Die französische Nationalversammlung hat am 3. November 2026 einen Änderungsantrag zur Einführung einer Meldepflicht für Krypto-Wallets verabschiedet. Betroffen wären Anleger, die Kryptowährungen im Wert von mindestens 100.000 Euro selbst verwahren.
Der Antrag I-2701 erhielt 150 Ja-Stimmen bei 44 Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Eingebracht wurde er vom Abgeordneten Charles de Courson im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2027.
Meldepflicht erfasst auch Ledger und MetaMask
Die geplante Regelung betrifft Self-Custody-Wallets, bei denen Anleger ihre privaten Schlüssel selbst kontrollieren. Dazu gehören Hardware-Wallets wie Ledger und Trezor sowie Software-Wallets wie MetaMask.
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Bereits am 9. Oktober hatte der Finanzausschuss dem Vorschlag zugestimmt, wie Kryptorevolution berichtete.
Entscheidend ist der Gesamtwert der selbst verwahrten Kryptobestände am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres. Der Gesetzestext formuliert die Verpflichtung, aus dem Französischen übersetzt, folgendermaßen:
„Die genannten Personen und juristischen Einheiten sind ebenfalls verpflichtet, unmittelbar gehaltene Krypto-Wallets zu melden, sofern diese nicht bei einem Kryptodienstleister verwahrt werden und der Gesamtwert der darin gehaltenen Kryptowerte zum 31. Dezember mindestens 100.000 Euro beträgt.“
Bei unterlassener Meldung sieht der Vorschlag Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor. Bei einem erstmaligen Verstoß innerhalb des maßgeblichen Vierjahreszeitraums gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro.
Der Antrag schreibt keine Herausgabe privater Schlüssel vor. Welche konkreten Wallet-Daten an die Steuerbehörden übermittelt werden müssten, bleibt bislang offen.
Regierung stellt Wirksamkeit der Wallet-Kontrollen infrage
Die französische Regierung sprach sich gegen den Vorschlag aus. Haushaltsminister David Amiel verwies während der Parlamentsdebatte auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung:
„Ich bezweifle allerdings ihre Wirksamkeit. Alles würde von den Angaben der jeweiligen Vermögensinhaber abhängen. Man kann sich vorstellen, dass ein Betrüger oder Krimineller einfach darauf verzichtet, diese Erklärung abzugeben“,
De Courson verteidigte die Schwelle von 100.000 Euro als moderatere Alternative zu den ebenfalls diskutierten Grenzen von 5.000 und 50.000 Euro. Beide niedrigeren Schwellenwerte fanden keine Mehrheit.
Mit der europäischen Richtlinie DAC8 werden bereits die steuerlichen Meldepflichten von Krypto-Dienstleistern ausgeweitet. Die neue französische Regelung würde darüber hinaus unmittelbar gehaltene Wallets erfassen.
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Die Abstimmung bedeutet allerdings noch keine endgültige Gesetzesänderung. Der Änderungsantrag muss Bestandteil des verabschiedeten Haushaltsgesetzes für 2027 bleiben. Zuvor stehen weitere parlamentarische Beratungen an, darunter die Prüfung durch den französischen Senat.












