- Ein Delaware Gericht gibt 1,9 Milliarden US Dollar aus den FTX Rücklagen frei.
- Die dritte Gläubigenauszahlung soll am 30. September 2025 beginnen; Forderungen müssen bis 15. August bestätigt sein.
Ein Richter in Delaware hat die Freigabe von 1,9 Milliarden US Dollar aus dem Reservefonds des insolventen Kryptobörsenbetreibers FTX genehmigt. Damit erhöht sich die sofort verfügbare Liquidität spürbar, und der Zeitplan für Auszahlungen an Gläubiger wird gestrafft. Die Insolvenzverwaltung erhält früher Zugriff auf Mittel, die bislang für ungeklärte Ansprüche reserviert waren.
Freigegebene Mittel verkleinern den strittigen Reserveposten
Vor der Anordnung lagen rund 6,5 Milliarden US Dollar auf einem separaten Reservekonto. Davon entfielen 4,6 Milliarden US Dollar auf bestrittene Forderungen, während der Rest für bestätigte Ansprüche vorgesehen war. Nach der Freigabe sinkt der strittige Posten auf etwa 4,3 Milliarden US Dollar. Dieser Schritt verschafft dem FTX Recovery Trust mehr Spielraum, anerkannte Forderungen zügig zu bedienen und gleichzeitig Puffer für laufende Rechtsstreitigkeiten zu sichern.
Die zuständige Richterin betonte, dass die Entscheidung anhängige Klagen gegen FTX oder frühere Führungskräfte unberührt lässt. Sie beschleunigt jedoch Zahlungen für unstrittige Ansprüche. Der Trust muss dem Gericht monatlich Bericht erstatten, um Transparenz bei Verwaltung und Verwendung der Gelder zu gewährleisten. Die Mittel sind ausschließlich für Gläubigerzwecke vorgesehen.
Auszahlungsstart am 30. September 2025
Die Insolvenzverwalter planen, die dritte Auszahlungsrunde am 30. September 2025 einzuleiten. Gläubiger müssen ihre Forderungen spätestens bis 15. August 2025 registrieren und verifizieren. Erstattungen erfolgen in US Dollar oder in ausgewählten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und USDC. BitGo, Kraken und Payoneer übernehmen die technische Abwicklung.
Die Ausschüttungsquote richtet sich weiterhin nach der Forderungstabelle vom Januar 2025. Diese sieht gestaffelte Rückzahlungen vor, abhängig von der Höhe der ursprünglichen Einlagen. Forderungen unter 50 000 US Dollar erhalten Priorität, um Verwaltungsaufwand zu begrenzen und soziale Härten zu mindern.
Zusätzliche Mittel könnten freigegeben werden, sobald weitere Streitfälle beigelegt sind. Bis dahin verwahren die Verwalter neu eingehende Beträge aus Vermögensverkäufen oder Rückgewinnungen getrennt. Die dritte Runde markiert den bislang größten Fortschritt im Entschädigungsplan und soll das Vertrauen der Gläubiger weiter festigen.