• Hongkong akzeptiert Bitcoin und Ethereum als legitime Vermögensnachweise für Investoren im Rahmen des Immigrationsprogramms.
  • Zwei Kunden aus dem chinesischen Festland haben ihre Investitionsimmigrationsanträge erfolgreich mit Kryptowährungen eingereicht und genehmigt bekommen.

Am 7. Februar 2025 gab der Hongkonger Wirtschaftsberater und Buchhalter Xiao Yaohua bekannt, dass ein Kunde mit einer Investition von 30 Millionen HKD in Ethereum erfolgreich einen Antrag auf Investorenimmigration eingereicht und genehmigt bekommen hat. Dies stellt einen bedeutenden Wendepunkt für das Land dar, da es erstmals Kryptowährungen als gültige Vermögensnachweise anerkennt. In einer weiteren bahnbrechenden Entwicklung wurde im Oktober 2024 ein Kunde mit Bitcoin als Vermögensnachweis genehmigt – ebenfalls ein erster Fall dieser Art in Hongkong.

Der Prozess der Investorenimmigration in Hongkong

Für eine erfolgreiche Investorenimmigration müssen Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens 30 Millionen HKD in Vermögenswerten besitzen. Bisher konzentrierte sich diese Anforderung hauptsächlich auf traditionelle Vermögenswerte wie Aktien. Nachdem die Antragsteller diesen Nachweis erbracht haben, müssen sie innerhalb von sechs Monaten diese Summe in Hongkong investieren. Historisch gesehen wurde diese Investition vor allem in Aktien oder Immobilien getätigt, jedoch stellt sich nun die Frage, ob auch Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Krypto-ETFs die Voraussetzungen erfüllen.

Die neueste Entwicklung, die Akzeptanz von Bitcoin und Ethereum als legitime Vermögensnachweise für Investorenimmigrationsanträge, könnte den Weg für weitere Anträge ebnen. Xiao Yaohua erklärte, dass dies das erste Mal sei, dass die Hongkonger Investitionsförderungsbehörde einen Antrag erhalten habe, der auf Kryptowährungen basierte. Nach einer einmonatigen internen Prüfung und Beratung wurde der Antrag genehmigt, was auf eine mögliche zukünftige Öffnung des Programms für digitale Assets hinweist.

Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es weiterhin Unsicherheiten, ob der Einsatz von Krypto-ETFs oder direkten Kryptowährungsinvestitionen als Nachweis für die erforderliche Investitionssumme anerkannt wird. Dies bleibt ein Thema, das weiterhin von den Behörden geprüft wird.

Abgesehen von den beiden bereits genehmigten Anträgen gibt es laut Xiao Yaohua noch zwei weitere Anträge, die derzeit auf Genehmigung warten und ebenfalls Kryptowährungen als Vermögensnachweis nutzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Entwicklung ist die Anforderung, dass die Kryptowährungen der Antragsteller in sogenannten „Cold Wallets“ oder bei vertrauenswürdigen Plattformen wie Binance aufbewahrt werden müssen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der digitalen Vermögenswerte gewährleisten und sicherstellen, dass die Investitionen nicht manipulierbar oder unsicher sind.

Vergleichbar mit Singapur, wo Kryptowährungen schon länger als Vermögensnachweis anerkannt werden, stellen sich auch in Hongkong ähnliche Herausforderungen. Ein häufig genannter Hinderungsgrund für die Nutzung von Kryptowährungen als Vermögensnachweis in anderen Ländern war die Schwierigkeit, die Herkunft der ursprünglichen Investition in Kryptoassets nachzuweisen. Dies könnte auch in Hongkong eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Herkunft von großen Bitcoin- oder Ethereum-Beständen geht.

Die Akzeptanz von Bitcoin und Ethereum als legitime Vermögensnachweise für Investitionsimmigration ist ein bedeutender Schritt für Hongkong und könnte als Modell für andere Finanzzentren dienen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Behörden die Anforderungen für zukünftige Anträge weiter konkretisieren und anpassen werden, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und Herkunft von Kryptoassets.