Eine Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen kann ab sofort online mitgezeichnet werden. Dafür einfach auf diesen Link klicken. Im Mittelpunkt steht die derzeitige Regelung für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz.

Nach dieser Regelung können Gewinne aus dem privaten Verkauf von Kryptowerten grundsätzlich steuerfrei sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Die Petition richtet sich gegen eine mögliche Abschaffung oder Verschärfung dieser Frist. Sie fordert, dass die bestehende Behandlung privater Kryptoverkäufe erhalten bleibt.

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Für Anleger ist die Frage durchaus praktisch. Eine Änderung würde nicht nur kurzfristige Handelsentscheidungen betreffen, sondern auch langfristige Portfolios, Sparpläne und die steuerliche Dokumentation. Gerade bei älteren Beständen kann die bisherige Haltefrist einen erheblichen Unterschied machen.

30.000 Stimmen öffnen den Weg in den Ausschuss

Erreicht die Petition mindestens 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der vorgesehenen Frist, kann sie öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden. Die Schwelle garantiert allerdings weder eine Gesetzesänderung noch eine bestimmte politische Entscheidung.

Sie sorgt zunächst dafür, dass sich das parlamentarische Gremium öffentlich mit dem Anliegen befassen kann. Dabei können die Petenten ihre Argumente vorstellen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Anschließend entscheidet der Ausschuss über das weitere Vorgehen.

Die Mitzeichnung dauert nach Angaben der Initiatoren nur wenige Minuten. Unterstützer müssen die Petition über das entsprechende Online-Portal aufrufen und den dort vorgesehenen Prozess abschließen.

Steuerregel bleibt politisch umstritten

Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Während private Anleger auf verlässliche und langfristig planbare Regeln verweisen, stehen bei politischen Debatten häufig Gleichbehandlung, Steuereinnahmen und die Abgrenzung zu anderen Anlageklassen im Vordergrund.

Die bestehende Haltefrist unterscheidet private Kryptogeschäfte unter bestimmten Voraussetzungen von klassischen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen. Letztere unterliegen üblicherweise unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer.

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Ob und wann die Bundesregierung oder der Bundestag Änderungen an der Regelung erwägen, ist von der Petition selbst unabhängig. Mit ausreichend Mitzeichnungen könnte das Thema jedoch formell auf die öffentliche Tagesordnung des Petitionsausschusses gelangen.

Die Initiatoren rufen deshalb nicht nur zur Unterzeichnung auf. Unterstützer sollen den Petitionslink auch an Freunde, Familienmitglieder und andere Interessierte weiterleiten, um die notwendige Zahl an Mitzeichnungen zu erreichen.