• Chinas CVERC legt eine technische Analyse zum LuBian-Hack vor und stellt Fragen zum US-Zugriff auf 127.271 BTC.
  • Die USA haben eine zivilrechtliche Einziehung gegen 127.271 BTC im Fall um Unternehmer Chen Zhi eingeleitet.

Chinas staatlich unterstütztes National Computer Virus Emergency Response Center, kurz CVERC, hat einen technischen Bericht zum Diebstahl von 127.272 Bitcoin bei LuBian veröffentlicht.

Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2020 und blieb der Öffentlichkeit weitgehend verborgen, bis er in diesem Sommer von Analyseplattformen als der bislang größte bekannte Bitcoin-Hack eingeordnet wurde.

Der Bericht der chinesischen Behörde folgt auf eine zivilrechtliche Einziehungsklage der USA über 127.271 BTC, die das Justizministerium jüngst im Rahmen eines groß angelegten Ermittlungsverfahrens angekündigt hatte.

Im Kern stehen zwei Fragen: Wem sind die entwendeten Coins rechtlich zuzuordnen und auf welche Weise erhielten US-Behörden Zugriff auf die Wallets. Nach chinesischen Angaben soll der Bestand vor dem Angriff einem mit Kambodscha in Verbindung gebrachten Unternehmer, Chen Zhi, zuzurechnen gewesen sein.

Die US-Klage knüpft an diese Darstellung an und führt die 127.271 BTC als Vermögenswerte, die im Zuge eines Strafverfahrens eingezogen werden sollen.

Technische Spurensuche und offene Rechtsfragen

Der CVERC-Bericht beschreibt die damals verwendeten Methoden der Angreifer, darunter eine Kombination aus Zugriff auf interne Schlüsselverwaltungsprozesse und die schnelle Weiterleitung großer BTC-Tranchen über Kaskaden von Adressen. Für Ermittler ist die anschließende Nachverfolgung über die Blockchain zwar grundsätzlich möglich.

Die Rückführung oder Sicherstellung der Coins hängt jedoch von der Kontrolle über Private Keys, der Kooperation von Börsen und Dienstleistern sowie von gerichtlichen Verfügungen ab.

Genau an diesem Punkt richtet China nun Aufmerksamkeit auf die Vereinigten Staaten. Die Veröffentlichung des „größten Einziehungsfalls“ des DOJ wirft aus chinesischer Sicht die Frage auf, ob US-Stellen operative Kontrolle über relevante Schlüssel erlangten oder auf Drittparteien zurückgreifen konnten.

Die US-Seite hat Details zum operativen Vorgehen nicht offengelegt. In vergleichbaren Fällen stützen sich Behörden auf forensische Analysen, Beschlagnahmeanordnungen, internationale Amtshilfe und die Sicherung von Seed-Material bei Festnahmen.

Für Marktteilnehmer ist der Fall aus zwei Gründen bedeutsam. Erstens geht es um die juristische Behandlung großer Bestände, deren rechtliche Zuordnung zwischen Staaten und Instanzen umstritten sein kann.

Zweitens betrifft die Frage der Zugriffsmethoden die Sicherheitserwartungen an Mining-Pools und Treasury-Strukturen, insbesondere bei Single-Sig-Setups oder unzureichend segmentierten Cold-Storage-Prozessen.

Betreiber und institutionelle Halter verweisen zunehmend auf Multi-Sig-Schemata, HSM-gestützte Schlüsselverwaltung, georedundante Verwahrung und strikte Trennung von Rollen, um interne Risiken zu reduzieren.

Während die USA die Einziehung über die Zivilgerichte vorantreiben, dürfte China seine technische Bewertung weiter vertiefen. Ob und wann Details zu der von den USA reklamierten Sicherstellung der 127.271 BTC öffentlich werden, bleibt vorerst offen.

Für die Preisbildung sind kurzfristige Effekte begrenzt, da gesicherte Bestände gewöhnlich erst nach gerichtlicher Klärung bewegt werden. Der Fall schärft dennoch das Bewusstsein für Governance, Verwahrung und Interoperabilität zwischen Rechtsräumen, wenn Milliardenwerte auf der Blockchain strittig werden.