bobs PSP weiter.
- Sobald beide PSPs die Transaktion bestätigt haben, führt die DESP die Abwicklung durch und bestätigt sie gegenüber beiden Zahlungsdienstleistern. Diese informieren anschließend Alice und Bob.”
Die Privatsphäre ist an dieser Stelle laut Peper nur teilweise gegeben. Alle an der Transaktion beteiligten Institutionen können bei Bedarf die Identität sowohl des Absenders als auch des Empfängers nachweisen. Dies stellt keine Veränderung oder Verbesserung gegenüber einer heutigen Online-Überweisung dar.
Eine Offline-Transaktion hingegen soll mehr Privatsphäre bieten und sogar die Identität des Absenders und des Empfängers schützen. Peper führt dazu aus:
- “Alice gibt die Transaktionsdaten in ihre Anwendung ein, und die Software auf ihrem Gerät authentifiziert diese lokal.
- Zahler und Empfänger halten ihre Smartphones über Near Field Communication (NFC) aneinander.
- Beide Anwendungen authentifizieren sich gegenseitig und prüfen die Transaktion. Das Gerät des Zahlers stellt unter anderem sicher, dass genügend Guthaben vorhanden ist. Das Gerät des Empfängers prüft, ob durch die Zahlung weder das Offline-Limit noch die zulässige Anzahl an Offline-Transaktionen überschritten wird.
- Anschließend werden die Guthaben lokal aktualisiert.
- Das Gerät des Empfängers bestätigt die Abwicklung gegenüber der Anwendung des Zahlers.”
Dieser Transaktionsprozess klingt zunächst stark nach einer echten Bargeldzahlung. Bei genauerer Betrachtung gibt es jedoch ein zentrales Problem: Dabei wird eine zentrale Infrastruktur der EZB eingesetzt. Peper bringt es hierbei auf den Punkt:
“Schon die Registrierung eines Nutzers und seines Geräts erfordert eine Identitätsprüfung über einen Zahlungsdienstleister. Außerdem wird die DESP darüber informiert, wenn digitale Euro auf ein Gerät übertragen oder von dort wieder eingelöst werden.”
Zur Veranschaulichung sei folgender Ablauf betrachtet: Alice lädt zunächst 100 Euro auf eine offline nutzbare Wallet. Die Bereitstellung dieses Betrags erfolgt über ihren Zahlungsdienstleister (PSP) unter Einbindung der DESP. Nach Abschluss des Vorgangs stehen die 100 Euro auf ihrem Gerät für Offline-Zahlungen zur Verfügung.
Bezahlt Alice anschließend 80 Euro unmittelbar an Bob, wird diese Transaktion direkt zwischen den beteiligten Geräten durchgeführt. Weder ein PSP noch die DESP wirken an diesem Zahlungsvorgang mit. Erst wenn Bob die empfangenen 80 Euro zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Online-System überführen beziehungsweise einlösen möchte, werden erneut ein Zahlungsdienstleister und die DESP in den Prozess einbezogen.
Genau an diesem Punkt ist die Schwachstelle der vermeintlich “garantierten Privatsphäre” zu finden. Peper stellt dabei klar:
“Offline-Transaktionen mit dem digitalen Euro entsprechen nicht vollständig einer Barzahlung. Zwar können Zahlungen direkt zwischen zwei Geräten stattfinden, doch registrierte Geräte unterliegen weiterhin bestimmten Begrenzungen und müssen regelmäßig Integritätsprüfungen über die DESP durchführen.”
Wenngleich bislang keine genauen Details zu einem vermeintlichen Ablaufdatum digitaler Guthaben diskutiert wurden, können Obergrenzen festgelegt werden. Peper stellt hierbei heraus:
“Hinzu kommen Obergrenzen für das Guthaben, das ein Nutzer offline halten darf. Ein Gerät könnte eine Transaktion deshalb ablehnen, wenn dieses Limit erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine festgelegte Zahl aufeinanderfolgender Offline-Transaktionen überschritten wird.”
Laut Peper kann der digitale Euro am treffendsten als ein System beschrieben werden, das auf der einen Seite Peer-to-Peer-Transaktionen unterstützt, auf der anderen Seite jedoch weiterhin zentrale Kontrollmechanismen, Transaktionsgrenzen und Prüfpunkte zur Identifizierung von Nutzern enthält.
Schützt der digitale Euro damit effektiv die Privatsphäre der Nutzer?
Peper räumt ein, dass ein gewisses Maß an Privatsphäre gegeben ist. Jedoch werden verschiedene Punkte bislang nicht zufriedenstellend umgesetzt:
“Auch bietet der digitale Euro den Europäern nicht dieselbe finanzielle Autonomie wie Bargeld. Es bestehen klare Einschränkungen, deren Ausgestaltung letztlich in der Hand europäischer Institutionen liegt.”
Diese “Ausgestaltung” könnte auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Wie bereits dargestellt, könnten Obergrenzen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist es deutlich einfacher, den Zugang zu Geld abzuschalten, sofern europäische Institutionen einen entsprechenden Anlass sehen.
In der Öffentlichkeit oft als Nichtigkeit abgetan wird die Einführung eines Ablaufdatums. Dazu gab es bereits in Großbritannien in den vergangenen Monaten eine rege Diskussion, nachdem Bürger öffentlich ihren Unmut kundgetan hatten. Die Bank of England stellte anschließend klar, dass sie kein “programmierbares Geld” unterstützen werde.
Als Vorreiter im Sektor der CBDCs kann China angesehen werden. Der digitale Yuan (e-CNY) kann technisch zeitliche Bedingungen abbilden. Die chinesische Zentralbank PBOC beschreibt den e-CNY ausdrücklich als über Smart Contracts programmierbar.
Solche Verträge können Zahlungen automatisch ausführen, wenn vorher definierte Bedingungen erfüllt sind. In einem weiteren PBOC-Papier wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass Smart Contracts „time limits“, also zeitliche Begrenzungen, als Bedingung enthalten können.
Ob eine solche Funktion auch beim digitalen Euro kommen wird, bleibt zunächst abzuwarten. Der jetzige Entwurf des Regelwerks, der von Peper analysiert wurde, ist nicht endgültig und auch noch nicht final beschlossen. Der digitale Euro befindet sich weiterhin in Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat.












