• Japan plant eine Klassifizierung von Kryptowährungen in zwei Kategorien: Utility Token sollen als Typ 1, Bitcoin und Ethereum als Typ 2 eingestuft werden.
  • Japan entwickelt seine Regulierung für Kryptowerte weiter und ersucht die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu diesem neuen Rahmenwerk.

Japans Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Agency, FSA) hat ein Diskussionspapiervorgelegt, das einen Vorschlag zur Klassifizierung digitaler Vermögenswerte in zwei Kategorien – basierend auf Mustern der Mittelverwendung – skizziert. Dies signalisiert eine strategische Neuausrichtung im Regulierungsansatz des Landes für Kryptowerte.

Neues Rahmenwerk differenziert zwischen Utility Token und etablierten Kryptowährungen

Der vorgeschlagene Regulierungsrahmen sieht eine Unterteilung digitaler Vermögenswerte in die Klassifizierungen Typ 1 und Typ 2 vor. Typ 1 umfasst Kryptowerte, die für Geschäftszwecke oder zur Finanzierung von Projekten verwendet werden, einschließlich Utility Token von neu entstehenden Projekten, die auf Gemeinschaftsfinanzierung angewiesen sind. Bei diesen Vermögenswerten unterstreicht die FSA die Notwendigkeit, Informationsasymmetrien zwischen Emittenten und Nutzern hinsichtlich der Mittelverwendung und Projektdetails zu adressieren.

Typ 2 umfasst etabliertere oder dezentralisierte digitale Vermögenswerte, die keine Mittel für den Geschäftsbetrieb akquirieren. Bitcoin und Ethereum fallen in diese Kategorie, welche die FSA als „Kryptowährungen ohne Mittelbeschaffung oder Geschäftsbetrieb“ bezeichnet. Die Behörde räumt ein, dass bei diesen Vermögenswerten häufig kein identifizierbarer Emittent existiert, was die Anwendung traditioneller Offenlegungspflichten erschwert.

In einem früheren Beitrag haben wir Japans Pläne erörtert, Kryptowährungen als wertpapierähnliche Finanzprodukte zu behandeln, was auch Überlegungen zu einer Senkung der entsprechenden Steuern von bis zu 55 % auf 20 % einschließt.

Japans sich wandelnde Haltung zur Krypto-Regulierung

Dieser Klassifizierungsvorschlag markiert die jüngste Etappe in Japans kontinuierlichen Bemühungen, ein ausgewogenes regulatorisches Umfeld für Kryptowerte zu etablieren. Ungeachtet früherer restriktiver Haltungen verfolgen die japanischen Regulierungsbehörden zuletzt einen differenzierteren Ansatz bei der Aufsicht über digitale Vermögenswerte.

Die FSA prüft zudem eine Aufhebung ihres Verbots für börsengehandelte Kryptofonds (ETFs), ein Schritt, der in der Investment-Community auf erhebliches Interesse stößt. Ferner kündigte die Behörde Pläne an, Kryptowerte als Finanzprodukte zu kategorisieren.

Wie in einem früheren Bericht dargelegt, erweitert die japanische Kryptobörse Bitflyer ihr Produktangebot und plant die baldige Einführung von XRP-Derivaten. Zudem gab Enish, ein etablierter japanischer Videospielentwickler und -publisher, Pläne zur Akquisition von Bitcoin im Wert von 100 Millionen Yen (JPY) bekannt. Der Erwerb soll über japanische Kryptobörsen erfolgen.