• Die US-SEC verklagt Unicoin wegen Täuschung von Investoren durch falsche Angaben zu tokenisierten Vermögenswerten und fordert Strafen sowie Rückzahlungen.
  • Unicoin hatte seine Token fälschlich als durch Immobilien gedeckt und SEC-registriert beworben.

Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat rechtliche Schritte gegen die Krypto-Investmentplattform Unicoin sowie deren Geschäftsführer Alex Konanykhin, Vorstandsmitglied Silvina Moschini und den früheren Investmentchef Alex Dominguez eingeleitet.

In einer am 20. Mai bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereichten Klageschrift wirft die Behörde den Beklagten vor, mittels diverser falscher und irreführender Aussagen erfolgreich über 100 Millionen US-Dollar von mehr als 5.000 Investoren eingeworben zu haben. Diese Investoren erwarben Zertifikate, die mutmaßlich Rechte an Unicoin-Token sowie Unternehmensanteile verbrieften.

Nach Darstellung der SEC hätten die Führungskräfte von Unicoin seit 2022 aktiv

„Tausende von Anlegern mit fiktiven Versprechungen ausgebeutet“.

Eine zentrale Anschuldigung der SEC lautet, Unicoin habe seine Token als durch substanzielle reale Vermögenswerte gedeckt vermarktet und hierzu

„ein internationales Portfolio von wertvollen Immobilien“

angeführt. Mark Cave, Associate Director in der Enforcement Division der SEC, führte aus:

„Das Immobilienvermögen war lediglich einen Bruchteil dessen wert, was das Unternehmen angab, und der Großteil der vom Unternehmen veräußerten Rechtezertifikate war illusorisch.“

Diese mutmaßliche Falschdarstellung wiegt besonders schwer, da die Besicherung von Vermögenswerten ein häufig beworbenes Merkmal ist, um Stabilität und ein vermindertes Risiko in den volatilen Märkten für digitale Assets zu suggerieren.

SEC-Vorwürfe deuten auf umfassende Falschdarstellungen hin

Die Anschuldigungen der SEC zeichnen das Bild einer umfassenden Täuschung, die über die reine Vermögensbewertung hinausgeht. So soll Unicoin seine finanzielle Stabilität fundamental falsch dargestellt haben, indem eine ‚jahrzehntelange finanzielle Reichweite‘ postuliert wurde, obgleich die Betriebsmittel zeitweise nur für ‚nicht mehr als vier Monate‘ ausreichten. Derartige Diskrepanzen in der Finanzberichterstattung können die Fähigkeit von Investoren, die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen, erheblich beeinträchtigen.

Darüber hinaus wirft die Behörde Unicoin vor, seinen kommerziellen Erfolg überzeichnet dargestellt zu haben. So sei behauptet worden, „Rechtezertifikate“ – potenziell als Wertpapiere einzustufende Investitionsverträge – im Wert von über drei Milliarden US-Dollar verkauft zu haben, während die tatsächlich erzielten Einnahmen lediglich bei rund 110 Millionen US-Dollar lagen.

Aus regulatorischer Perspektive wiegt besonders schwer der Vorwurf, Unicoin und seine Führungskräfte hätten ihre Token und Zertifikate fälschlich als „SEC-registriert“ beworben. Eine solche Registrierung impliziert die Einhaltung der US-Wertpapiergesetze und bietet Investoren ein Maß an Transparenz und Schutz, das bei nicht registrierten Angeboten entfällt. Die SEC betont, dass eine derartige Registrierung nicht existierte.

Die Kommission fordert eine permanente Unterlassungsverfügung zur Prävention künftiger Verstöße, die Abschöpfung sämtlicher mutmaßlich unrechtmäßig erzielter Gewinne nebst Verzugszinsen sowie zivilrechtliche Geldstrafen. Solche Maßnahmen sind Standard im Rahmen von SEC-Durchsetzungsverfahren und zielen auf die Ahndung von Fehlverhalten sowie die Entschädigung geschädigter Investoren ab.

Der Fall erstreckt sich auch auf Unicoins Chefsyndikus Richard Devlin, der aufgrund seiner Rolle bei der Ausarbeitung von Angebotsunterlagen mit irreführenden Inhalten belangt wurde. Devlin stimmte einem Vergleich zu, der die Zahlung einer zivilrechtlichen Strafe von 37.500 US-Dollar vorsah, ohne die Vorwürfe der SEC dabei einzugestehen oder zu bestreiten – ein gängiges Ergebnis bei derartigen Vergleichen.

Dieser Zwangsmaßnahme ging eine „Wells Notice“ voraus, die Unicoin von der SEC im Dezember zugestellt worden war – ein formelles Schreiben, in dem Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde ihre Absicht signalisieren, Vollstreckungsmaßnahmen zu empfehlen. Konanykhin hatte zuvor verlauten lassen, Unicoin habe im April Vergleichsgespräche mit der SEC abgelehnt und beabsichtige, die Vorwürfe gerichtlich anzufechten. Unicoin, Konanykhin und Moschini äußerten sich nach der SEC-Mitteilung vom 20. Mai zunächst nicht. Dominguez war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.