• Der IWF hat Bitcoin als nicht-finanziellen Vermögenswert klassifiziert und nicht als „digitales Gold“ oder Währungsreserve, wie fälschlich in sozialen Medien behauptet.
  • Die übermäßige Interpretation von Influencern über die IWF-Formulierung führte zu Missverständnissen, während der IWF lediglich die wachsende Rolle von Bitcoin im Finanzsystem anerkennt.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat sein Zahlungsbilanzhandbuch (BPM7) revidiert, um dem wachsenden Einfluss digitaler Vermögenswerte, einschließlich Bitcoin, Rechnung zu tragen. Diese Revision hat in den sozialen Medien zu Spekulationen geführt. Einige Influencer behaupten, der IWF habe Bitcoin offiziell als „digitales Gold“ anerkannt.

Eine detaillierte Analyse des 1.076 Seiten umfassenden Berichts legt jedoch nahe, dass solche Interpretationen auf einer Fehlinterpretation der IWF-Terminologie beruhen. Bitcoin wird zwar als eine neue Art von digitalem Vermögenswert anerkannt, eine offizielle Bestätigung, die ihn mit Gold gleichsetzt oder in den Korb der Sonderziehungsrechte (SZR) des IWF aufnimmt, fehlt jedoch.

Die Klassifizierung von Bitcoin im IWF-Bericht

Die Kontroverse entstand aufgrund einer bestimmten Passage im BPM7-Handbuch, die „neue digitale Vermögenswerte, die für Zahlungs- oder Wertspeicherzwecke bestimmt sind“, beschreibt. Bitcoin-Befürworter wie Max Keiser interpretierten dies als Bestätigung dafür, dass der IWF Bitcoin nun als „digitales Gold“ anerkennt. Keiser ging sogar so weit, zu suggerieren, dass der IWF Bitcoin zu seinen eigenen Reserven hinzufügen würde – eine Behauptung, die durch den Bericht nicht gestützt wird.

Dennis Porter, CEO des Satoshi Act Fund, stellte das Missverständnis richtig. Er merkte an, dass der Schlüsselsatz „designed to be“ fälschlicherweise als unmissverständliche Befürwortung ausgelegt wurde. Laut Porter erkennt der IWF zwar die beabsichtigten Anwendungszwecke von Bitcoin an, klassifiziert ihn jedoch nicht offiziell als Währungsreservewährung. Bitcoin wird in dem Bericht fünfmal erwähnt, jedoch stets im Zusammenhang mit der Kategorisierung und nicht mit der Anerkennung als globaler Finanzstandard.

Ein zentraler Abschnitt des BPM7-Handbuchs klassifiziert Bitcoin als nicht-produzierten, nicht-finanziellen Vermögenswert, analog zu Immobilien oder Rohstoffen, und nicht als Finanzinstrument wie traditionelle Währungen. Dies bedeutet, dass Bitcoin separat in der Kapitalbilanz erfasst wird, anstatt als Reservewährung zu gelten. Der Bericht betont die Fungibilität von Bitcoin und stellt fest, dass

„ein Bitcoin jedem anderen Bitcoin gleich ist und in gleiche Teile aufgeteilt werden kann“.

Der IWF setzt Bitcoin jedoch nicht mit Gold gleich und suggeriert auch nicht, dass er ein vergleichbares Maß an Stabilität aufweist.

Fehlinterpretationen und Klarstellungen in den sozialen Medien

Die Spekulationen auf X wurden durch bullische Fehlannahmen verschiedener Krypto-Influencer angeheizt. Ein Nutzer, Ashcrypto, behauptete, der IWF habe Bitcoin als „digitales Gold“ bezeichnet, und löste damit eine breite Diskussion aus. Porter und andere Analysten widerlegten diese Behauptung jedoch und stellten klar, dass die IWF-Formulierung überinterpretiert wurde.

Porter betonte, dass die Klassifizierung von Bitcoin im BPM7-Handbuch eher als Anerkennung der wachsenden Rolle von Bitcoin im Finanzsystem denn als uneingeschränkte Befürwortung zu verstehen sei. Er wies darauf hin, dass die Entscheidung des IWF, Bitcoin bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu erfassen, einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung der wirtschaftlichen Relevanz digitaler Vermögenswerte darstelle, jedoch nicht bedeute, dass Bitcoin in der Finanzberichterstattung wie Gold behandelt werde. Im Gegensatz zu Gold, das historische Stabilität aufweise, bleibe Bitcoin hochvolatil, was einen Vergleich mit einem Edelmetall fragwürdig mache.

Das aktualisierte BPM7-Handbuch führt zudem neue Methoden zur Erfassung kryptobezogener Wirtschaftstätigkeiten ein, wie Mining und Staking, die nun unter Exporte/Importe von Computer-Dienstleistungen klassifiziert werden. Darüber hinaus werden Stablecoins aufgrund ihrer Bindung als Finanzinstrumente kategorisiert, was sie von der Behandlung von Bitcoin als nicht-finanziellen Vermögenswert unterscheidet.

Zum Zeitpunkt der Drucklegung notierte der Bitcoin-Kurs bei 87.242,11 US-Dollar, was einem Anstieg von 3,49 Prozent entspricht.

Trotz einiger Ungenauigkeiten bei der Analyse des Berichtes hat der IWF seine Meinung bezüglich Bitcoin drastisch geändert. Dies deuten wir als positive Entwicklung, jedoch keinesfalls als Garantie für eine sofortige explodierende Adaption weltweit.