Frankreich diskutiert derzeit eine deutliche Ausweitung der Besteuerung von Kryptowährungen. Am 16. Oktober 2026 stimmte die Nationalversammlung einem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2027 zu, der den Tausch von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins künftig steuerpflichtig machen soll.

Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus. 38 Abgeordnete stimmten dafür, 37 dagegen und 25 enthielten sich. Die Abstimmung fand am späten Abend statt. Insgesamt beteiligten sich nur 100 der 577 Abgeordneten an der Abstimmung.

Bitcoin-Swap in USDC soll 31,4 Prozent Steuern auslösen

Bislang können in Frankreich steuerpflichtige Privatanleger Bitcoin gegen andere Kryptowährungen einschließlich Stablecoins tauschen, ohne unmittelbar Steuern auf ihre Kursgewinne zahlen zu müssen. Erst beim Verkauf gegen staatliche Währungen wie Euro oder US-Dollar oder bei bestimmten Zahlungen wird die Besteuerung ausgelöst.

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Genau das soll sich zum 1. Januar 2027 ändern. Der angenommene Änderungsantrag I-3898 sieht vor, den bisherigen Steueraufschub beim Tausch in sogenannte Electronic Money Tokens (EMT) abzuschaffen. Darunter fallen insbesondere Stablecoins wie USDC und EURC, die unter die europäische MiCA-Regulierung fallen.

Für betroffene Privatanleger würde dann grundsätzlich die französische Kapitalertragsteuer von 31,4 Prozent auf realisierte Gewinne greifen. Sie setzt sich aus 12,8 Prozent Einkommensteuer und 18,6 Prozent Sozialabgaben zusammen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Folgen: Wer Bitcoin für 10.000 Euro gekauft hat und diese später im Wert von 30.000 Euro in USDC tauscht, realisiert einen Gewinn von 20.000 Euro. Darauf würden beim pauschalen Steuersatz 6.280 Euro Steuern anfallen, obwohl kein Geld auf ein Bankkonto ausgezahlt wurde.

Zudem soll die Gewinnberechnung reformiert werden. Statt des bisherigen portfoliobasierten Verfahrens würde künftig der gewichtete durchschnittliche Anschaffungspreis der jeweils veräußerten Kryptowährung zugrunde gelegt.

Ein Beispiel: Ein Anleger investiert jeweils 10.000 Euro in Bitcoin und Ethereum. Bitcoin verdoppelt seinen Wert, während Ethereum 50 Prozent verliert. Verkauft er nun die Hälfte seiner Bitcoin für 10.000 Euro, müsste er nach der bisherigen französischen Berechnungsmethode rund 628 Euro Steuern zahlen.

Nach der geplanten Neuregelung wären es dagegen 1.570 Euro, weil nur noch der Gewinn der verkauften Bitcoin berücksichtigt wird.

Die neue Regelung kann für Anleger somit teurer werden. Bei Verlusten einzelner Kryptowährungen könnte sie allerdings auch Vorteile bringen.

Regierung lehnt Steuerreform ab – Entscheidung noch offen

Der Änderungsantrag wurde vom linken Abgeordneten Nicolas Sansu gemeinsam mit 16 weiteren Parlamentariern eingebracht. Nach Auffassung der Initiatoren schafft die bisherige Besteuerung eine Ungleichbehandlung, da Anleger durch den Tausch in Stablecoins die Besteuerung ihrer Gewinne aufschieben können.

Unterstützung erhielt Sansu vom Sozialisten Mickaël Bouloux. Er argumentierte, dass die steuerliche Behandlung nicht davon abhängen dürfe, ob Anleger ihre Gewinne in Euro oder in einer digitalen Währung realisieren.

Die französische Regierung lehnt den Vorstoß hingegen ab. Haushaltsminister David Amiel verwies auf erhebliche Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und sprach sich für weitere Beratungen aus.

Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Zwar hat der Änderungsantrag die erste parlamentarische Hürde genommen, doch zunächst steht die Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts an. Anschließend muss sich auch der Senat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im weiteren Verfahren kann die Regelung noch verändert oder vollständig gestrichen werden.

Darüber hinaus diskutiert Frankreich die Einführung einer Meldepflicht für Krypto-Vermögen ab 100.000 Euro in selbstverwahrten Wallets. Damit sollen insbesondere Bestände erfasst werden, die Anleger außerhalb zentralisierter Kryptobörsen verwahren.

Zusätzlich soll die Wegzugsbesteuerung auf Kryptowährungen ausgeweitet werden. Dazu ein weiteres Beispiel: Ein Anleger kauft Bitcoin für 600.000 Euro. Beim Wegzug aus Frankreich sind diese eine Million Euro wert.

Auf den nicht realisierten Gewinn von 400.000 Euro könnten 125.600 Euro Steuern (31,4 Prozent) anfallen, obwohl der Anleger keinen einzigen Bitcoin verkauft hat. Eine sofortige Zahlung wäre allerdings nicht zwingend, da unter bestimmten Voraussetzungen ein Steueraufschub möglich ist.

Vergleichbare Vorhaben zur Wegzugsbesteuerung von Kryptowährungen werden in Deutschland bislang nicht diskutiert. Eine spätere Ausweitung lässt sich allerdings nicht ausschließen. Bereits seit 2025 gelten hierzulande erweiterte Regelungen zur Wegzugsbesteuerung für bestimmte Fondsanlagen, darunter ETFs.

Bitcoin-Investoren in Deutschland setzen sich derzeit vor allem für den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen ein. Eine endgültige Entscheidung über mögliche Änderungen steht bislang aus. Auch ein neuer Termin für die Beratungen im Bundeskabinett ist noch offen.

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Bei der jüngsten Anhörung zur Petition für den Erhalt der Haltefrist gerieten die Regierungsvertreter zunehmend unter Erklärungsdruck. Kritiker bemängelten, dass keine überzeugenden Gründe für eine Abschaffung der Haltefrist vorgebracht worden seien. Auch der Wirtschaftsrat der CDU sprach sich zuletzt gegen eine Abschaffung aus.

Weitere Details dazu gibt es im neuen Video: