Die Europäische Union hat eine Reihe neuer Leitlinien verabschiedet, um die Verwendung von Bargeld und anderen alternativen Währungen wie Kryptowährungen für illegale Zwecke zu erschweren. Am 6. November verabschiedete die Union eine neue Höchstgrenze für Barzahlungen von bis zu 10.000 Euro (10.557 US-Dollar) in allen Mitgliedsländern der Union. Die Länder können diese Grenze jedoch noch weiter anheben.

Auch Kryptowährungen werden in dieses Maßnahmenpaket einbezogen. Die Europäische Union hat sich darauf geeinigt, dass Krypto-Transaktionen im Wert von mehr als 1.000 € (1.055 $) einer Sorgfaltsprüfung durch die Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (Virtual Asset Service Provider, VASP), die diese Transaktionen ermöglichen, unterzogen werden.

Darüber hinaus wird die Europäische Union die VASP den gleichen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterziehen wie andere Finanzinstitute. Diese Börsen und Verwahrungsdienstleister müssen Aspekte der Risikominderung bei der Arbeit mit selbst gehosteten Wallets sowie andere besondere Verfahren zur Kontrolle grenzüberschreitender Kryptotransfers umsetzen.

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