- Eric Trump kooperiert mit World Liberty Financial an einem Immobilien-Token, der Teilnahme ab etwa 1.000 US-Dollar und fraktioniertes Eigentum vorsieht.
- Die Struktur könnte den USD1-Stablecoin als Abwicklungswährung nutzen und programmierbare Vorteile wie Hotelzugang an Token-Besitz knüpfen, vorbehaltlich Regulierung und Produktfreigaben.
Eric Trump hat eine Zusammenarbeit mit World Liberty Financial angekündigt, die die Tokenisierung ausgewählter Immobilienwerte vorsieht. Kernidee ist, privaten und professionellen Anlegern über einen Mindestticket-Betrag von rund 1.000 US-Dollar fraktioniertes Eigentum zu ermöglichen. Als Abwicklungswährung ist der USD1-Stablecoin im Gespräch. Neben der Kapitalbeteiligung sind nutzungsbezogene Vorteile – etwa Zugang zu Hotelkontingenten – als programmierbare Komponenten vorgesehen.
Strukturbausteine: SPV, Stablecoin-Flows, Rechte-Logik
Die gängige Architektur für Immobilien-Token basiert auf einer Zweckgesellschaft (SPV), welche die Immobilie hält und tokenisierte Anteile am Eigen- oder mezzaninen Kapital ausgibt. Der Zahlungsfluss kann in Stablecoins wie USD1 erfolgen, wodurch Zeichnung, Ausschüttungen und Sekundärhandel klar trennbar und schneller abwickelbar werden.
Smart Contracts bilden die Rechte-Logik ab: Haltefristen, Ausschüttungsreihenfolge, Informationsrechte und gegebenenfalls Perks wie Hotel- oder Clubzugänge, die an Wallet-Besitz und Haltebedingungen geknüpft sind. Für die Verwahrung sind segregierte Wallet-Setups, Mehrparteien-Freigaben und Versicherungsrahmen üblich, während Off-Chain-Register die Eigentumsverhältnisse gegenüber der SPV dokumentieren.
Auf Emittentenseite sind Angebotsdokumente, Bewertungsgrundlagen, Cashflow-Projektionen und Risikoangaben zentral. Dazu zählen Mietvertragslaufzeiten, Capex-Pläne, Beleihungsgrade sowie Szenarien für Zins- und Leerstandsrisiken. Für die technische Betriebsfähigkeit braucht es Oracles für Wechselkurse, stabile Node-Infrastruktur und eine klare Schnittstelle zwischen On-Chain-Buchung und Off-Chain-Kontenführung.
Regulatorische Leitplanken: Wertpapierrecht, KYC/AML, Verbraucherschutz
Ob tokenisierte Anteile als Wertpapiere einzustufen sind, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. In diesem Fall weisen fraktioniertes Eigentum, Renditeerwartung und Emittentenrolle auf ein reguliertes Angebotsregime hin. Das erfordert Zulassungs- oder Freistellungsverfahren, Prospekt- bzw. Memorandumspflichten, Eignungsprüfungen und Marketing-Restriktionen. Für die operative Ebene gelten KYC/AML-Standards, Herkunftsnachweise für Mittelzuflüsse und Monitoring gegen Marktmissbrauch. Stablecoin-Nutzung setzt zusätzlich transparente Reservereporte, Einlösemechanismen und Ausfall-Workflows voraus.
Für den Sekundärhandel sind Handelsplätze mit Zulassung für tokenisierte RWAs erforderlich. Whitelisting stellt sicher, dass nur qualifizierte Wallets handeln dürfen. Collateral-Einsatz in DeFi-Protokollen ist nur dann realistisch, wenn Emittent und Protokoll Haircuts, Margin-Regeln und Rücknahmefenster sauber koordinieren, damit Pflichtauszahlungen nicht mit Sicherheitenverwertung kollidieren.
Operativ bleiben für Teilnehmer drei Prozesse entscheidend. Erstens Due Diligence auf Asset-Ebene: Standort, Betreiberqualität, Mietstruktur, ESG-Risiken. Zweitens Liquiditätsmanagement: Zeichnungs- und Rücknahmefenster, Peer-to-Peer-Transaktionen, Market-Maker-Modelle. Drittens Reporting: quartalsweise Finanzkennzahlen, Immobiliengutachten sowie On-Chain-Transparenz zu Token-Supply, Treasury und Ausschüttungen. Gelingt die Verzahnung aus Recht, Technik und Betrieb, könnte das Modell den Zugang zu Immobilienbeteiligungen verbreitern, ohne die Governance-Tiefe klassischer Strukturen zu verlieren.