Frankreich steht möglicherweise vor einem massiven Eingriff in die Freiheit von Kryptowährungsbesitzern.
Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat zwei Änderungsanträge zum Haushalt 2027 angenommen, die sowohl vermögende Krypto-Anleger als auch gewöhnliche Handelsgeschäfte betreffen. Die parlamentarische Beratung beginnt am 13. Oktober.
31,4 Prozent Steuer: Was Anleger zahlen müssten
Der Vorschlag orientiert sich an der bestehenden französischen Exit Tax für Aktien und Unternehmensbeteiligungen. Erfasst werden sollen sogenannte stille Reserven, also Wertsteigerungen, die Anleger noch nicht durch einen Verkauf realisiert haben.
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Nach derzeit geltendem Recht beträgt die pauschale französische Kapitalertragsteuer einschließlich Sozialabgaben 31,4 Prozent. Davon entfallen 12,8 Prozent auf die Einkommensteuer und 18,6 Prozent auf Sozialabgaben. Der Änderungsantrag sieht keinen eigenen Steuersatz für Kryptowährungen vor.
Ein Rechenbeispiel: Ein Anleger hat Bitcoin für insgesamt 600.000 Euro gekauft. Beim Wegzug aus Frankreich ist sein Portfolio eine Million Euro wert. Der nicht realisierte Gewinn beträgt somit 400.000 Euro.
Bei einem Steuersatz von 31,4 Prozent würde sich daraus eine rechnerische Steuerbelastung von 125.600 Euro ergeben. Die Steuer bemisst sich also nicht am gesamten Vermögen, sondern am Wertzuwachs. Individuelle Zuschläge sind in dieser vereinfachten Rechnung nicht berücksichtigt.
Allerdings bedeutet die Festsetzung nicht zwangsläufig eine sofortige Zahlung. Der Entwurf übernimmt bestehende Möglichkeiten zum Zahlungsaufschub und zur späteren Steuerbefreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer nach zwei beziehungsweise fünf Jahren entfallen, sofern das Vermögen weiterhin gehalten wird.
Die Regelung würde Anleger erfassen, die mindestens sechs der vergangenen zehn Jahre in Frankreich steuerlich ansässig waren. Auch Kryptowährungen auf ausländischen Börsen und in selbstverwahrten Wallets sollen berücksichtigt werden. Kurzum: Es gibt also keine Schlupflöcher.
Stablecoin-Tausch soll ab 2027 steuerpflichtig werden
Parallel dazu hat der Finanzausschuss am 7. Oktober einen weiteren Änderungsantrag angenommen. Demnach soll der Tausch von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins ab dem 1. Januar 2027 als steuerpflichtige Veräußerung gelten.
Bislang können französische Privatanleger Bitcoin oder Ethereum grundsätzlich in andere Kryptowährungen tauschen, ohne unmittelbar Steuern auf Kursgewinne auszulösen.
Künftig könnte bereits die Umwandlung von Bitcoin in einen an den US-Dollar gekoppelten E-Geld-Token eine Steuerpflicht begründen. Auch hier wäre nach aktuellem Stand grundsätzlich der Satz von 31,4 Prozent relevant.
Die Initiativen stammen vom linken Abgeordneten Nicolas Sansu. Frankreich steht angesichts hoher Staatsausgaben und anhaltender Haushaltsdefizite unter Druck, zusätzliche Einnahmen zu erschließen.
Beide Änderungen sind bislang ausschließlich im Finanzausschuss angenommen worden. Ab dem 13. Oktober befasst sich das Parlament mit dem Haushalt 2027. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können die Vorschläge noch verändert oder gestrichen werden.
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In den Niederlanden gab es ähnliche Vorstöße: Ein Gesetzentwurf sah vor, nicht realisierte Gewinne jährlich mit einem Steuersatz von 36 Prozent zu besteuern. Dieser Vorschlag wurde vorerst zurückgezogen.
In Deutschland hingegen könnte die Krypto-Haltefrist fallen. Der im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf sieht eine Abschaffung zum 1. Januar 2027 vor. Ob dies tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt zunächst abzuwarten. Morgen, am 12. Oktober, befasst sich der Bundestag mit einer Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist.
Wenngleich dies keine Garantie für eine Trendwende bedeutet, ist die Anhörung ein wichtiges Ereignis mit potenzieller Signalwirkung. Am 14. Oktober 2026 soll sich zudem das Kabinett erstmals mit der möglichen Abschaffung der Haltefrist befassen.
Viele europäische Staaten stehen unter erheblichem Haushaltsdruck und versuchen, neue Einnahmequellen zu erschließen. Da bereits zahlreiche Bereiche der Wirtschaft umfassend besteuert werden, rückt nun zunehmend auch die vergleichsweise junge Domäne der Kryptowährungen in den Fokus. In Deutschland wurde die Wegzugsbesteuerung zuletzt auf bestimmte Fondsanlagen, darunter ETFs, ausgeweitet.
Vorerst steht eine Wegzugsbesteuerung für Kryptowährungen in Deutschland nicht zur Diskussion. Die vergangenen Jahre haben allerdings gezeigt, dass auch weitreichende steuerpolitische Änderungen keineswegs ausgeschlossen sind.












